Versicherung einer Kinderfrau

Hallo zusammen,

in Anlehnung an meinen Artikel im Brett Arbeitsrecht (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…) folgende Frage: Wenn ich meine Kinners tagsüber von einer Kinderfrau beaufsichtigen lasse, die dieses auf selbständiger Basis in ihrem Haus tut, welche Versicherungen muß sie dann haben für den Fall des Falles?
frangede Grüße,

Ralph

Gar keine!

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Kinderfrau beaufsichtigen lasse, die dieses auf selbständiger
Basis in ihrem Haus tut

Wenn sie dafür Geld bekommt, sollte sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

Kinderfrau beaufsichtigen lasse, die dieses auf selbständiger
Basis in ihrem Haus tut

Wenn sie dafür Geld bekommt, sollte sie eine
Berufshaftpflichtversicherung haben.

Oder auch Ihre Private Haftpflicht entsprechend aufbessern!!!

Oder auch Ihre Private Haftpflicht entsprechend aufbessern!!!

Private Haftpflicht deckt keine berufliche Tätigkeit. Sobald Geld fließt ist es aus mir privater Haftpflicht. Umgekehrt wird ein Schu draus: Es gibt Berufshaftplfichtpolicen, die das private Risiko mit decken, aber versichert wird der Beruf.

Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, die das „Tagesmutterrisiko“ abdecken!

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jepp, muß ich cassiesmann voll zustimmen, auf jeden Fall bis € 400,- ohne großen Zuschlag.

Mike

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Da setz ich noch einen drauf: Ohne Zuschlag gibt’s das:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tagesmutter. Versichert ist dabei insbesondere die Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts und/oder des Haushalts der zu betreuenden Kinder auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei Spielen, Ausflügen usw. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden.

Das reicht doch locker!
Frank Wilke

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Hallo zusammen,

ihr seid ja mal fix heute. Das heisst also, daß wenn die Gutste eine Privathaftpflicht hat, ist alles gut, auch dann, wenn sie die Beaufsichtigung beruflich durchführt. Hab ich das richtig verstanden?

Ralph

… wenn die Gutste eine Versicherung hat, die das abdeckt, dann ja!

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Genau, da hilft nur die BBR studieren oder den/die kompetente/n Fachmann/frau befragen (ich hoffe, das war political korrekt :smile:)

Trotzdem bezweifel ich, dass eine PHV die Haftpflicht für eine Tages mutter, die sagen wir, 6 Kinder betreut und dafür € 1500 im Monat verdient, deckt.

Mike

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Genau, da hilft nur die BBR studieren oder den/die
kompetente/n Fachmann/frau befragen (ich hoffe, das war
political korrekt :smile:)
Trotzdem bezweifel ich, dass eine PHV die Haftpflicht für eine
Tages mutter, die sagen wir, 6 Kinder betreut und dafür € 1500
im Monat verdient, deckt.

Mike

Genau, da hilft nur die BBR studieren oder den/die
kompetente/n Fachmann/frau befragen!

:wink:
Frank Wilke

Man/Frau Frank,

wenn du/sie schon meine Antwort kopierst/ieren, kannst/önnen du/sie mir wenigstens einen Stern gegeben :smile:))))))))))

Schönen Abend noch

Mike

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Man/Frau Frank,

wenn du/sie schon meine Antwort kopierst/ieren, kannst/önnen
du/sie mir wenigstens einen Stern gegeben :smile:))))))))))

Schönen Abend noch

Mike

War das so auffällig? Okay, stern ist vergeben!

Deine Antworten verwirren mich übrigens durch ihre penetrante political correctness!

FRank Wilke

Tagesmutter!
Tag,

eine Kinderfrau kommt meist in das Haus der Eltern und betreut dort im Rahmen des Vertrages der dann zwischen Eltern und Kinderfrau zustande kommt die Kinder. Das kann durchaus auf 400€ Basis geschehen.
Eine Tagesmutter betreut die Kinder in ihrem Haushalt und muss vom Jugendamt zuhelassen sein.
Also auch hier genau auf die Begrifflichkeiten achten.

Es gibt regionale Unterschiede, oftmals sind Tagesmütter gemeinsam mit dem Jugendamt in irgendeiner Form organisiert.
Bitte dort nachfragen für Details, hatte zufällig gerade diesen Fall.
Eine Deckung innerhalb der Privathaftpflicht kommt meist nicht in Frage, da die gute Tagesmutter diese Tätigkeit an mehr als 50 Tagen im Jahr (darunter wäre Kindermädchen, da hilft die PHV) ausübt.

Eine Rückfrage mit dem Jugendamt auch hinsichtlich Haftungsübernahme empfehle ich hier als ersten Schritt.

Gruß
H.

Gutste eine Privathaftpflicht hat, ist alles gut, auch dann,
wenn sie die Beaufsichtigung beruflich durchführt. Hab ich das

Wenn sie es gewerblich macht, wäre ich sehr vorsichtig und würde die Police genauestens durchlesen. Aber wenn die Kollegen meinen, dass die pHV sowas abdecken kann, lasse ich mich belehren. Vorsichtshalber it der Versciherung Rücksprache nehmen.

Hallo FRank,

das war eigentlich das erste mal, dass ich das gemacht habe… aber du weißt ja, wenn du nicht überzeugen kannst, dann verwirre wenigstens,

prost und schönen Abend noch

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und die BBR studieren oder den/die kompetenten Fachmann/frau befragen (der war extra für FRank Wilke, ich verpiesel mich hier gerade fast vor lachen, so ein trockenes Forum kann ja auch mal richtig lustig sein).

Mike, political correct

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Hallo

oftmals ist eine versicherung über die jugendämter möglich. hier mal beim judendamt nachfragen.

achtung: prüfen ob anmeldung bei der berufsgenossenschaft pflicht ist!

grüsse

a.s.