Versicherung fordert

hallo Wissende,

angenommen eine Versicherung fordert für eine KFZ-Haftpflicht 30 Monate lang keine Prämien an und wird erst beim Verkauf des KFZ darauf aufmerksam.
Kann die Versicherung für den abgelaufenen Zeitraum Prämien nachfordern und wenn ja auf welcher Grundlage ?
Gibt es da allgemein gültige Paragraphen ?
Wo ist das nachzulesen ?

Danke schon mal für die Tipps

Gruss PM

hallo Wissende,

angenommen eine Versicherung fordert für eine KFZ-Haftpflicht
30 Monate lang keine Prämien an und wird erst beim Verkauf des
KFZ darauf aufmerksam.
Kann die Versicherung für den abgelaufenen Zeitraum Prämien
nachfordern und wenn ja auf welcher Grundlage ?

Er wird dir den Versicherungsschein zusenden und dann sich §9 Punkt I der Allgemeinen Bedingungen berufen:
Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag und, wenn laufende Zahlungen (Teilzahlung) vereinbart sind, den ersten Beitrag sofort nach dem Abschluß des Vertrages zu zahlen. Er ist zur Zahlung nur nach Aushändigung des Versicherungsscheines verpflichtet,…

Gibt es da allgemein gültige Paragraphen ?

Ja, wie gesagt §9 der AKB Punkt I.

Wo ist das nachzulesen ?

In den dir bald und schon vorliegenden Versicherungsbedingungen.

Danke schon mal für die Tipps

Leider wird es da kein zurück geben, da dem Versicherer der Beitrag einfach zusteht. Er wäre auch zur Leistung verpflichtet wenn ihr einen Schaden verursacht hättet.

Einzig allein bei der Voll oder Teilkasko ist die Besonderheit, das ihr die MM nicht bezahlen braucht wenn ihr der Police wiedersprecht und nur die Haftpflicht durchläuft. Natürlich nur wenn ihr in der Kasko keinen Schaden hattet!!

Gruss PM

Auch viele Grüße sendet

Martin

Hallo PM,

ich habe gerade in meinem Kundenkreis aktuell zwei solcher Fälle. In beiden Fällen hatte ich Deckungskarten ausgehändigt, ohne genau zu wissen, ob bzw. wann genau eine Zulassung erfolgen sollte.
Leider hat die Kommunikation zwischen Zulassungsstelle und Versicherer wohl auch nicht geklappt und ich habe von den Kunden auch keine Mitteilung über die Anmeldung eines Fahrzeuges erhalten. Nach ca. 2 Jahren wurden die Fahrzeuge abgemeldet und dadurch erhielt der Versicherer eine Mitteilung, dass er überhaupt im Risiko stand.

Solange eine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist, besteht auch Haftpflichtversicherungsschutz und der muss bezahlt werden.

Sei froh, wenn in der Zwischenzeit kein Schaden passiert ist und vereinbare eine Ratenzahlung, wenn die Prämie nicht auf einmal ausgeglichen werden kann.

Beim nächsten Mal teilt man dann eben pflichtgemäß mit, wenn ein Fahrzeug angemeldet worden ist.

Viele Grüße
Ralf

angenommen eine Versicherung fordert für eine KFZ-Haftpflicht
30 Monate lang keine Prämien an und wird erst beim Verkauf des
KFZ darauf aufmerksam.
Kann die Versicherung für den abgelaufenen Zeitraum Prämien
nachfordern und wenn ja auf welcher Grundlage ?
Gibt es da allgemein gültige Paragraphen ?
Wo ist das nachzulesen ?

Danke schon mal für die Tipps

Gruss PM

Hallo Martin,

hört sich ziemlich logisch und korrekt an.

Ich will es nur um folgenden Punkt erweitern:

BGB - Verjährungsfristen. Sollten beachtet werden. Ich kann also auch erst nach 2-3 jahren die Rechnung schicken. Den Zinsvorteil hat der Kunde, den Zinsnachteil der Versicherer!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

Ich will es nur um folgenden Punkt erweitern:

Wie immer gerne.

BGB - Verjährungsfristen. Sollten beachtet werden. Ich kann
also auch erst nach 2-3 jahren die Rechnung schicken. Den
Zinsvorteil hat der Kunde, den Zinsnachteil der Versicherer!

Genau und das ist auch bei KFZ Haftpflichtschäden manchmal das Problem, das eine anerkannte Leistung erst nach 2-3 Jahren vom Geschädigten eingereicht wurde. Die Versicherung hatte den Schaden aus der Rückstufung vorläufig gestrichen (weil keine Meldung des Geschädigten kam). Naja, gehört alles zum Geschäft aber ist dann für den VN sehr ärgerlich (vor allem wenn er im gleichen Jahr dann noch einen Schaden hatte)

Gruß und schönen Tag wünscht

Martin