Versicherung eines Küchenstudios

Hallo zusammen,

ich „streite“ gerade mit unserem Küchenstudio, bei dem wir die Küche vor gut 3 Jahren gekauft haben. Natürlich inklusive Montage. Aufgrund dessen, dass damals der Monteur den Geschirrspüler falsch angeschlossen hat (die Dichtung hatte nicht angezogen, weil der Abstand zu groß war), haben wir nun einen Wasserschaden. Der Boden des Schranks unter der Spüle und der Boden eines Schubkastens sind hinüber. Ob da noch mehr Wasser „ausgelaufen“ ist (und wenn ja, wohin?! Denn unter dem Schrank war kaum Wasser), und warum das drei Jahre gedauert hat, bis es richtig in Erscheinung trat, weiß ich nicht.

Ich habe das zunächst mündlich reklamiert, der Verkäufer meinte, ich soll ihm das schriftlich schicken, sie leiten das an die Versicherung weiter. Das tat ich am nächsten Tag. Nach einiger Zeit meldete sich jedoch nicht die Versicherung, sondern die Disposition des Geschäfts, ein „Techniker“ sollte sich das anschauen. Letzte Woche waren also zwei Monteure da und stellten fest:
„Die Verlängerung vom Geschirrspüler wurde mit einer Dichtung verbaut und war trotzdem total auf Anschlag auf der Fassung aufgeschraubt.
Dadurch konnte die Dichtung nicht 100% greifen.“

Das Küchenstudio erkennt bisher nur eine Teilschuld an, denn wir hätten den Anschluss, „wie auf der Checkliste beschrieben“, auch kontrollieren müssen.

Dazu muss ich sagen, dass wir die Checkliste am vereinbarten Montagetermin ausgehändigt bekamen und auch unterschrieben haben, allerdings ist bei der Überprüfung der einwandfreien Funktion von Kochfeld (Gasanschluss), Spüle/Armatur und Geschirrspüler ein „nein“ angekreuzt.

Warum? Zum einen weil nicht kommuniziert wurde, dass die Küchenmonteure das Gaskochfeld NICHT anschließen (dazu musste ich noch den Heizungsbauer extra bestellen, der uns den Anschluss gelegt hatte), und zum anderen, weil Ablauf- und Zulaufschlauch für den Geschirrspüler noch benötigt wurden, was auch im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten wurde.

Warum wurden die Schläuche noch benötigt? Keine Ahnung, denn die Position der Geräte war lt. Planung klar, und die Anschlüsse wurden genau dort gelegt, wo das Küchenstudio dies auf den Installationsplänen gekennzeichnet hat. Ich ging also davon aus, dass ich die Küche benutzen kann, wenn die Monteure gegangen sind, was aber leider nicht möglich war.

Ein paar Tage später wurden, ebenfalls durch das Küchenstudio, die Schläuche für den Geschirrspüler geliefert und angeschlossen. Es gab aber keine weitere/neue Checkliste, nur ein Abnahmeprotokoll.

Auf der Checkliste gibt es übrigens eine Frage „Wurden Sie darauf hingewiesen, dass Sie bitte nach den ersten Tagen der Nutzung den Wasserabfluss auf Dichtigkeit überprüfen müssen und ggf. die Überwurfmutter (handfest) nachziehen sollen?“ Da ist weder „ja“ noch „nein“ angekreuzt, und ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass/ob wir darauf hingewiesen wurden, aber es ist auch an der Stelle irrelevant, denn die Undichtigkeit war beim Zulauf, nicht beim Abfluss. Und da war die Überwurfmutter GANZ fest angezogen, mit Werkzeug, nicht mit der Hand!

Für einen Laien ist auf Anhieb nicht zu sehen, ob ein Anschluss dicht ist oder nicht, wenn da nicht unmittelbar Wasser austritt. Nach der ersten Woche Betrieb hatten wir uns das natürlich angeschaut, und zu dem Zeitpunkt war alles trocken. Welche Pflichten hat man denn als Käufer? Muss man bei einer neuen Küche regelmäßig nachschauen, ob der Anschluss immer noch dicht ist?

Aktueller Vorschlag des Küchenstudios: „Metallschutzblech (Wasser) für den Unterschrank würde beim Kunden ausreichen, damit der Schaden abgedeckt wird.“

„Abgedeckt“ trifft’s genau. Der vollgequollene Schrankboden kriegt ein Metallblech darüber, und „aus den Augen, aus dem Sinn“ (gammelt aber darunter munter weiter, oder wie?) Diese „Reparatur“ würde „auf Kulanz“ erfolgen.

Alternativ müsste der Schrank ausgetauscht werden, da wäre eine Teilung der Kosten aufgrund der (für mich nicht nachgewiesenen) Teilschuld fällig. Ob sie da an 50-50 denken oder andere Anteile, dazu haben sie sich noch nicht geäußert.

Für mich sieht das so aus, als ob es noch gar nicht der Versicherung gemeldet worden wäre und sie versuchen würden, möglichst billig aus der Sache rauszukommen.

Kann jemand eventuell etwas Qualifiziertes dazu sagen? :slight_smile: Insbesondere zum fettgedruckten Teil, aber auch zu den Vorschlägen des Küchenstudios.

Viele Grüße
Christa

ob das überhaupt eine Sache der Betriebshaftpflicht ist, bezweifle ich. Das sieht nach einem sogenannten „Erfüllungsschaden“ aus. Sowas deckt die Versicherung i.d.R. nicht ab.
Mein Tipp: Anwalt einschalten, oder sich mit dem Küchenstudio einigen. Alles andere macht wenig Sinn und wäre nur Spekulation.

Danke für das Stichwort. Ich habe auch (leider) das Gefühl, du hast Recht:
Der Schaden aus einer Vertragserfüllung resultiert oft aus einer Verletzung von Sorgfaltspflichten. Eine Erfüllung ist beispielsweise nicht gegeben, wenn der Vertragsgegenstand beschädigt geliefert, eine Montage fehlerhaft erfolgt oder eine Dienstleistung nicht im vom Auftraggeber geforderten Umfang erfolgt ist.
(Quelle: https://gewerbe-profi.de/erfuellungsschaden)

Ich warte erstmal deren Reaktion ab, und dann werde ich das mit dem Anwalt auch in Betracht ziehen. Aber jetzt verstehe ich auch, warum sie versuchen, eine Teilschuld abzuwälzen. :imp: :face_with_symbols_over_mouth:

Viele Grüße
Christa