Hallo riplex,
ich finde, einige der bereits getätigten Aussagen von Herrn Kalff sollten zumindest ergänzt oder aber relativiert werden:
Hallo riplex,
erst mal Glückwunsch zur - evtl. sich zu einer
hauptberuflichen ausweitenden - Selbständigkeit. Im Vorwege
wünsche ich Dir viel Erfolg dabei!!
ZU 1.: ZUNÄCHST WÜRDE ICH PRIVAT UND GEWERBLICH STETS TRENNEN;
Warum? Was spricht dagegen, dass z.B. die Privat-Haftpflicht in der Betriebs-Haftpflicht enthalten ist (ausser dass selten von bestimmten Finanzämtern eine Aufteilung der Prämie in privaten und betrieblichen Bereich gefordert wird)?
AUCH WENN EINE KOPPELUNG GÜNSTIGER OFTMALS GÜNSTIGER IST.
und das z. T. deutlich. Ganz davon abgesehen, dass es im RS-Bereich je nach Konstellation bei getrennten Verträgen ruckzuck zu Doppelversicherungen kommt (die man dann auch doppelt bezahlt).
BEI
UNS LAUFEN DERARTIGE ABSICHERUNGEN UNTER DEN BEGRIFFEN
„GEWERBEHAFTPFLICHT“ UND „FIRMENRECHTSCHUTZ“ BZW. „RECHTSCHUTZ
FÜR SELBSTÄNDIGE“. UNKLARHEITEN MIT DEM FA LASSEN SICH AM
BESTEN MITTELS EINES DIREKTEN GESPRÄCHS MIT DEM DORTIGEN
ZUSTÄNDIGEN SACHBEARBEITER KLÄREN; SOLLTE ES TATSÄCHLICH ZU
STREITGKEITEN KOMMEN, HILFT NUR DER GANG ZU EINEM
RECHTSANWALT, UND ZWAR UNBEDINGT ZU EINEM FACHANWALT FÜR
STEUERRECHT, DA DAS GANZE EINE SCHWIERIGE MATERIE IST.
Zu 2: ICH WÜRDE EINEN DERARTIGEN WEG NICHT EMPFEHLEN, DA DIR
DANN OFTMAL DER WEG DER FREIEN WAHL DEINER RECHTSVERTRETUNG
ABGESCHNITTEN IST!
Hier verstehe ich die Frage nicht ganz: Welche „Rechtliche Beratung“ soll versichert werden? Ist hier eine Beratung gemeint, die du deinen Kunden gibst? Oder eine, die du vom RA erhältst?
Im ersten Fall sei darauf hingewiesen, dass die klassische Rechtsberatung in D den Rechtsanwälten vorbehalten ist (u.a. Haftungsfalle für quasi „Nicht-Befugte“).
Sollte die zweite Annahme zutreffen, so ist festzuhalten, dass (abgesehen von wenigen Ausnahmen) die reine Beratung (also ohne anschließenden Rechtsfall) nicht versicherbar ist.
@ Peter Kalff: Wieso ist hier die freie Anwaltswahl eingeschränkt?
RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IST
VERTRAUENSSACHE!
Zu 3: ZU EINER ANGABE HIERÜBER SIND DIE AUSSAGEN ZU PAUSCHAL;
BZGL. DER HAFTPFLICHT SIND DIE RISIKEN ABZUSCHÄTZEN; DIESE
KÖNNEN GERADE IM BERATUNGSBEREICH SEHR HOCH SEIN, DA
BERATUNGEN GERN AUCH MAL NACH HINTEN LOSGEHEN, WILL HEISSEN:
SIE KÖNNEN IMMENSE FOLGESCHÄDEN NACH SICH ZIEHEN; SCHREIB DOCH
MAL GENAU DIE ART UND WEISE DER BERATENDEN TÄTIGKEIT, DIE DU
VORHAST.
Die hier angesprochenen Folgeschäden haben (fast) nichts mit der weiter oben erwähnten „Gewerbehaftpflicht“ zu tun. Vielmehr handelt es sich um sog. Vermögensschäden. Diese (z.B. durch fehlerhafte Beratung entstandenen Schäden) abzusichern ist in vielen Fällen schwierig (Versicherungsmakler wissen von der Komplexität der Materie ein Lied zu singen), in manchen sogar gar nicht versicherbar.
BZGL DER RECHTSCHUTZ VARIIEREN DIE PRÄMIEN AUCH
GEWALTIG; ES LOHNT EIN BLIK IN DAS INTERNET; BESSER JEDOCH EIN
DIREKTER ANRUF BEI DEN ANBIETERN; NUR ALS ANREGEUNG: DIE ARAG
IST IM GEWERBEBEREICH DURCHAUS EMPFEHLENSWERT!
Gibt es hierfür eine Begründung, warum speziell die ARAG hier so gut ist?
Zu 4: RECHTSCHUTZ: AUCH HIER KOMMT ES AUF DIE BEDNGUNGEN AN;
ES GIBT DURCHAUS ANBIETER MIT, ABER AUCH WELCHE OHNE
WARTEZEITEN AB ABSCHLUSS DER RECHTSCHUTZVERSICHERUNG.
Falsch, Anbieter ganz ohne Wartezeiten gibt es nicht. Es gibt nur einige wenige, die Ihre Wartezeiten in einzelnen Leistungsbereichen eingeschränkt oder abgeschafft haben.
DIESBZGL
GILT ABER OHNEHIN:LIEGT DAS SCHADENBEGRÜNDENDE EREIGNIS VOR
ABSCHLUSS, SO TRITT DIE RECHTSCHUTZ NICHT EIN.
Leider auch falsch. Diese Aussage gilt nur für Versicherer, die nach „Kausal“-Prinzip versichern. Es gibt aber auch RS-Versicherungen, die nach sog. „Ereignis“- oder „Folgeereignis“-Theorie Schutz anbieten.
=> HAFTPFLICHT: GENERELL KEINE WARTEZEITEN; ABERR AUCH HIER
GILT EBEN GESAGTES: LIEGT DAS SCHADEN- BZW HAFTUNGSBEGRÜNDENDE
EREIGNIS (ERÖFFNUNG DER DOMÄNE) VOR VERSICHERUNGSABSCHLUSS,
TRITT DIE HAFTPFLICHT NICHT EIN.
Dennoch sollte in einem ev. Antrag nicht nur auf die bereits eingerichtete Domäne, sondern auf alle risikoerheblichen Umstände hingewiesen werden. So erhält die Versicherung die Möglichkeit, sich ein besseres Bild vom zu versichernden Risiko zu machen. Die Möglichkeit, dass dann im Schadensfall nicht geleistet wird, wird so minimiert (Obliegenheit: vorvertragliche Anzeigepflicht).
Generell lässt sich vielleicht mehr zu deinem Fall sagen, wenn du das Gewerbe und deine Tätigkeiten vielleicht einmal näher beschreibst.
Auch etwas nähere (tschuldigung: klarere?) Angaben, worauf du bei der Versicherung Wert legst, wären hilfreich.
Bereits jetzt daher der Hinweis/Tipp, dich on Fachleuten qualifziert beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hackenbruch
Hallo, liebe Leute;
ich habe eine Frage zu Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung/en bei nebenberuflicher
selbstständiger Arbeit bzw entsprechendem Kleingewerbe:
Privat verfüge ich bereits über eine Rechtsschutz- und
Haftpflicht-Versicherung.
Ich plane, bzw bin dabei, ein nebenberufliches Standbein im
Sektor Beratung und Publikation aufzubauen; Gewerbe habe ich
noch nicht angemeldet, die Publikation ist noch überwiegendst
nicht-öffentlich.
Da meine Erfahrung/en mit Versicherungen dahin gehen, dass man
bei eintretendem Problem oft festellt, dass genau dieses akute
Problem dann das jeweils leider leider nicht mit abgedeckt
ist, gehe ich davon aus, dass meine bestehende/n Rechtsschutz-
und Haftpflicht-Versicherung/en mir wohl eher nicht
ausreichend den Rücken decken werden. Daher meine Fragen:
1.: Ich rechne ggfs vor allem mit den typischen Konfliktfällen
Urheberrechtsstreitigkeiten & Abmahnversuche (die ich
natürlich gerne fachkundig abwehren (lassen) können würde,
ohne dabei zu verarmen), sowie eventuelle Probleme mit dem
Finanzamt (Anfängerfehler uns so :-}). Worauf muss ich achten?
1a.: Gibt es für solche Versicherungen eine richtige
branchenübliche Bezeichnung, die ich im Gespräch mit Anbietern
verwenden sollte?
1b.: Kann man ggfs privat und nebenberuflich (und evtl später
hauptberuflich) gemeinsam absichern? Oder empfiehlt sich
grundsätzlich das getrennt laufen zu lassen?
2.: Auch würde ich mich freuen, rechtliche Beratung/en
generell über eine Versicherung laufen lassen zu können, aber
das wird wohl nicht möglich sein, oder?
3.: Hat jemand eine Idee des etwaigen KostenRAHMENs, in dem
sich das jährlich so etwa bewegen würde, bei vernünftigem
Schutz?
4.: Wie muss ich auf Fristen achten? Darf das zu schützende
Nebengewerbe erst _nach_ Versicherungsabschluss begonnen
werden? Was ist, wenn z.B. schon eine Domäne vor Abschluss
besteht? Kann die Versicherung das ggfs nachteilig
(leistungsverweigernd) auslegen? Kann man dem vorbeugen?
Das erstmal so weit
Eventuelle Rückfragen beantworte ich
selbstverständlich gern so gut ich kann.
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,
Riplex
HOFFE, DIE ANTWORT HAT TROTZ DAUERNDER GROSSSCHREIBUNG EIN
WENIG GEHOLFEN!
GRÜSSE
PETER