hey, hier meine Frage:
mein Freund ist Spanier und sucht hier in Deutschland Arbeit. Bis vor kurzem hat er noch aus Spanien ALG II bezogen (über das Formular E303) und war somit versichert. Die Versicherung auss Spanien läuft jetzt noch 3 Monate weiter, aber was dann? er ist arbeitslos udn hat keinen Anspruch auf Hartz 4.
Ich habe gelesen, dass man nur zu privaten Kassen kann, wenn man über 4000 Euro im Monat verdient (und das tut er ja nicht) und die gesetzlichen einen nicht nehmen, wenn sie nicht müssen.
Wäre über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!!!
1.Ausländeramt…
2. Wohnsitz in Deutschland
dann Sozialamt.
Wenn er bei Ihnen wohnt dann wird Ihr Einkommen
angerechnet. Aber er kommt dann in die gesetzliche KV.
hey, hier meine Frage:
mein Freund ist Spanier und sucht hier in Deutschland
Arbeit.
Bis vor kurzem hat er noch aus Spanien ALG II bezogen
(über
das Formular E303) und war somit versichert. Die
Versicherung
auss Spanien läuft jetzt noch 3 Monate weiter, aber
was dann?
er ist arbeitslos udn hat keinen Anspruch auf Hartz 4.
Ich habe gelesen, dass man nur zu privaten Kassen
kann, wenn
man über 4000 Euro im Monat verdient (und das tut er
ja nicht)
und die gesetzlichen einen nicht nehmen, wenn sie
nicht
müssen.
Wäre über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!!!
hey,
Danke für die schnelle Antwort!
Seinen Wohnsitz hat er hier schon angemeldet und eine Freizügigkeitsbescheinigung hat er auch, aber was soll das denn bringen? Kann man sich darüber versichern lassen?
Wenn er hier legal wohnt und keinen Job hat muss er zum Sozialamt. Wenn er dann LEistung bekommt und sich als Arbeitssuchend meldet hat er Anspruch auf HArtz 4und damit auch auf ges. KRankenversicherung. Denn hier besteht Versicherungspflicht. Die müssen Ihn nehmen.
hey,
Danke für die schnelle Antwort!
Seinen Wohnsitz hat er hier schon angemeldet und eine
Freizügigkeitsbescheinigung hat er auch, aber was soll das
denn bringen? Kann man sich darüber versichern lassen?
der Staus und das Einkommen sind für eine PKV erst einmal irrelevnt. Wichtig ist: Er hat hier einen gemeldeten Wohnsitz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Dann kann er fast bei jeder PKV einen Tarif für einen „Besucher in Deutschland“ abschliessen.
Bei der DKV z.B. Tarif AS4…
Gruß
J. Lucks
Ich nehme an, die Frage ziehlt auf die KRANKENversicherung ab. Wenn man nicht versicherungspflichtig in der GKV ist, kann man sich natürlich in der PKV versichern - auch wenn man weniger als 4000 EUR verdient. Allerdings gibt es in der PKV keinen Kontrahierungszwang; d.h. der Versicherer muss einen auch versichern wollen (Stichwort Risikoprüfung). Ich schlage vor, Sie wenden sich an die Agentur eines Krankenversicherers und fragen konkret Versicherungsschutz an und dann wird man Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen.
In die private KV kann man wenn man weniger als 400€ im Monat verdient oder mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (sind die von Ihnen erwähnten rund 4000€ monatlich) oder als Selbstständiger, oder als Freiberufler oder als GmbH Gechäftsführer
die private KV muss einen nicht nehmen wenn Sie nicht will (Gesundheitsprüfung)
wenn eine Annahme erfolgt, dann nur mit medizinischer Kurzuntersuchung beim Arzt (wegen fehlender deutscher Vorversicherung) und Bonitätsprüfung
Kosten sind unterschiedlich (Altersabhängig), ab ca. 200€ monatlich für vernünftigen Schutz (30-jähriger Mann)
Zum Thema gesetzliche Krankenversicherung:
Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind (nachzulesen in den Gesetzestexten der Sozialgesetzbücher / SGB) muss die gesetzliche annehmen. Kosten ca. 190€ pro Monat
Haut beides nicht hin, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Annahme nicht erfüllt sind, muss auf Grund der Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland notfalls der Basis-Tarif abgeschlossen werden. Kosten hierfür rund 600€ pro Monat.
Hallo, dabei kann ich leider auch nicht helfen, aber frag doch einfach mal bei deiner gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Versicherung an, die können das doch dann klären und Ihnen Auskunft geben. Dann haben Sie es auch gesichert!
Hallo Hannah,
Deine Frage ist Irreführend und nicht zu beantworten.
Du Fragst ob ein Spanische EU Bürger der ALG II bezog sich Privat Krankenversichern kann? In Spanien gibt es kein ALG II. Wo wohnt er denn mit Hauptwohnsitz ? Da wo er wohnt bekommt er auch seine Leistung. Hartz IV Empfänger haben kein Einkommen über 4000 € und sind Gesetzlich Pflicht versichert.
Um was geht es denn da im Detail. Geht es um ALG II. Geht es um Hartz IV, geht es um Krankenversicherung ?
Was macht er denn jetzt Beruflich ? oder was will er denn werden, was hat er für eine Ausbildung? Spricht er Deutsch ? und kann sich vor Deutschen Behörden Artikulieren ?
Wenn Du Fragst, sei bitte so nett und Konkretisiere Deine Fragen . Hilfe kann man gern geben, aber es muss ersichtglich sein, woe die Hilfe hingehen soll?
In Deinem Geschilderten Fall, kann man dir weder Helfen noch Raten?!
Entschuldigung ich sehe gerade, dass ich mich vertippt hatte. er hat ALG I bezogen, und das gibt es (unter warscheinlich anderen Namen) offentsichtlich in Spanien schon und man kann es sich innerhalb der EU für 3 Monate auf ein anderes Land übertragen lassen, wenn man dort Arbeit suchen möchte.
Zurück zur Frage: er hat seinen Wohnsitz hier, ist Programmierer und Systemadministrator (hat in Spanien auch 5 Jahre als solcher gearbeitet), bekommt kein Hartz IV, lernt gerade Deutsch (Level B2) und ich begleite Ihn zu Behördengängen.
Ganz abgesehn davon: Wir waren gerade bei der AOK und haben gesagt bekommen, dass er mit mindestens noch für ein Jahr gültiger Freizügigkeitsbescheinigung und dem Nachweis, dass er die letzten 5 Jahre in Spanien versichert war, problemlos versichert werden kann.
Hallo,
kenne mich mit dem Sozialversicherungsrecht wenig aus. Ich kenne aber einen Tarif der Central Krankenversicherung die versichern Ausländer in Deutschland für einen Beitrag von € 1,50/Tag, max. für 90 Tage. Evtl hilft das zur Überbrückung.
Fällt mir gerade noch ein. Die privaten Krankenversicherer müssen meines Wissens auch einen Tarif anbieten, für Jedermann. Am Besten mal einen Versicherungsmakler in der Region ansprechen.
Gruß
Charly
ich würde mal mit der AOK oder einer anderen gesetzlichen krankenkasse reden. vor dem hintergrund des leistungsbezugs in spanien und der dortigen versicherung könnte die möglichkeit bestehen, ihn dennoch hier in die gesetzliche krankenversicherung zu kriegen
also gespräch suchen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung
Hierzu würde ich mich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, die auch kompetent Auskunft erteilen.
Nach meinem Kenntnisstand muss ein EU-Bürger in Deutschland versichert werden können.