Hallo Bea,
das ist ein Problem - es muss sehr exakt geschildert werden,
damit die einzelnen Aspekte sauber von einander getrennt
werden. Das reicht zwar immer noch nicht, aber ich versuche es
einmal:
Für Wasserschäden sind Vermieter zuständig - nicht Mieter.
Falsch, der Mieter hat mir einen Schaden zugefügt! Er hat am Syphon gespielt!
Also, der Auftrag für die Suche des Lecks hatte der Vermieter
zu erteilen. Dass bedeutet, dass er als Auftraggeber für die
Kosten verantwortlich ist. Die Kosten kann er mit seiner
Wohngebäudeversicherung abrechnen, die den Mieter, der das
verursacht hat, in Regress nehmen kann (vorbehaltlich des
bereits beschriebenen BGH-Urteils). Der ggf. gegebene
Schadenersatzanspruch muss aber - in der Haftpflicht des
Verursachers - nicht versichert sein. Es könnte grobe
Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Auch falsch, die Mieterin hat mir erst nach 2 Wochen über den Vorfall berichtet, da auch da erst die Mieter drunter den Schaden bemerkt hatten. Ich war demnach nicht der Auftraggeber in dieser Sache - das war der Hausmeister, der eine Sanitärfirma angerufen hat.
Wurde beim Aufstemmen der Wände Dreck gemacht - so what! Das
passiert und gehört dazu - ist aber kein Schaden!
Doch! die Löcher sind noch drin, die hat nämlich niemand wieder zugestopft!
Sollte Hausrat beschädigt sein - Ihre Hausratversicherung!
Ggf. kann Ihre Hausratversicherung Regress nehmen - ist aber
nicht Ihr Thema!
Hausrat ist keriner beschädigt, wie bereits geschrieben, ist nur Schaden dabei entstanden, die Ursache zu finden. Und bis man auf meine Mieterin kam, das dauerte …
Viele Grüße
Thorulf Müller
Grüßle Bea