Versicherung für AG wenn AN Krank?

Hallo, mir wollte jetzt einer Erzählen das es für Arbeitgeber eine Versicherung gäbe wonach der AG bei längerer Krankheit seines AN einen bestimmten Betrag Erstattet bekommt - zwecks eventueller Einbusen wenn Maschinen deswegen nicht laufen oder so-also zwecks Umsatzeinbusen durch Krankheit vom AN - gibt es sowas? ich glaube nicht oder?
Gruß B.S.

Meinst du mit längerer Krankheit, über die üblichen 6 Wo Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

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Hallo!

„Einer“ hat - ggf. aber auch nur teilweise - Recht, denn eine Erstattung erfolgt bereits bei kurzer Krankheit. :wink:

„Kleinere“ Arbeitgeber zahlen eine sog. „Umlage U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ an die Krankenkasse. Maßgebend, ob in diese U1 eingezahlt werden muss oder nicht, ist die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Ich weiss von einer Grenze von 20 Arbeitnehmern, d.h. alle Betriebe, die nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen diese Umlage. Diese Grenze kann meines Wissens aber auch je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.

Im Krankheitsfall erhält der Arbeitgeber dann einen gewissen Prozentsatz der im Krankheitsfall gewährten Entgeltfortzahlung - Entgeltfortzahlung erfolgt für längstens 6 Wochen - von der Krankenkasse erstattet; die Prozentsätze bewegen sich hier zwischen 60 % und 80 %. Eine solche Erstattung erfolgt also auch schon, wenn der Arbeitnehmer z.B. nur eine Woche krank war.

Über eine Erstattung während des Bezuges von Krankengeld ist mir nichts bekannt. Dem Arbeitgeber entstehen aber während dieser Zeit auch keine direkten Kosten, da das Krankengeld ja durch die Krankenkasse gezahlt wird. Ob ein anderweitiger Ersatz für den Arbeitsausfall erfolgt, weiss ich nicht, kann ich mir persönlich aber nicht vorstellen.

Gruß,
Robert

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Hallo,

mir wollte jetzt einer Erzählen das es für Arbeitgeber
eine Versicherung gäbe wonach der AG bei längerer Krankheit
seines AN einen bestimmten Betrag Erstattet bekommt

-> http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html

eventueller Einbusen wenn Maschinen deswegen nicht laufen oder
so-also zwecks Umsatzeinbusen …

Ähm nö, mit Umsatzeinbußen hat das nichts zu tun.

MfG

Ja genau!
Mfg B.S.

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Meinst du mit längerer Krankheit, über die üblichen 6 Wo
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja genau!

Das gibt es nicht, weil der AG nach 6 Wochen bei 6 Wochen EFZ keine Kosten und keinen Ausfall hat!

Er nimmt sich einfach einen Leiharbeiter!

Versicherbar ist das Entgelt über Umlage bei der GKV, wie bereits beschrieben, und die EFZ für einzelne Personen bei PKV-Unternehmen!

Thorulf Müller