Wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat und in der Police der Bankeinzug eingetragen ist, man aber selbst nach Wochen noch keine Abbuchung finden sollte, es aber zu einem Schadenfall in der Zwischenzeit gekommen sein sollte, reicht dann die Deckungszusage des Maklers aus. Oder ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer darauf hinzuweisen, dass er die Erstprämie gar nicht eingezogen hat.
Rücklastschrift natürlich unberücksichtigt!