Hallo!
Ich habe eigentlich 2 Fragen:
Ist ein Transportunternehmen verpflichtet, sich für die Grundhaftung für das Umzugsgut (620€/m3) bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern oder kann das Transportunternehmen das Risiko für diese Grundhaftung auch ohne Rückversicherung selbst tragen? Heißt also, kann jemand, der eigentlich kein originäres Umzugsunternehmen betreibt trotzdem mit einem Umzug beauftragt werden oder benötigt er dafür die Versicherung?
Hat es Auswirkung auf die Umzugskostenerstattung gem. BUKG wenn eine Unternehmen mit dem Umzug beauftragt wird, welches nicht entsprechend versichert ist?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!
Hi,
Heißt also, kann jemand,
der eigentlich kein originäres Umzugsunternehmen betreibt
trotzdem mit einem Umzug beauftragt werden oder benötigt er
dafür die Versicherung?
Ja, ein Spediteur kann, auch wenn er nicht gesondert als Möbelspediteur auftritt, einen Umzug durchführen. Er haftet dann nach den üblichen Haftungsgrundlagen gemäß HGB für Güter- und Verspätungsschäden. In der Regel arbeiten Spediteure jedoch nach den ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingen), diese sind einzelvertraglich zu vereibaren.
Ein Spediteur kann, insofern er seine Leistungsfähigkeit nachgewiesen hat (Fit, Willung and Able) alle Waren befördern, die keine gesonderten Vorrausetzungen bedürfen (Gefahrgut, Übergröße, …)
Hat es Auswirkung auf die Umzugskostenerstattung gem. BUKG
wenn eine Unternehmen mit dem Umzug beauftragt wird, welches
nicht entsprechend versichert ist?
Keine Ahnung, ich schätze jedoch nicht.
Gruß
P.s. Sollte Bedarf zu den konkreten Paragraphen bestehen, bitte nochmal melden.