Ich habe mehrere Autos, und eines davon steht schon seit Jahren zwecks diverser Modifikationen in der Halle und ist schön angemeldet und auch Haftpflicht - versichert.
Nun kam mir die Idee, dass man die Versicherung eigentlich sparen könnte. Ich weiß jetzt sagen alle meld es doch ab! Aber das geht nicht so ohne weiteres, denn dann würde ich mein Kennzeichen verlieren (noch vom alten Landkreis, kürzer als üblich und ohne den doofen blauen Streifen) das möchte ich auf keinen Fall.
Meine Versicherung sagt, das geht nicht. Wenn ich den Vertrag nun aber zum 31.11. Kündige und keinen neuen abschließe ist doch ales in Butter oder? Fahren Tu ich eh nicht mit dem Wagen und mit dem „Risiko, das auch von einem nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegten (gar nicht) Fahrzeug ausgeht“ kann ich glaub ich leben.
Oder meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, das keine Versicherung mehr ist und dann gibts Zoff?
soweit ich weiß ist eine vorübergehende Außerbetriebsetzung für maximal 7 Jahre möglich (die frühere Stilllegung). Eine Kündigung ist in der Tat nicht möglich, da hier die Zulassungsstelle Meldung bekommt, dass für das Kfz kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Oder meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, das keine
Versicherung mehr ist und dann gibts Zoff?
Korrekt. Ein Fahrzeug welches zugelassen ist, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Ob es bewegt wird oder nur vor sich hingammelt interessiert den Gesetzgeber nicht.
bei einer Kündigung wird das Straßenverkehrsamt benachrichtigt und wenn keine neue eVB hinterlegt wird bekommst du unangenehme Post mit der Androhung der Zwangsstillegung u.s.w.