Versicherung für nicht bezahlte Ware des Kunden

Hallo liebe Experten,

es geht um einen Onlineshop mit exclusiven Artikeln, angenommen es wird etwas teures bestellt und der Kunde zahlt nicht, ein Inkassobüro kann auch nichts ausrichten. Gibt es eine Versicherung für den versandten und nicht gezahlten Artikel des Shops? Er hat ja durch den nichtzahlenden Kunden Verlust erlitten. Ich kenne nur die Zahlungsausfallversicherung die pro Fall abgeschlossen werden muss, z.B. dass wenn man eine Lieferung über 10000 Euro macht, dann kann man diesen Auftrag absichern. Ich frage aber nach einer Versicherung, die für den Schaden allgemein aufkommt, ohne, dass man die pro Fall abschliessen muss. So wie z.B. bei einer Hausrat oder Haftpflichtversicherung.

Vielen Dank im Voraus.

Heike

Hallo liebe Experten,

es geht um einen Onlineshop mit exclusiven Artikeln,
angenommen es wird etwas teures bestellt und der Kunde zahlt
nicht, ein Inkassobüro kann auch nichts ausrichten.

Hallo Heike,
es ist leider dein „unternehmerisches Risiko“. Das wird dir keiner absichern können und wiollen.
Kannst nur am Jahresende als „uneinbringliche Forderung“ abschreiben lassen.

Wenn du mal so einen Fall hast: (jetzt nur eigene Erfahrung)
Spar den Aufwand mit Inkassobüros. Die treten zwar professioneller auf als du, können aber auch nichts erzwingen.
Erwirke ein gerichtliches Mahnverfahren (Kosten ab ca. 23€). Wenn dem nicht widersprochen wird, hast du automatisch einen vollstreckbaren Titel… wenn Widerspruch dann kannst du immer noch überlegen, ob du auf Vertragserfüllung klagen willst.
Oft reicht es aber schon, dass ein Schreiben vom Gericht kommt und der Kunde zahlt seine Schulden.
Vor allem: Es hemmt die Verjährung und kostet nicht so viel wie Inkassofirmen oder Anwälte.
Infos über Formulare bekommst du bei deinem Gericht. Formulare dann im Schreibwarenhandel.
Anwalt ist nicht nmötig zum Ausfüllen. Zum Gericht bringen, Obulus bezahlen und abwarten.

Ansonsten. Wie exklusiv ist deine Ware… Einzelanfertigung oder auch an andere zu verkaufen?
Bei Einzelanfertigung würde ich selbstverständlich auf Vertragserfüllung bestehen.
Bei anders verkäuflicher Ware würde ich dem „Kunden“ eine Schadenersatzzahlung anbieten (wenn du dieses in deinen AGB schon drin hast). Manch einer ist froh, „billig“ aus einem Vertrag entlassen zu werden.
Ist dann für beide Seiten besser als einen langwierign Prozess zu führen.

Habe AGB-Gesetze und Normen nicht intus. Letzte AGB habe ich durch Fachanwalt prüfen lassen. Schadenersatz von 25% waren OK.

Gruß
BJ