Wir haben folgendes Problem, wo man einen unabhänigen Rat bräuchte:
Sagen wir, es gibt in einer Familie einen Großvater, der durch Krankheit so geschwächt ist, dass er von der Krankenkasse einen „Faltrollstuhl, elektrisch betrieben“ verordnet bekommt. Trotz Krankheit ist der Großvater noch unternehmungslustig und es kann nicht ausgeschlossen werden dass er auf den Gedanken kommt, ob der neu erworbenen Mobilität sich mit dem Rohllstuhl ausserhalb des Hauses, also im öffentlichen Verkehrsraum ( Bürgersteig, Strasse ), bewegt.
Müsste der Großvater in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung abschliessen ( also ähnlich Mofa …) oder reicht ihm eine/seine priv. Haftpflichtversicherung hier aus, für den Fall das was passiert?
Besten Dank schon jetzt für Eure Antworten !
Viele Grüße
N.
Hallo,
einfach mal die Hotline von der priv. Haftpflicht anrufen und nachfragen. Meistens haben die sogar jemanden am We am tel sitzen so das die Frage gleich geklärt werden kann.
Gruß SUnny
Müsste der Großvater in diesem Fall eine
Haftpflichtversicherung abschliessen ( also ähnlich Mofa …)
oder reicht ihm eine/seine priv. Haftpflichtversicherung hier
aus, für den Fall das was passiert?
Ich eürde in diesem Fall zum (Fahrzeug)-Versicherer meines Vertrauens gehen und nachfragen.
Dort bekommt man die beste Auskunft!
Man kann, soweit ich weiß, durchaus solche Gefährte sogar über eine versicherung mit dem kleinen Versicheruungskennzeichen ansichern lassen, hätte den Vorteil der Rückverfolgbarkeit bei einem eventuellen Verursachen eines Schadens durch den Großvater.