Versicherung/en bei nebenberuflicher Tätigkeit?

Hallo, liebe Leute;

ich habe eine Frage zu Rechtsschutz- und Haftpflicht-Versicherung/en bei nebenberuflicher selbstständiger Arbeit bzw entsprechendem Kleingewerbe:

Privat verfüge ich bereits über eine Rechtsschutz- und Haftpflicht-Versicherung.
Ich plane, bzw bin dabei, ein nebenberufliches Standbein im Sektor Beratung und Publikation aufzubauen; Gewerbe habe ich noch nicht angemeldet, die Publikation ist noch überwiegendst nicht-öffentlich.

Da meine Erfahrung/en mit Versicherungen dahin gehen, dass man bei eintretendem Problem oft festellt, dass genau dieses akute Problem dann das jeweils leider leider nicht mit abgedeckt ist, gehe ich davon aus, dass meine bestehende/n Rechtsschutz- und Haftpflicht-Versicherung/en mir wohl eher nicht ausreichend den Rücken decken werden. Daher meine Fragen:

1.: Ich rechne ggfs vor allem mit den typischen Konfliktfällen : Urheberrechtsstreitigkeiten & Abmahnversuche (die ich natürlich gerne fachkundig abwehren (lassen) können würde, ohne dabei zu verarmen), sowie eventuelle Probleme mit dem Finanzamt (Anfängerfehler uns so :-}). Worauf muss ich achten?
1a.: Gibt es für solche Versicherungen eine richtige branchenübliche Bezeichnung, die ich im Gespräch mit Anbietern verwenden sollte?
1b.: Kann man ggfs privat und nebenberuflich (und evtl später hauptberuflich) gemeinsam absichern? Oder empfiehlt sich grundsätzlich das getrennt laufen zu lassen?

2.: Auch würde ich mich freuen, rechtliche Beratung/en generell über eine Versicherung laufen lassen zu können, aber das wird wohl nicht möglich sein, oder?

3.: Hat jemand eine Idee des etwaigen KostenRAHMENs, in dem sich das jährlich so etwa bewegen würde, bei vernünftigem Schutz?

4.: Wie muss ich auf Fristen achten? Darf das zu schützende Nebengewerbe erst _nach_ Versicherungsabschluss begonnen werden? Was ist, wenn z.B. schon eine Domäne vor Abschluss besteht? Kann die Versicherung das ggfs nachteilig (leistungsverweigernd) auslegen? Kann man dem vorbeugen?

Das erstmal so weit :smile: Eventuelle Rückfragen beantworte ich selbstverständlich gern so gut ich kann.
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,

Riplex

Hallo riplex,

erst mal Glückwunsch zur - evtl. sich zu einer hauptberuflichen ausweitenden - Selbständigkeit. Im Vorwege wünsche ich Dir viel Erfolg dabei!!

ZU 1.: ZUNÄCHST WÜRDE ICH PRIVAT UND GEWERBLICH STETS TRENNEN; AUCH WENN EINE KOPPELUNG GÜNSTIGER OFTMALS GÜNSTIGER IST. BEI UNS LAUFEN DERARTIGE ABSICHERUNGEN UNTER DEN BEGRIFFEN „GEWERBEHAFTPFLICHT“ UND „FIRMENRECHTSCHUTZ“ BZW. „RECHTSCHUTZ FÜR SELBSTÄNDIGE“. UNKLARHEITEN MIT DEM FA LASSEN SICH AM BESTEN MITTELS EINES DIREKTEN GESPRÄCHS MIT DEM DORTIGEN ZUSTÄNDIGEN SACHBEARBEITER KLÄREN; SOLLTE ES TATSÄCHLICH ZU STREITGKEITEN KOMMEN, HILFT NUR DER GANG ZU EINEM RECHTSANWALT, UND ZWAR UNBEDINGT ZU EINEM FACHANWALT FÜR STEUERRECHT, DA DAS GANZE EINE SCHWIERIGE MATERIE IST.

Zu 2: ICH WÜRDE EINEN DERARTIGEN WEG NICHT EMPFEHLEN, DA DIR DANN OFTMAL DER WEG DER FREIEN WAHL DEINER RECHTSVERTRETUNG ABGESCHNITTEN IST! RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IST VERTRAUENSSACHE!

Zu 3: ZU EINER ANGABE HIERÜBER SIND DIE AUSSAGEN ZU PAUSCHAL; BZGL. DER HAFTPFLICHT SIND DIE RISIKEN ABZUSCHÄTZEN; DIESE KÖNNEN GERADE IM BERATUNGSBEREICH SEHR HOCH SEIN, DA BERATUNGEN GERN AUCH MAL NACH HINTEN LOSGEHEN, WILL HEISSEN: SIE KÖNNEN IMMENSE FOLGESCHÄDEN NACH SICH ZIEHEN; SCHREIB DOCH MAL GENAU DIE ART UND WEISE DER BERATENDEN TÄTIGKEIT, DIE DU VORHAST. BZGL DER RECHTSCHUTZ VARIIEREN DIE PRÄMIEN AUCH GEWALTIG; ES LOHNT EIN BLIK IN DAS INTERNET; BESSER JEDOCH EIN DIREKTER ANRUF BEI DEN ANBIETERN; NUR ALS ANREGEUNG: DIE ARAG IST IM GEWERBEBEREICH DURCHAUS EMPFEHLENSWERT!

Zu 4: RECHTSCHUTZ: AUCH HIER KOMMT ES AUF DIE BEDNGUNGEN AN; ES GIBT DURCHAUS ANBIETER MIT, ABER AUCH WELCHE OHNE WARTEZEITEN AB ABSCHLUSS DER RECHTSCHUTZVERSICHERUNG. DIESBZGL GILT ABER OHNEHIN:LIEGT DAS SCHADENBEGRÜNDENDE EREIGNIS VOR ABSCHLUSS, SO TRITT DIE RECHTSCHUTZ NICHT EIN.
=> HAFTPFLICHT: GENERELL KEINE WARTEZEITEN; ABERR AUCH HIER GILT EBEN GESAGTES: LIEGT DAS SCHADEN- BZW HAFTUNGSBEGRÜNDENDE EREIGNIS (ERÖFFNUNG DER DOMÄNE) VOR VERSICHERUNGSABSCHLUSS, TRITT DIE HAFTPFLICHT NICHT EIN.

Hallo, liebe Leute;

ich habe eine Frage zu Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung/en bei nebenberuflicher
selbstständiger Arbeit bzw entsprechendem Kleingewerbe:

Privat verfüge ich bereits über eine Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung.
Ich plane, bzw bin dabei, ein nebenberufliches Standbein im
Sektor Beratung und Publikation aufzubauen; Gewerbe habe ich
noch nicht angemeldet, die Publikation ist noch überwiegendst
nicht-öffentlich.

Da meine Erfahrung/en mit Versicherungen dahin gehen, dass man
bei eintretendem Problem oft festellt, dass genau dieses akute
Problem dann das jeweils leider leider nicht mit abgedeckt
ist, gehe ich davon aus, dass meine bestehende/n Rechtsschutz-
und Haftpflicht-Versicherung/en mir wohl eher nicht
ausreichend den Rücken decken werden. Daher meine Fragen:

1.: Ich rechne ggfs vor allem mit den typischen Konfliktfällen

Urheberrechtsstreitigkeiten & Abmahnversuche (die ich

natürlich gerne fachkundig abwehren (lassen) können würde,
ohne dabei zu verarmen), sowie eventuelle Probleme mit dem
Finanzamt (Anfängerfehler uns so :-}). Worauf muss ich achten?
1a.: Gibt es für solche Versicherungen eine richtige
branchenübliche Bezeichnung, die ich im Gespräch mit Anbietern
verwenden sollte?
1b.: Kann man ggfs privat und nebenberuflich (und evtl später
hauptberuflich) gemeinsam absichern? Oder empfiehlt sich
grundsätzlich das getrennt laufen zu lassen?

2.: Auch würde ich mich freuen, rechtliche Beratung/en
generell über eine Versicherung laufen lassen zu können, aber
das wird wohl nicht möglich sein, oder?

3.: Hat jemand eine Idee des etwaigen KostenRAHMENs, in dem
sich das jährlich so etwa bewegen würde, bei vernünftigem
Schutz?

4.: Wie muss ich auf Fristen achten? Darf das zu schützende
Nebengewerbe erst _nach_ Versicherungsabschluss begonnen
werden? Was ist, wenn z.B. schon eine Domäne vor Abschluss
besteht? Kann die Versicherung das ggfs nachteilig
(leistungsverweigernd) auslegen? Kann man dem vorbeugen?

Das erstmal so weit :smile: Eventuelle Rückfragen beantworte ich
selbstverständlich gern so gut ich kann.
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,

Riplex

HOFFE, DIE ANTWORT HAT TROTZ DAUERNDER GROSSSCHREIBUNG EIN WENIG GEHOLFEN!
GRÜSSE

PETER

Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort, und auch deine freundlichen Glückwünsche :smile:

[…]

Zu 2: ICH WÜRDE EINEN DERARTIGEN WEG NICHT EMPFEHLEN, DA DIR
DANN OFTMAL DER WEG DER FREIEN WAHL DEINER RECHTSVERTRETUNG
ABGESCHNITTEN IST! RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IST
VERTRAUENSSACHE!

das verstehe ich nicht 100%ig. Ich darf nicht den Anwalt aussuchen, von dem ich mich beraten lassen will, wenn ich das über eine RSV abdecken lassen möchte?

Zu 3: ZU EINER ANGABE HIERÜBER SIND DIE AUSSAGEN ZU PAUSCHAL;
[…]

hab ich mir schon gedacht. :smile: Dann suche ich beizeiten mal das Gespräch mit einem Vetreter einer gutgerateten Versicherung :smile:

[…] SCHREIB DOCH MAL GENAU DIE ART UND WEISE DER BERATENDEN
TÄTIGKEIT, DIE DU VORHAST. […]

Beratung im "vor"therapeutischen Bereich psychologischer Themengebiete wie Kommunkation, Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung. Außerdem entsprechende Dienstleistungen, etc. Begleitung/Betreuung von Relocations etc. Wird sich dann alles noch konkretisieren, kommt auch auf die Sachen an, die bevorzugt gefragt werden. Kann sein dass es mehr Richtung Coaching wird, kann aber auch mehr Richtung OE wachsen. Wie gesagt, nachfrageabhängig.

[…]
LIEGT DAS SCHADEN- BZW HAFTUNGSBEGRÜNDENDE EREIGNIS
(ERÖFFNUNG DER DOMÄNE) VOR VERSICHERUNGSABSCHLUSS,
TRITT DIE [Versicherung] NICHT EIN.

[…]

danke, die Domäne ist nicht das Problem; noch hab ich kein Problem. :smile:

HOFFE, DIE ANTWORT HAT TROTZ DAUERNDER GROSSSCHREIBUNG EIN
WENIG GEHOLFEN!

ja, danke; aber wieso hast du eigentlich groß geschrieben, btw? Das gilt ja gemeinhin als „schreien“ … /me fühlte sich jetzt aber nicht wirklich angeschrieen. ;-}

Beste Grüße und ganz herzlichen Dank für die Auskünfte nochmal,

RiPLeX

Hallo riplex,

ich finde, einige der bereits getätigten Aussagen von Herrn Kalff sollten zumindest ergänzt oder aber relativiert werden:

Hallo riplex,

erst mal Glückwunsch zur - evtl. sich zu einer
hauptberuflichen ausweitenden - Selbständigkeit. Im Vorwege
wünsche ich Dir viel Erfolg dabei!!

ZU 1.: ZUNÄCHST WÜRDE ICH PRIVAT UND GEWERBLICH STETS TRENNEN;

Warum? Was spricht dagegen, dass z.B. die Privat-Haftpflicht in der Betriebs-Haftpflicht enthalten ist (ausser dass selten von bestimmten Finanzämtern eine Aufteilung der Prämie in privaten und betrieblichen Bereich gefordert wird)?

AUCH WENN EINE KOPPELUNG GÜNSTIGER OFTMALS GÜNSTIGER IST.

und das z. T. deutlich. Ganz davon abgesehen, dass es im RS-Bereich je nach Konstellation bei getrennten Verträgen ruckzuck zu Doppelversicherungen kommt (die man dann auch doppelt bezahlt).

BEI
UNS LAUFEN DERARTIGE ABSICHERUNGEN UNTER DEN BEGRIFFEN
„GEWERBEHAFTPFLICHT“ UND „FIRMENRECHTSCHUTZ“ BZW. „RECHTSCHUTZ
FÜR SELBSTÄNDIGE“. UNKLARHEITEN MIT DEM FA LASSEN SICH AM
BESTEN MITTELS EINES DIREKTEN GESPRÄCHS MIT DEM DORTIGEN
ZUSTÄNDIGEN SACHBEARBEITER KLÄREN; SOLLTE ES TATSÄCHLICH ZU
STREITGKEITEN KOMMEN, HILFT NUR DER GANG ZU EINEM
RECHTSANWALT, UND ZWAR UNBEDINGT ZU EINEM FACHANWALT FÜR
STEUERRECHT, DA DAS GANZE EINE SCHWIERIGE MATERIE IST.

Zu 2: ICH WÜRDE EINEN DERARTIGEN WEG NICHT EMPFEHLEN, DA DIR
DANN OFTMAL DER WEG DER FREIEN WAHL DEINER RECHTSVERTRETUNG
ABGESCHNITTEN IST!

Hier verstehe ich die Frage nicht ganz: Welche „Rechtliche Beratung“ soll versichert werden? Ist hier eine Beratung gemeint, die du deinen Kunden gibst? Oder eine, die du vom RA erhältst?

Im ersten Fall sei darauf hingewiesen, dass die klassische Rechtsberatung in D den Rechtsanwälten vorbehalten ist (u.a. Haftungsfalle für quasi „Nicht-Befugte“).
Sollte die zweite Annahme zutreffen, so ist festzuhalten, dass (abgesehen von wenigen Ausnahmen) die reine Beratung (also ohne anschließenden Rechtsfall) nicht versicherbar ist.
@ Peter Kalff: Wieso ist hier die freie Anwaltswahl eingeschränkt?

RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IST
VERTRAUENSSACHE!

Zu 3: ZU EINER ANGABE HIERÜBER SIND DIE AUSSAGEN ZU PAUSCHAL;
BZGL. DER HAFTPFLICHT SIND DIE RISIKEN ABZUSCHÄTZEN; DIESE
KÖNNEN GERADE IM BERATUNGSBEREICH SEHR HOCH SEIN, DA
BERATUNGEN GERN AUCH MAL NACH HINTEN LOSGEHEN, WILL HEISSEN:
SIE KÖNNEN IMMENSE FOLGESCHÄDEN NACH SICH ZIEHEN; SCHREIB DOCH
MAL GENAU DIE ART UND WEISE DER BERATENDEN TÄTIGKEIT, DIE DU
VORHAST.

Die hier angesprochenen Folgeschäden haben (fast) nichts mit der weiter oben erwähnten „Gewerbehaftpflicht“ zu tun. Vielmehr handelt es sich um sog. Vermögensschäden. Diese (z.B. durch fehlerhafte Beratung entstandenen Schäden) abzusichern ist in vielen Fällen schwierig (Versicherungsmakler wissen von der Komplexität der Materie ein Lied zu singen), in manchen sogar gar nicht versicherbar.

BZGL DER RECHTSCHUTZ VARIIEREN DIE PRÄMIEN AUCH

GEWALTIG; ES LOHNT EIN BLIK IN DAS INTERNET; BESSER JEDOCH EIN
DIREKTER ANRUF BEI DEN ANBIETERN; NUR ALS ANREGEUNG: DIE ARAG
IST IM GEWERBEBEREICH DURCHAUS EMPFEHLENSWERT!

Gibt es hierfür eine Begründung, warum speziell die ARAG hier so gut ist?

Zu 4: RECHTSCHUTZ: AUCH HIER KOMMT ES AUF DIE BEDNGUNGEN AN;
ES GIBT DURCHAUS ANBIETER MIT, ABER AUCH WELCHE OHNE
WARTEZEITEN AB ABSCHLUSS DER RECHTSCHUTZVERSICHERUNG.

Falsch, Anbieter ganz ohne Wartezeiten gibt es nicht. Es gibt nur einige wenige, die Ihre Wartezeiten in einzelnen Leistungsbereichen eingeschränkt oder abgeschafft haben.

DIESBZGL

GILT ABER OHNEHIN:LIEGT DAS SCHADENBEGRÜNDENDE EREIGNIS VOR
ABSCHLUSS, SO TRITT DIE RECHTSCHUTZ NICHT EIN.

Leider auch falsch. Diese Aussage gilt nur für Versicherer, die nach „Kausal“-Prinzip versichern. Es gibt aber auch RS-Versicherungen, die nach sog. „Ereignis“- oder „Folgeereignis“-Theorie Schutz anbieten.

=> HAFTPFLICHT: GENERELL KEINE WARTEZEITEN; ABERR AUCH HIER
GILT EBEN GESAGTES: LIEGT DAS SCHADEN- BZW HAFTUNGSBEGRÜNDENDE
EREIGNIS (ERÖFFNUNG DER DOMÄNE) VOR VERSICHERUNGSABSCHLUSS,
TRITT DIE HAFTPFLICHT NICHT EIN.

Dennoch sollte in einem ev. Antrag nicht nur auf die bereits eingerichtete Domäne, sondern auf alle risikoerheblichen Umstände hingewiesen werden. So erhält die Versicherung die Möglichkeit, sich ein besseres Bild vom zu versichernden Risiko zu machen. Die Möglichkeit, dass dann im Schadensfall nicht geleistet wird, wird so minimiert (Obliegenheit: vorvertragliche Anzeigepflicht).

Generell lässt sich vielleicht mehr zu deinem Fall sagen, wenn du das Gewerbe und deine Tätigkeiten vielleicht einmal näher beschreibst.
Auch etwas nähere (tschuldigung: klarere?) Angaben, worauf du bei der Versicherung Wert legst, wären hilfreich.

Bereits jetzt daher der Hinweis/Tipp, dich on Fachleuten qualifziert beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hackenbruch

Hallo, liebe Leute;

ich habe eine Frage zu Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung/en bei nebenberuflicher
selbstständiger Arbeit bzw entsprechendem Kleingewerbe:

Privat verfüge ich bereits über eine Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung.
Ich plane, bzw bin dabei, ein nebenberufliches Standbein im
Sektor Beratung und Publikation aufzubauen; Gewerbe habe ich
noch nicht angemeldet, die Publikation ist noch überwiegendst
nicht-öffentlich.

Da meine Erfahrung/en mit Versicherungen dahin gehen, dass man
bei eintretendem Problem oft festellt, dass genau dieses akute
Problem dann das jeweils leider leider nicht mit abgedeckt
ist, gehe ich davon aus, dass meine bestehende/n Rechtsschutz-
und Haftpflicht-Versicherung/en mir wohl eher nicht
ausreichend den Rücken decken werden. Daher meine Fragen:

1.: Ich rechne ggfs vor allem mit den typischen Konfliktfällen

Urheberrechtsstreitigkeiten & Abmahnversuche (die ich

natürlich gerne fachkundig abwehren (lassen) können würde,
ohne dabei zu verarmen), sowie eventuelle Probleme mit dem
Finanzamt (Anfängerfehler uns so :-}). Worauf muss ich achten?
1a.: Gibt es für solche Versicherungen eine richtige
branchenübliche Bezeichnung, die ich im Gespräch mit Anbietern
verwenden sollte?
1b.: Kann man ggfs privat und nebenberuflich (und evtl später
hauptberuflich) gemeinsam absichern? Oder empfiehlt sich
grundsätzlich das getrennt laufen zu lassen?

2.: Auch würde ich mich freuen, rechtliche Beratung/en
generell über eine Versicherung laufen lassen zu können, aber
das wird wohl nicht möglich sein, oder?

3.: Hat jemand eine Idee des etwaigen KostenRAHMENs, in dem
sich das jährlich so etwa bewegen würde, bei vernünftigem
Schutz?

4.: Wie muss ich auf Fristen achten? Darf das zu schützende
Nebengewerbe erst _nach_ Versicherungsabschluss begonnen
werden? Was ist, wenn z.B. schon eine Domäne vor Abschluss
besteht? Kann die Versicherung das ggfs nachteilig
(leistungsverweigernd) auslegen? Kann man dem vorbeugen?

Das erstmal so weit :smile: Eventuelle Rückfragen beantworte ich
selbstverständlich gern so gut ich kann.
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,

Riplex

HOFFE, DIE ANTWORT HAT TROTZ DAUERNDER GROSSSCHREIBUNG EIN
WENIG GEHOLFEN!
GRÜSSE

PETER

Hallo zusammen,

werde mich bemühen, auch die Fragen von Frank zu beanworten.

Zunächst: ich wollte wirklich niemanden anschreien!! Ich hatte das nur zur Unterscheidung von dem Ursprungstext hervorheben und in diesen einbinden wollen, das wollte das System aber nicht. Bin kein PC-Spezi. Also nochmal: sorry, soll nicht wieder vorkommen.

Nun denn:

  1. Ich war mal als Anwalt tätig, da hatte ich Fälle, in denen die Rechtschutz dem Mandanten die Anwaltswahl eingeschränkt hat bzw. dieses vorhatte. Da kann es manchmal zu Nebenkämpfen mit der Rechtschutz kommen.
  2. Eine vernünftige Rundumschau unter den verschiedenen Versicherern lohnt sich immer. Die ARAG habe ich im Übrigen deswegen genannt, da sie meines Erachtens eine gute Rechtschutz ist. Andere, wenn sie auch gut sind, will ich damit nicht diskreditieren, es handelt sich dabei auch nicht um eine Werbung für die ARAG!
  3. Bei diesen Themenfeldern sehe ich persönlich keine erhöhten Risiken, die die Haftpfllicht zu decken hätte. Ich empfehle auch hier eine Rundumschau bei den Anbietern.

Grüße

Peter

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extra für Frank
Hallo Frank,

hier noch einige Ergänzungen:

Zu 1.:gerade das, was bei Dir in den Klammern steht, spricht für eine Trennung der Versicherungen. Pauschal gesagt: eine Trennung von beruflich und privat emfpiehlt sich meiner Meinung nach immer. Aber: ist nur meine Meinung. Zudem ist es übersichtlicher. Sollte ausserdem die Selbständigkeit nicht klappen (trotz höherer Kosten würde ich zumindest in der Anfangszeit der Selbständigkeit immer eine kurze Laufzeit des Vertrages wählen), kommt man aus dem gewerblichen Vertrag besser heraus.

Zu 2.: siehe bitte zunächst in der Antwort an riplex. Zu der Beratung: in der Regel, wenn denn der Rechtsanwalt gut ist, wird zumindest angefragt, ob die Rechtschutz die Kosten des Beratungsgesprächs übernimmt. Abhängig von vielen Faktoren, u. a.: wie lange ist der Versicherte schon (u. U. ohne Schadenfall) Rechtschutz versichert, übernehmen Rechtschutzversicherer diese Kosten aus Kulanzgründen.

Zu 3.: sitmmt. Und: bzgl. der ARAG siehe bitte letzte Antwort an riplex.

Zu 4.a): stimmt, sorry. Aber ich habe schon mal einen Verzicht auf die Wartezeit erlebt. Meine Antwort war zu ungenau.
Zu 4.b): stimmt, dass die Versicherer nach diesen verschiedenen Prinzipien arbeiten.

Letztlich: eine gute Beratung ersetzt nichts.

Grüße

Peter

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