Versicherung früher kündigen

Wie kommt meine Tochter früher aus einer Krankenzusatzversicherung raus? Die Vers. soll noch zwei Jahre laufen, durch geänderte Lebenssituation ist diese aber zu teuer.
Was bedeutet ein Mahnverfahren wen die Zahlungen nicht mehr geleistet werden?

Danke für Antworten.

Hallo!

Habe leider zu wenig angaben, um Dir eine genau Antwort zu geben.

Einfachste ist, direkt mit der Versicherung zu Tel. und den Fall schildern. Die haben meistens auch keine Lust auf große Mahnverfahren, bei denen sie hinterher trotzdem kein Geld bekommen.

Für rechtsverbindliche Antwort (die darf ich eh nicht machen) kann ich Dir nur eine Kanzlei sagen, die Spezialisten für Versicherungen sind. Die Verlangen außer einer Grundgebühr erst Geld, wenn sie Erfolg hatten.

MfG P. Trenz

Hallo,
wurde der Vertrag für drei Jahre geschlossen, so ist er erst zum Ablauf des dritten Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Lässt man den Vertrag aufgrund nichtzahlung ins Mahnverfahren laufen, so kann es dazu führen, dass der Beitrag gerichtlich geltend gemacht wird. Je nach Beitrag und Versicherungsgesellschaft. Auch ein Schufa Eintrag ist möglich. Die kosten würden enorm steigen. Es bleibt deiner Tochter nur, den Vertrag ordentlich zum vertragsablauf zu kündigen oder eine Beitragserhöhung abzuwarten, sodass der Vertrag dann außerordentlich gekündigt werden kann.
LG
Bibo

Mahnverfahren heißt: es wird teurer und du zahlst spätestens in dem Augenblick zwangsweise in dem du „pfändbares Einkommen“ hast.
Früher raus: da muß man schon die genauen Versicherungsbedingungen kennen; hier sollte dir eigentlich derjenige helfen, der die Versicherung verkauft hat.
Ich würde erstmal probieren, die Versicherung direkt anzurufen, den Fall schildern und bitten aus Kulanz den Vertrag zu kündigen. Mach ihnen klar, dass es dir unangenehm ist, die Sache aber für sie nur mehr Aufwand bedeutet, ohne Hoffnung, dass du jemals zahlen kannst.
Viel Glück

Hi,
nach meiner Meinung ist eine Zusatzversicherung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, ggf. aus finanziellen Gründen mit in die Kündigung schreiben. Ansonsten nach einem „Schadenfall“, den man aber nicht „herbeiführen“ sollte, das kann einem „auf die Füße fallen“. Eher an eine Kulanz anknüpfen der Gesellschaft.

Hallo,

sorry, da kann ich leider nicht helfen. Ich würde bei dem Berater nachfragen und mitteilen, sie die Situation ist. Oft kann man aussetzen.
Viele Grüße
K.