Versicherung des Mieters oder Vermieters

Hallo,
bei einem Mieter und dem Mieter darunter ist ein Wasserschaden durch ein undichtes Spülmaschinenventil entstanden. Die Spülmaschine gehört dem Vermieter. Wessen Versicherung ist hierfür zuständig, die des Mieters oder die des Vermieters?

Danke für Eure Antworten
Gruss Enrico

Hallo Enrico,
für die Hausratsachen, also lose Teile, selbst eingebrachte Gebäudeteile für die der Mieter die Gefahr trägt, etc., die jeweilige Hausrat. Also sollten die beiden Mieter eine eigene Hausrat haben. Für die Gebäudeschäden (trocknen der Mauer, entfernen der fest verklepten Stragula, etc.) die Gebäudeversicherung.

Nun kann es ja sein, das jetzt jemand ein Verschulden anzulasten wäre. Ich kann es in diesem Fall nicht ganz eindeutig sehen aber naja… ich versuchs mal:

„Der Mieter baut die Spülmaschine selbst ein und vergißt die Dichtung festzuziehen. Dadurch trat Wasser aus!“ Somit „kann“ ein Verschulden einer Person vorliegen und dann tritt die Haftpflicht des „Verursachers“ auf den Plan. Hat der Kunde den Schaden verursacht so reguliert Sie den Zeitwert der Sache bei Totalschaden oder die Reparatur der Sache.

Tip von mich:
Der Mieter und Vermieter soll den Schaden ihrer Haftpflicht melden. Die Versicherung wird sich dann um eine Stellungnahme bemühen. Geht mal erst davon aus, das kein Verschulden vorliegt und meldet auf jedenfall den Schaden eurer eigenen Hausratversicherung. Bitte fertigt Fotos von der Sache an und erstellt ein entsprechendes Schadenprotokoll.

Bei Fragen einfach melden.

Gruß
Martin

Hallo Enrico,

zuerst wie immer die Frage - was ist beschädigt.

Schäden am Gebäude (auch Tapeten, Farben, Teppiche die mit dem Boden fest verbunden sind) die Gebäudeversicherung, wenn der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten umlegt. Die Gebäudeversicherung kann dann Regress nehmen.

Schäden am Hausrat - die Hausratversicherung mit der Möglichkeit den Vermieter in Regress zu nehmen.

Selbstverständlich sollten die Regressansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

Und um der Frage zuvorzukommen - wenn die Waschmaschine nicht dem Vermieter gehört, sondern einem anderen Mieter - dann ergibt sich die gleiche Rangfolge (Vermieter ist durch Waschmaschinenbesitzer zu ersetzen - Gebäudeschäden sind Gebäudeschäden unter der genannten Voraussetzung)

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Martin,

was ist jetzt eigentlich der Unterschied zwischen Deiner Aussage und meiner?

Außer, dass Deine etwas später geschrieben wurde?

Gruß
Thorulf

Hallo Thorulf,

ganz einfach, dass das Schreiben des Textes wohl mehr als 1 Minute bedarf. :smile:

Gruß
Marco

Ja, da hast Du Recht…o.w.T.
.

Hallo,
anderes beispiel:

Unsere Mieterin hat im Bad den Syphon herausgenommen, um die Haare zu entfernen. Danach hat sie das Teil leider nicht wieder richtig eingesetzt, sodass hier Wasser in die unteren Wohnungen lief. Die Haftpflicht unserer Mieterin verweigerte die Zahlung, weil die Mieterin in den Nebenkosten anteilig einen Betrag X für die Gebäudeversicherung zahlt. Auch für den Fall, dass die Mieterin diesen Umlageposten nicht in Ihrer Abrechnung hat, hielt die Versicherung bereits einen Gesetzesspruch bereit. Die hätten jedenfalls nicht gezahlt. *gg*

Bea

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Hallo Bea,

und wieder die Frage: Was ist genau der Schaden?

Wenn die Gebäudeversicherung umgelegt wird, ist die Hapftplicht für Gebäudeschäden nicht zahlungspflichtig! (BGH Urteil)
Wenn der Beitrag nicht umgelegt wird (was aber immer der Fall ist) muss die Haftpflicht zahlen!

Es sei… die Schadenurasache ist nicht versichert - z.B. grobe Fahrlässiigkeit.

Also Schdenersatzanspruch ist gegeben, aber nicht versichert!?

Für die Beurteilung eines Falles benötigen wir schon ein paar Fakten mehr.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Wie bereits geschrieben, der Schaden entstand nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch in den darunterliegenden; nasse Wände halt und teilweise wurde der Zugang zu den Wasserrohren aufgeschlagen, um die Ursache erst einmal zu finden. Bis man dann bemerkt hat, dass es von „oben“ kam …

Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bea,

das ist ein Problem - es muss sehr exakt geschildert werden, damit die einzelnen Aspekte sauber von einander getrennt werden. Das reicht zwar immer noch nicht, aber ich versuche es einmal:

Für Wasserschäden sind Vermieter zuständig - nicht Mieter. Also, der Auftrag für die Suche des Lecks hatte der Vermieter zu erteilen. Dass bedeutet, dass er als Auftraggeber für die Kosten verantwortlich ist. Die Kosten kann er mit seiner Wohngebäudeversicherung abrechnen, die den Mieter, der das verursacht hat, in Regress nehmen kann (vorbehaltlich des bereits beschriebenen BGH-Urteils). Der ggf. gegebene Schadenersatzanspruch muss aber - in der Haftpflicht des Verursachers - nicht versichert sein. Es könnte grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Wurde beim Aufstemmen der Wände Dreck gemacht - so what! Das passiert und gehört dazu - ist aber kein Schaden!

Sollte Hausrat beschädigt sein - Ihre Hausratversicherung!
Ggf. kann Ihre Hausratversicherung Regress nehmen - ist aber nicht Ihr Thema!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Bea,

das ist ein Problem - es muss sehr exakt geschildert werden,
damit die einzelnen Aspekte sauber von einander getrennt
werden. Das reicht zwar immer noch nicht, aber ich versuche es
einmal:

Für Wasserschäden sind Vermieter zuständig - nicht Mieter.

Falsch, der Mieter hat mir einen Schaden zugefügt! Er hat am Syphon gespielt!

Also, der Auftrag für die Suche des Lecks hatte der Vermieter
zu erteilen. Dass bedeutet, dass er als Auftraggeber für die
Kosten verantwortlich ist. Die Kosten kann er mit seiner
Wohngebäudeversicherung abrechnen, die den Mieter, der das
verursacht hat, in Regress nehmen kann (vorbehaltlich des
bereits beschriebenen BGH-Urteils). Der ggf. gegebene
Schadenersatzanspruch muss aber - in der Haftpflicht des
Verursachers - nicht versichert sein. Es könnte grobe
Fahrlässigkeit unterstellt werden.

Auch falsch, die Mieterin hat mir erst nach 2 Wochen über den Vorfall berichtet, da auch da erst die Mieter drunter den Schaden bemerkt hatten. Ich war demnach nicht der Auftraggeber in dieser Sache - das war der Hausmeister, der eine Sanitärfirma angerufen hat.

Wurde beim Aufstemmen der Wände Dreck gemacht - so what! Das
passiert und gehört dazu - ist aber kein Schaden!

Doch! die Löcher sind noch drin, die hat nämlich niemand wieder zugestopft!

Sollte Hausrat beschädigt sein - Ihre Hausratversicherung!
Ggf. kann Ihre Hausratversicherung Regress nehmen - ist aber
nicht Ihr Thema!

Hausrat ist keriner beschädigt, wie bereits geschrieben, ist nur Schaden dabei entstanden, die Ursache zu finden. Und bis man auf meine Mieterin kam, das dauerte …

Viele Grüße
Thorulf Müller

Grüßle Bea

Hallo Bea,

Für Wasserschäden sind Vermieter zuständig - nicht Mieter.

Falsch, der Mieter hat mir einen Schaden zugefügt! Er hat am
Syphon gespielt!

Also, der Auftrag für die Suche des Lecks hatte der Vermieter
zu erteilen. Dass bedeutet, dass er als Auftraggeber für die
Kosten verantwortlich ist. Die Kosten kann er mit seiner
Wohngebäudeversicherung abrechnen, die den Mieter, der das
verursacht hat, in Regress nehmen kann (vorbehaltlich des
bereits beschriebenen BGH-Urteils). Der ggf. gegebene
Schadenersatzanspruch muss aber - in der Haftpflicht des
Verursachers - nicht versichert sein. Es könnte grobe
Fahrlässigkeit unterstellt werden.

Auch falsch, die Mieterin hat mir erst nach 2 Wochen über den
Vorfall berichtet, da auch da erst die Mieter drunter den
Schaden bemerkt hatten. Ich war demnach nicht der Auftraggeber
in dieser Sache - das war der Hausmeister, der eine
Sanitärfirma angerufen hat.

Also, wenn Du die Eigentümerin - Vermieterin - bist, dann handelt der Hausmeister für Dich! Die Reparaturen am Gebäude sind ersteinmal Deine Angelegenheit und können dann über die Wohngebäude reguliert werden! Du musst den Schaden an Deine Wohngebäudeversicherung melden und die müssen dann handeln. Ggf. können die die Mieterin in Regress nehmen - nicht deren Haftpflicht, weil die über grobe Fahrlässigkeit u.U. leistungsfrei sein könnte.

Wurde beim Aufstemmen der Wände Dreck gemacht - so what! Das
passiert und gehört dazu - ist aber kein Schaden!

Doch! die Löcher sind noch drin, die hat nämlich niemand
wieder zugestopft!

Dann würde ich Sie schließen lassen - auch das ist eine Angelegenheit der Wohngebäudeversicherung (soweit die Folgekosten eingeschlossen sind!)

Sollte Hausrat beschädigt sein - Ihre Hausratversicherung!
Ggf. kann Ihre Hausratversicherung Regress nehmen - ist aber
nicht Ihr Thema!

Hausrat ist keriner beschädigt, wie bereits geschrieben, ist
nur Schaden dabei entstanden, die Ursache zu finden. Und bis
man auf meine Mieterin kam, das dauerte …

Und damit sind wir wieder bei Deiner Wohngebäudeversicherung. Hausrat ist nicht beschädigt!

Es geht in diesem Fall nicht darum, wer Deiner Meinung nach den Schaden ersetzen muss, es gibt Haftungsketten. Es handelt sich um „bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser“ - also i.d.R. einen versicherten Leitungswasserschaden!
Wenn Du die Kosten der Wohngebäudeversicherung nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegst, dann solltest Du Deine Wohngebäudeversicherung davon in Kenntnis setzen. Die werden sich dann schon mit der Verursacherin auseinandersetzen.

Viele Grüße
Thorulf Müller