Versicherung fordert Rückkaufwert aus Übertragung

Hallo, folgendes Problem: die Mutter von Person B überträgt Person B in 2007 eine Rentenversicherung per Abtretungserklärung.
Diese habt B sich auszahlen lassen. Die Versicherung will das Geld zurück haben und verklagt B nun, da die Rentenversicherung wiederum der Mutter übertragen wurde und die ursprüngliche Versicherungnehmerin inzwischen dement/geschäftsunfähig ist und auch wohl zum Zeitpunkt der Übertragung war. Meine Frage: hat die Versicherung das Recht, daß Geld von B zurückzufordern?

Übertragung war. Meine Frage: hat die Versicherung das Recht, daß Geld von B zurückzufordern?

Vermutlich hat die Versicherung ihren Anspruch in der Klageschrift begründet. Ohne Kenntnis dieses Papiers ist eine Beurteilung nicht möglich.

Der Anspruch in der Klageschrift beruft sich auf die Geschäfstunfähigkeit der ursprünglichen Versicherungsnehmerin. Somit hätte laut Versicherung, die erste Übertragung nicht stattfinden dürfen, folglich die zweite auch nicht…

Somit hätte laut Versicherung, die erste Übertragung nicht stattfinden dürfen, folglich die zweite auch nicht…

Wenn die Versicherung das glaubt, hat sie auch das Recht das Geld zurückzufordern. Ob der Richter das genauso sieht, wird sich zeigen.