nächste Woche bekomm ich einen Geschäftswagen und mein AG will dafür meinen Schadenfreiheitsrabatt (85%).
Meinen alten Wagen behalt ich aber und möchte ihn gern weiter versichern. Die Konditionen für den Wagen bleiben genau die gleichen, aber die Kilometerleistung geht um 80% zurück.
Jetzt will meine Versicherung für den Zweitwagen doch glatt 140%(!!). Die haben doch einen …
Eigentlich ist die Unfallgefahr doch gesunken!
für das Sinken der Unfallgefahr wirst du einen Nachlass bekommen haben. Wenigfahrer zahlen weniger. Aber die Tarifprämie bleibt dich gleiche und die ist 140%. Da kannst leider nichts machen.
Gruß
Marco
PS: Vielleicht kannst kurz den 1.Wagen noch bei dir laufen lassen und du probierst eine unechte Zweitwagenregelung zu bekommen, die dann bestehen bleibt, wenn der erste Wagen verschwindet.
dies wäre ja die unechte Zweitwagenregelung.
Aber ich halte es dennoch für möglich, dass der Versicherer da nicht mitspielt, denn in den Bedingungen steht dann meistens, dass ein 2. Fahrzeug von dem VN versichert sein muss.
Nur wenn die Firma der VN ist, hängt es leider daran.
hallo Marco,
das ist eine Sondervereinbarung mit der Versicherung. Für den Kunden heißt es aber: wo der Erstwagen versichert ist, ist gleichgültig. Der Zweitwagen bekommt 85%.
Grüße
Raimund
hallo Marco,
richtig… er hat ja den Erstwagen abgegeben. Samt SF-Rabatt.
Pech: werden halt doch die 140% fällig.
Na, das ist mal ein Musterbeispiel für ein schlechtes Geschäft!
Grüße
Raimund
nächste Woche bekomm ich einen Geschäftswagen und mein AG will
dafür meinen Schadenfreiheitsrabatt (85%).
Meinen alten Wagen behalt ich aber und möchte ihn gern weiter
versichern. Die Konditionen für den Wagen bleiben genau die
gleichen, aber die Kilometerleistung geht um 80% zurück.
Jetzt will meine Versicherung für den Zweitwagen doch glatt
140%(!!). Die haben doch einen …
Eigentlich ist die Unfallgefahr doch gesunken!
Was soll ich tun, wie kann ich da was sparen?
Hallo Steffen
bei der Condor oder Ooptima gibt es eine super-Lösung.Das Auto von einem Familienmitglied mit wenigen %(z.B.Vater fährt auf 40%).
Dieses Auto als verbesserte Zweitwagenregelung in SF8 und deins mit 40% als Erstwagen.Deins muß der Erstwagen sein!!!
Weil mit dem Zweitwagen nur Vater und Partner fahren darf.
Wie gesagt"Vater" war nur Beispiel.
Gruß Marita