Versicherung für angemeldetes Auto Kündigen?

Hallo!

Ich habe mehrere Autos, und eines davon steht schon seit Jahren zwecks diverser Modifikationen in der Halle und ist schön angemeldet und auch Haftpflicht - versichert.
Nun kam mir die Idee, dass man die Versicherung eigentlich sparen könnte. Ich weiß jetzt sagen alle meld es doch ab! Aber das geht nicht so ohne weiteres, denn dann würde ich mein Kennzeichen verlieren (noch vom alten Landkreis, kürzer als üblich und ohne den doofen blauen Streifen) das möchte ich auf keinen Fall.
Meine Versicherung sagt, das geht nicht. Wenn ich den Vertrag nun aber zum 31.11. Kündige und keinen neuen abschließe ist doch ales in Butter oder? Fahren Tu ich eh nicht mit dem Wagen und mit dem „Risiko, das auch von einem nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegten (gar nicht) Fahrzeug ausgeht“ kann ich glaub ich leben.
Oder meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, das keine Versicherung mehr ist und dann gibts Zoff?

Danke schonmal für eure Antworten!

Frank

HALLO!

Meldung erfolgt an Zul-Stelle

einfach abmelden und dann wieder nach spätestend 180 Tagen anmelden…

aber ob sich das lohnt nur weil man das KZ behalten möchte…!!!

ANGEBOTE für alle Kfz erstelle ich gerne unter [email protected] oder www.thomas-wolter.eu

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
______________________________

SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

http://facebook.com/Versicherungen4u

https://www.facebook.com/friends/edit/?sk=unlisted#!..

http://www.youtube.com/watch?v=BlziJ84OJ94

Sorry - Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, herzliche Grüße, W.-E.

Hallo,

soweit ich weiß ist eine vorübergehende Außerbetriebsetzung für maximal 7 Jahre möglich (die frühere Stilllegung). Eine Kündigung ist in der Tat nicht möglich, da hier die Zulassungsstelle Meldung bekommt, dass für das Kfz kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Viele Grüße,
Micha

Oder meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, das keine
Versicherung mehr ist und dann gibts Zoff?

Korrekt. Ein Fahrzeug welches zugelassen ist, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Ob es bewegt wird oder nur vor sich hingammelt interessiert den Gesetzgeber nicht.

Hallo Frank,

bei einer Kündigung wird das Straßenverkehrsamt benachrichtigt und wenn keine neue eVB hinterlegt wird bekommst du unangenehme Post mit der Androhung der Zwangsstillegung u.s.w.

LG

Stephan Brückner

Solange eine Fzg. zugelassen ist, muss es die nach Pflichtvers.-Gesetz vorgeschr. Haftpflichtvers. haben.

Nur die Vers. kündigen geht also nicht.