Versicherung für selbständig angeboten Kurse

Guten Tag,

ich möchte nebenberuflich selbständig Spielkurse für Mütter mit Babys
in Räumlichkeiten im eigenen Haus/Garten anbieten. Es würden 2 Kurse
mit 3 Stunden pro Woche (12 Stunden pro Monat) angeboten werden.

Muss ich irgendwelche Versicherungen abschließen? Sind eventuelle
Unfälle im Haus oder Garten abgedeckt durch meine normale
Privathaftpflichtversicherung oder muss ich eine
Betriebshaftpflichtversicherung (da Gewerbe) abschließen?

Danke für eine schnelle Antwort.

Muss ich irgendwelche Versicherungen abschließen?

Nein, aber Du solltest.

Sind eventuelle Unfälle im Haus oder Garten abgedeckt durch meine normale Privathaftpflichtversicherung

Vielleicht ja, wenn es mit versichert ist (die Haftpflicht, Unfälle nicht). Ein Blick in die Bedingungen oder ein Anruf beim Vermittler schafft Klarheit.

oder muss ich eine Betriebshaftpflichtversicherung (da Gewerbe) abschließen?

siehe oben.

Hallo Garp,

ich würde auf jeden Fall einmal Kontakt zu einem Jugendamt aufnehmen,
denn ich könnte mir vorstellen, dass es für solche Spielkurse von amtlicher Seite Auflagen gibt.

Durch die Privathaftpflicht sind Schäden durch gewerbliche Tätigkeit nicht abgedeckt. Um was für ein Gewerbe es sich hier handeln soll,
ist mir noch nicht klar. Zur Zeit kann ich auch nicht sagen,
welchen Versicherungsschutz ich Ihnen anbieten könnte.

Gruß

Durch die Privathaftpflicht sind Schäden durch gewerbliche Tätigkeit nicht abgedeckt.

Das stimmt, aber die hier in Frage stehende Tätigkeit der „Tagesmutter“ wird schon von einigen Gesellschaften in der pHV gedeckt.

Ich erkenne hier keine Tätigkeit als Tagesmutter.
Hier sollen doch Kurse gegen Entgelt gegeben werden.
Dies hat doch mit der Tätigkeit einer Tagesmutter nichts zu tun!

Ich war auf dem falschen Dampfer.

Es wäre sicher sinnvoll, zunächst beim Gewerbeaufsichtsamt nachzufragen, ob für solche Kurse besondere bauliche Gegebenheiten zu schaffen sind (z.B. extra WC) und dann sollte auch geprüft werden, ob das haus nicht in einem reinen Wohngebiet steht und eine derartige gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr zulässig ist. (Beschwerden von Nachbarn gibt’s schneller als man denkt.)
florestino

MAnche Privathaftpflichversicherungen lassen sich durch eine Lehrerhaftpflich erweitern. Das wäre aber dann zB. der Fall wenn man im Auftrag einer Bildungsstätte (schule, Kindergarten, Familienbildungsstätten, Vereine , VHS) gegen Honorar tätig ist und entweder den „schülern“ durch Lehrerverhalten ein Schaden entsteht (falsche Anweisung, nicht aufgepasst wie eine Anweisung umgesetzt wird, so dass es zur Verletzung kommt, etc; Nicht Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn sich zB eines der Kinder vom Acker macht und dabei umkommt, Das ist dann Sache der Einrichtung) oder wenn man den Schlüssel der Einrichtung verliert.
das ist nicht so teuer.
Aber wenn man komplett in eigener Verantwortung und Wänden tätig ist reicht die nicht, dann muss auch eine Gewerbliche Gebäudeversicherung dazu (wenn im Garten den Kindern ein Ziegel auf den Kopf fällt), und eine echte Betriebshaftpflichversicherung, die dann alle Denkbaren Fälle abdeckt, ggf auch Vertretungslehrer mit einschliesst.(Auch selbstständige können krank werden und nachholen von Kursausfällen bringen den gesamten Zeitplan durcheinander, dann können oft manche Schüler nicht, mit dem Resultat, dass evtl Rückzahlungen gefordert werden), Da ist ein Vertreter evtl billiger.
Aufgrund der schon angesprochenen baulichen Vorraussetzungen würde ich vorschlagen die ZUsammenarbeit mit Familienbildungsvereinen zu suchen zB dem Wellcome-Projekt oder deren Trägern und darüber die Kurse anzubieten.
Das wird sicher billiger.
Gruß B

MAnche Privathaftpflichversicherungen lassen sich durch eine
Lehrerhaftpflich erweitern. Das wäre aber dann zB. der Fall
wenn man im Auftrag einer Bildungsstätte (schule,
Kindergarten, Familienbildungsstätten, Vereine , VHS) gegen
Honorar tätig ist und entweder den „schülern“ durch
Lehrerverhalten ein Schaden entsteht (falsche Anweisung, nicht
aufgepasst wie eine Anweisung umgesetzt wird, so dass es zur
Verletzung kommt, etc; Nicht Verletzung der Aufsichtspflicht,
wenn sich zB eines der Kinder vom Acker macht und dabei
umkommt, Das ist dann Sache der Einrichtung) oder wenn man den
Schlüssel der Einrichtung verliert.
das ist nicht so teuer.

diese Auskunft ist falsch!
Lehrer und Erzieher die für eine Schule oder Kindergarten tätig sind benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung. Ein Lehrer der selbständig ist oder für eine Privatschule tätig ist bekommt als Ergänzung zu seiner Privathaftpflichtversicherung eine Lehrerhaftpflichtversicherung.

Dies hat aber mit der ursprünglichen Frage überhaupt nichts zu tun.

Aber wenn man komplett in eigener Verantwortung und Wänden
tätig ist reicht die nicht, dann muss auch eine Gewerbliche
Gebäudeversicherung dazu (wenn im Garten den Kindern ein
Ziegel auf den Kopf fällt),

Auch hier ist ein Fehler, solch ein Schaden deckt keine Gebäudeversicherung sondern nur eine Haftpflichtversicherung.
Bitte beachte: Gebäudeversicherung deckt eigene Schäden,
Privathaftpflicht deckt Fremdschäden!

und eine echte
Betriebshaftpflichversicherung, die dann alle Denkbaren Fälle
abdeckt, ggf auch Vertretungslehrer mit einschliesst.(Auch
selbstständige können krank werden und nachholen von
Kursausfällen bringen den gesamten Zeitplan durcheinander,
dann können oft manche Schüler nicht, mit dem Resultat, dass
evtl Rückzahlungen gefordert werden), Da ist ein Vertreter
evtl billiger.

auch hier kann ich nicht ganz folgen.
Welche Schäden meinen Sie denn hier über die Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken?
Was hat das ganze überhaupt mit Lehrkräften zu tun.
Auch hier der Hinweis - Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Fremdschäden ab.

Aufgrund der schon angesprochenen baulichen Vorraussetzungen
würde ich vorschlagen die ZUsammenarbeit mit
Familienbildungsvereinen zu suchen zB dem Wellcome-Projekt
oder deren Trägern und darüber die Kurse anzubieten.
Das wird sicher billiger.
Gruß B

MAnche Privathaftpflichversicherungen lassen sich durch eine
Lehrerhaftpflich erweitern. Das wäre aber dann zB. der Fall
wenn man im Auftrag einer Bildungsstätte (schule,
Kindergarten, Familienbildungsstätten, Vereine , VHS) gegen
Honorar tätig ist und entweder den „schülern“ durch
Lehrerverhalten ein Schaden entsteht (falsche Anweisung, nicht
aufgepasst wie eine Anweisung umgesetzt wird, so dass es zur
Verletzung kommt, etc; Nicht Verletzung der Aufsichtspflicht,
wenn sich zB eines der Kinder vom Acker macht und dabei
umkommt, Das ist dann Sache der Einrichtung) oder wenn man den
Schlüssel der Einrichtung verliert.
das ist nicht so teuer.

diese Auskunft ist falsch!
Lehrer und Erzieher die für eine Schule oder Kindergarten
tätig sind benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung. Ein
Lehrer der selbständig ist oder für eine Privatschule tätig
ist bekommt als Ergänzung zu seiner
Privathaftpflichtversicherung eine
Lehrerhaftpflichtversicherung.

Von der red ich doch. Von Angestellter Tätigkeit ist hier gar nicht die Rede. Honorartätigkeit ist freiberuflich selbstständig.
Ich kenne auch Leute in der Erwachsenenbildung und sogar Stadtführer, die eine solche Versicherung haben. Also nicht nur klassische Schule. Und hier war ja durchaus von einer Selbstständigen Tätigkeit die Rede (ich habe die Tätigkeit derart aufgefasst, dass die UP Kurse anbieten will, bei denen Eltern lernen mit ihren Kindern zu spielen, Traurig, dass es sowas braucht, aber ich kann es mir durchaus vorstellen)

Dies hat aber mit der ursprünglichen Frage überhaupt nichts zu
tun.

Finde ich schon, wie gesagt es sind nicht nur Schullehrer sondern jegliche Selbstständige Lehrer in Pädagogischen Einrichtungen. Und das ist hier weitgehend der Fall. Dass diese nicht ausreicht, wenn man einen Kurs im eigenen HAus abhalten will habe ich ebenfalls gesagt.

Aber wenn man komplett in eigener Verantwortung und Wänden
tätig ist reicht die nicht, dann muss auch eine Gewerbliche
Gebäudeversicherung dazu (wenn im Garten den Kindern ein
Ziegel auf den Kopf fällt),

Auch hier ist ein Fehler, solch ein Schaden deckt keine
Gebäudeversicherung sondern nur eine Haftpflichtversicherung.
Bitte beachte: Gebäudeversicherung deckt eigene Schäden,
Privathaftpflicht deckt Fremdschäden!

Das stimmt diesmal, ich habe den HAftpflichtteil vergessen zu tippen, ich meinte eine Gebäudehaftpflicht, weder die Privathaftpflicht, noch die Betriebshaftpflicht. Aber die Gebaudehaftpflicht muss die selbstständige Tätigkeit miteinschliessen. Eine private Gebäudehaftpflicht hilft einem sonst auch nicht. Die Gebäudeversicherung ist ja nur für Überschwemmungen (von aussen oder innen), Sturmschäden und so relevant. Ob man die braucht sollte man selbst entscheiden. Mancherorts sind die eh nicht bezahlbar, da ohne Elementarschäden unbrauchbar.

und eine echte
Betriebshaftpflichversicherung, die dann alle Denkbaren Fälle
abdeckt, ggf auch Vertretungslehrer mit einschliesst.(Auch
selbstständige können krank werden und nachholen von
Kursausfällen bringen den gesamten Zeitplan durcheinander,
dann können oft manche Schüler nicht, mit dem Resultat, dass
evtl Rückzahlungen gefordert werden), Da ist ein Vertreter
evtl billiger.

auch hier kann ich nicht ganz folgen.
Welche Schäden meinen Sie denn hier über die
Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken?

die UP hat vor als selbstständige Kursleiterin Elternkurse anzubieten. für einen Selbstständigen Betrieb bedarf es einer Betriebshaftpflicht, die oben erwähnte Lehrerhaftpflicht reicht nur wenn die Kurse bei einem Träger stattfinden. Also wenn die Kurse im eigenen HAus stattfinden und eine Gewerbliche (falls noch anderes dazukommt, zB Verkauf von Spielzeug)oder vermutlich eher freiberufliche Tätigkeit (Lehrend) vorliegt ist eine Betriebshaftpflicht dringlich anzuraten. Gerade weil ein Teil der Kursteilnehmer noch Babys sind. Da kommt es natürlich darauf an, was gemacht werden soll mit den BAbys. Aber ich denke da mal so an hinfallende Kinder wegen irgendeinem angeordnetem Spielchen (also verschulden der Kursleitung), Verletzungen zB. bei der Babymassage durch die Kursleiterin an einem Vorführkind, Kinder die sich Bunten Früchtetee auf das Designerkleidchen kippen oder an BAstelmaterial verletzen, verlorengegangene/geklaute Sachen der Teilnehmer, etc. Dazu kommen noch Haftung aus Vertraglichen Verpflichtungen, wenn sie wie schon gesagt nicht in der Lage ist einen Kurs mit mehreren Terminen zuende zu führen, Wenn ein Teilnehmer warum auch immer Schadensersatz fordert, weil vielleicht irgendetwas für ihn wesentliches nicht Teil des Kurses war, ggf. obwohl angekündigt,wenn der Nudelsalat vom Sommerfest verdorben war, weil evtl nach Ansicht eines Kunden eines der Kinder einen psychischen oder körperlichen Schaden durch irgendeine Aktion erlitten hat, wenn ein Erlebnispädagogik-Kurs ein gewisses MAss überschreitet http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article13030… (solche Steinzeitkurse sind auch bei anderen Anbietern beliebt, oft auch stattdessen Mittelalterkurs)

Was hat das ganze überhaupt mit Lehrkräften zu tun.

Weil ein Kursleiter auch eine pädagogische Tätigkeit ausführt und damit unter Lehrer fällt.
Je nachdem was hier geplant ist soll hier eine Familienbildungsstätte gegründet werden oder eine ausserschulische Lernumgebung, oder gar eine Privatlehranstalt ( eine Art Elternschule)

Auch hier der Hinweis - Eine Betriebshaftpflichtversicherung
deckt nur Fremdschäden ab.

Ja davon rede ich auch. Eigene Unfälle/Arbeitsunfälle darf man als Selbstständiger sowieso nicht haben (auch dagegen kann man sich natürlich versichern, aber das die Kunden geschützt sind ist eher wichtig, als dass man selbst ein Sozialfall wird, wenn man körperlich nicht mehr arbeiten kann. Sollte einem Kunden jemals etwas passieren und bei der Schadensregulierung Probleme auftauchen ist die Kacke richtig am dampfen, Das kostet einen sonst das Privatvermögen, dazu dann bleiben neue Kunden wegen Negativwerbung weg, und man selbst hat dennoch eigentlich keinen Grund auf soziale Hängematte zu hoffen, da man ja selst eigentlich ohne Probleme arbeiten kann; wenn die Firma nicht mehr läuft ist Hartz 4 auch keine Lösung um so einen Schuldenberg abzubauen, wie ein verletzter Kunde kostet)

Aufgrund der schon angesprochenen baulichen Vorraussetzungen
würde ich vorschlagen die ZUsammenarbeit mit
Familienbildungsvereinen zu suchen zB dem Wellcome-Projekt
oder deren Trägern und darüber die Kurse anzubieten.
Das wird sicher billiger.
Gruß B

ich wiederhole mich nicht wenn ich auch nicht gegrüßt werde

MAnche Privathaftpflichversicherungen lassen sich durch eine
Lehrerhaftpflich erweitern. Das wäre aber dann zB. der Fall
wenn man im Auftrag einer Bildungsstätte (schule,
Kindergarten, Familienbildungsstätten, Vereine , VHS) gegen
Honorar tätig ist und entweder den „schülern“ durch
Lehrerverhalten ein Schaden entsteht (falsche Anweisung, nicht
aufgepasst wie eine Anweisung umgesetzt wird, so dass es zur
Verletzung kommt, etc; Nicht Verletzung der Aufsichtspflicht,
wenn sich zB eines der Kinder vom Acker macht und dabei
umkommt, Das ist dann Sache der Einrichtung) oder wenn man den
Schlüssel der Einrichtung verliert.
das ist nicht so teuer.

diese Auskunft ist falsch!
Lehrer und Erzieher die für eine Schule oder Kindergarten
tätig sind benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung. Ein
Lehrer der selbständig ist oder für eine Privatschule tätig
ist bekommt als Ergänzung zu seiner
Privathaftpflichtversicherung eine
Lehrerhaftpflichtversicherung.

Von der red ich doch. Von Angestellter Tätigkeit ist hier gar
nicht die Rede. Honorartätigkeit ist freiberuflich
selbstständig.
Ich kenne auch Leute in der Erwachsenenbildung und sogar
Stadtführer, die eine solche Versicherung haben. Also nicht
nur klassische Schule. Und hier war ja durchaus von einer
Selbstständigen Tätigkeit die Rede (ich habe die Tätigkeit
derart aufgefasst, dass die UP Kurse anbieten will, bei denen
Eltern lernen mit ihren Kindern zu spielen, Traurig, dass es
sowas braucht, aber ich kann es mir durchaus vorstellen)

Auch ein freiberuflicher Lehrer bzw. ein Lehrer einer Privatschule benötigt eine entsprechende Ausbildung.
Dies ist bei dem Fragesteller nicht zu erkennen.
Somit ist diese Ergänzung zur PHV nicht möglich.

Dies hat aber mit der ursprünglichen Frage überhaupt nichts zu
tun.

Finde ich schon, wie gesagt es sind nicht nur Schullehrer
sondern jegliche Selbstständige Lehrer in Pädagogischen
Einrichtungen. Und das ist hier weitgehend der Fall. Dass
diese nicht ausreicht, wenn man einen Kurs im eigenen HAus
abhalten will habe ich ebenfalls gesagt.

Aber wenn man komplett in eigener Verantwortung und Wänden
tätig ist reicht die nicht, dann muss auch eine Gewerbliche
Gebäudeversicherung dazu (wenn im Garten den Kindern ein
Ziegel auf den Kopf fällt),

Auch hier ist ein Fehler, solch ein Schaden deckt keine
Gebäudeversicherung sondern nur eine Haftpflichtversicherung.
Bitte beachte: Gebäudeversicherung deckt eigene Schäden,
Privathaftpflicht deckt Fremdschäden!

Das stimmt diesmal, ich habe den HAftpflichtteil vergessen zu
tippen, ich meinte eine Gebäudehaftpflicht, weder die
Privathaftpflicht, noch die Betriebshaftpflicht. Aber die
Gebaudehaftpflicht muss die selbstständige Tätigkeit
miteinschliessen. Eine private Gebäudehaftpflicht hilft einem
sonst auch nicht. Die Gebäudeversicherung ist ja nur für
Überschwemmungen (von aussen oder innen), Sturmschäden und so
relevant. Ob man die braucht sollte man selbst entscheiden.
Mancherorts sind die eh nicht bezahlbar, da ohne
Elementarschäden unbrauchbar.

Was für Aussagen zu der Gebäudeversicherung.
Hoffentlich sind Sie nicht als Versicherungsvermittler tätig!

und eine echte
Betriebshaftpflichversicherung, die dann alle Denkbaren Fälle
abdeckt, ggf auch Vertretungslehrer mit einschliesst.(Auch
selbstständige können krank werden und nachholen von
Kursausfällen bringen den gesamten Zeitplan durcheinander,
dann können oft manche Schüler nicht, mit dem Resultat, dass
evtl Rückzahlungen gefordert werden), Da ist ein Vertreter
evtl billiger.

auch hier kann ich nicht ganz folgen.
Welche Schäden meinen Sie denn hier über die
Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken?

die UP hat vor als selbstständige Kursleiterin Elternkurse
anzubieten. für einen Selbstständigen Betrieb bedarf es einer
Betriebshaftpflicht, die oben erwähnte Lehrerhaftpflicht
reicht nur wenn die Kurse bei einem Träger stattfinden. Also
wenn die Kurse im eigenen HAus stattfinden und eine
Gewerbliche (falls noch anderes dazukommt, zB Verkauf von
Spielzeug)oder vermutlich eher freiberufliche Tätigkeit
(Lehrend) vorliegt ist eine Betriebshaftpflicht dringlich
anzuraten. Gerade weil ein Teil der Kursteilnehmer noch Babys
sind. Da kommt es natürlich darauf an, was gemacht werden soll
mit den BAbys. Aber ich denke da mal so an hinfallende Kinder
wegen irgendeinem angeordnetem Spielchen (also verschulden der
Kursleitung), Verletzungen zB. bei der Babymassage durch die
Kursleiterin an einem Vorführkind, Kinder die sich Bunten
Früchtetee auf das Designerkleidchen kippen oder an
BAstelmaterial verletzen, verlorengegangene/geklaute Sachen
der Teilnehmer, etc. Dazu kommen noch Haftung aus
Vertraglichen Verpflichtungen, wenn sie wie schon gesagt nicht
in der Lage ist einen Kurs mit mehreren Terminen zuende zu
führen, Wenn ein Teilnehmer warum auch immer Schadensersatz
fordert, weil vielleicht irgendetwas für ihn wesentliches
nicht Teil des Kurses war, ggf. obwohl angekündigt,wenn der
Nudelsalat vom Sommerfest verdorben war, weil evtl nach
Ansicht eines Kunden eines der Kinder einen psychischen oder
körperlichen Schaden durch irgendeine Aktion erlitten hat,
wenn ein Erlebnispädagogik-Kurs ein gewisses MAss
überschreitet
http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article13030…
(solche Steinzeitkurse sind auch bei anderen Anbietern
beliebt, oft auch stattdessen Mittelalterkurs)

oh je… und solches soll über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt sein.
Woher haben Sie nur diese Kenntnisse?

Aber teilen Sie mir zuerst bitte einmal mit, welches Gewerbe hier angemeldet wird!

Was hat das ganze überhaupt mit Lehrkräften zu tun.

Weil ein Kursleiter auch eine pädagogische Tätigkeit ausführt
und damit unter Lehrer fällt.
Je nachdem was hier geplant ist soll hier eine
Familienbildungsstätte gegründet werden oder eine
ausserschulische Lernumgebung, oder gar eine Privatlehranstalt
( eine Art Elternschule)

Jetzt bin ich aber sprachlos! dies haben Sie alles aus dem Ursprungstext entnommen. Privatlehranstalt im Hinterhof bzw. im Kinderzimmer.

Auch hier der Hinweis - Eine Betriebshaftpflichtversicherung
deckt nur Fremdschäden ab.

Ja davon rede ich auch. Eigene Unfälle/Arbeitsunfälle darf man
als Selbstständiger sowieso nicht haben (auch dagegen kann man
sich natürlich versichern, aber das die Kunden geschützt sind
ist eher wichtig, als dass man selbst ein Sozialfall wird,
wenn man körperlich nicht mehr arbeiten kann. Sollte einem
Kunden jemals etwas passieren und bei der Schadensregulierung
Probleme auftauchen ist die Kacke richtig am dampfen, Das
kostet einen sonst das Privatvermögen, dazu dann bleiben neue
Kunden wegen Negativwerbung weg, und man selbst hat dennoch
eigentlich keinen Grund auf soziale Hängematte zu hoffen, da
man ja selst eigentlich ohne Probleme arbeiten kann; wenn die
Firma nicht mehr läuft ist Hartz 4 auch keine Lösung um so
einen Schuldenberg abzubauen, wie ein verletzter Kunde kostet)

Aufgrund der schon angesprochenen baulichen Vorraussetzungen
würde ich vorschlagen die ZUsammenarbeit mit
Familienbildungsvereinen zu suchen zB dem Wellcome-Projekt
oder deren Trägern und darüber die Kurse anzubieten.
Das wird sicher billiger.
Gruß B

ich wiederhole mich nicht wenn ich auch nicht gegrüßt werde

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Text dem Fragesteller hilft!

Auch ein freiberuflicher Lehrer bzw. ein Lehrer einer
Privatschule benötigt eine entsprechende Ausbildung.
Dies ist bei dem Fragesteller nicht zu erkennen.
Somit ist diese Ergänzung zur PHV nicht möglich.

Ein Dozent bei der VHS benötigt zB. keine spezifische Ausbildung, wichtig ist nur dass er das kann was er als Kurs anbietet. Bei Bastel- oder Handarbeitskursen wird kein Staatsexamen in Textilem Werken gefordert, Bei Computerkursen kein Informatikstudium, sondern einfach eine gewisse Expertise und belegbare ERfahrung, die aber durchaus auch ohne Zertifikat auskommt.
Dennoch kann er dann eine Lehrerhaftpflicht haben.

Dies hat aber mit der ursprünglichen Frage überhaupt nichts zu
tun.

Finde ich schon, wie gesagt es sind nicht nur Schullehrer
sondern jegliche Selbstständige Lehrer in Pädagogischen
Einrichtungen. Und das ist hier weitgehend der Fall. Dass
diese nicht ausreicht, wenn man einen Kurs im eigenen HAus
abhalten will habe ich ebenfalls gesagt.

Aber wenn man komplett in eigener Verantwortung und Wänden
tätig ist reicht die nicht, dann muss auch eine Gewerbliche
Gebäudeversicherung dazu (wenn im Garten den Kindern ein
Ziegel auf den Kopf fällt),

Was für Aussagen zu der Gebäudeversicherung.
Hoffentlich sind Sie nicht als Versicherungsvermittler tätig!

Nein ich bin lediglich Selbstständig in anderer Branche (in der ich ebenfalls dirket mit Menschen arbeite)und habe nur nochmal den Unterschied zwischen Gebäudehaftpflicht und Gebäudeversicherung klar gemacht, nachdem ich durch Flüchtigkeit hier zuvor für Verwirrung sorgte.
Wenn allerdings eine solche private Gebäudeversicherung besteht und das Haus gewerblich genutzt wird, dann reicht die nicht unbedingt aus. denn Gewerbe bedeutet auch andere Risiken. Allerdings kommt es darauf an, wo man wohnt, denn in vielen Gegenden sind die Gebäudeversicherungen derart in der Leistung beschränkt, dass sie sich selbst unnötig machen. Aber das ist hier nicht das Thema. Relevant ist aber, dass wenn man das Zuhause gewerblich nutzt, im Grunde jede Versicherung auf eine entsprechende ggf. nötige Erweiterung hin überprüft werden muss.

und eine echte
Betriebshaftpflichversicherung, die dann alle Denkbaren Fälle
abdeckt, ggf auch Vertretungslehrer mit einschliesst.(Auch
selbstständige können krank werden und nachholen von
Kursausfällen bringen den gesamten Zeitplan durcheinander,
dann können oft manche Schüler nicht, mit dem Resultat, dass
evtl Rückzahlungen gefordert werden), Da ist ein Vertreter
evtl billiger.

auch hier kann ich nicht ganz folgen.
Welche Schäden meinen Sie denn hier über die
Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken?

die UP hat vor als selbstständige Kursleiterin Elternkurse
anzubieten. für einen Selbstständigen Betrieb bedarf es einer
Betriebshaftpflicht, die oben erwähnte Lehrerhaftpflicht
reicht nur wenn die Kurse bei einem Träger stattfinden. Also
wenn die Kurse im eigenen HAus stattfinden und eine
Gewerbliche (falls noch anderes dazukommt, zB Verkauf von
Spielzeug)oder vermutlich eher freiberufliche Tätigkeit
(Lehrend) vorliegt ist eine Betriebshaftpflicht dringlich
anzuraten. Gerade weil ein Teil der Kursteilnehmer noch Babys
sind. Da kommt es natürlich darauf an, was gemacht werden soll
mit den BAbys. Aber ich denke da mal so an hinfallende Kinder
wegen irgendeinem angeordnetem Spielchen (also verschulden der
Kursleitung), Verletzungen zB. bei der Babymassage durch die
Kursleiterin an einem Vorführkind, Kinder die sich Bunten
Früchtetee auf das Designerkleidchen kippen oder an
BAstelmaterial verletzen, verlorengegangene/geklaute Sachen
der Teilnehmer, etc. Dazu kommen noch Haftung aus
Vertraglichen Verpflichtungen, wenn sie wie schon gesagt nicht
in der Lage ist einen Kurs mit mehreren Terminen zuende zu
führen, Wenn ein Teilnehmer warum auch immer Schadensersatz
fordert, weil vielleicht irgendetwas für ihn wesentliches
nicht Teil des Kurses war, ggf. obwohl angekündigt,wenn der
Nudelsalat vom Sommerfest verdorben war, weil evtl nach
Ansicht eines Kunden eines der Kinder einen psychischen oder
körperlichen Schaden durch irgendeine Aktion erlitten hat,
wenn ein Erlebnispädagogik-Kurs ein gewisses MAss
überschreitet
http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article13030…
(solche Steinzeitkurse sind auch bei anderen Anbietern
beliebt, oft auch stattdessen Mittelalterkurs)

oh je… und solches soll über eine Betriebshaftpflicht
abgedeckt sein.
Woher haben Sie nur diese Kenntnisse?

Welche Schäden die Betriebshaftpflicht abdeckt ist, soll die UP lieber selbst mit ihrem Versicherer abklären, denn eine Betriebshaftpflicht ist immer individuell, je nachdem welche Risiken aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten bestehen.
Sinnvoll ist es dem Versicherer den Buisnessplan einzureichen oder eine ähnliche Zusammenfassung der geplanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe. Kurz zusammengefasst die Betriebshaftpflicht deckt Vermögens- und Körperschäden der Kunden, Geschäftspartner und sonstiger dritter, die durch den Betrieb/ den Unternehmer/ ggf. Angestellte/ ggf. Produkte verursacht sind.
Und da hier mit Kindern gearbeitet wird, ist das ganz besonders nötig, denn es ist nicht selten der Fall, dass sich Eltern bei Problemen des Kindes auf die Suche nach Ursachen begeben und sich dabei daran erinnern, dass sich das Kind 3 Jahre zuvor beim Spielkurs übel am Kopf gestossen hat oder ähnliches.
Auch dient eine Betriebshaftpflicht dazu solch unbegründete Forderungen abzuweren, quasi ähnlich einer Minimal-Rechtsschutz.
Ob eine richtige Rechtschutzversicherung nötig ist, kommt natürlich auf den Einzelfall und die Art des Gewerbes an.

Aber teilen Sie mir zuerst bitte einmal mit, welches Gewerbe
hier angemeldet wird!

Woher soll ich das Wissen, ein paar Beispiele habe ich genannt. Ich habe im ersten Posting aber auch der UP dazu geraten lieber die Kooperation mit einem Träger zu suchen, zB. der VHS oder einer Familienbildungsstätte, zB. eine die auch Träger des Wellcomeprojektes ist http://www.wellcome-online.de/cgi-bin/adframe/index…
Als Freie Mitarbeiterin auf Honorarbasis in DEREN Haus hat man wesentlich weniger Probleme und Kosten. Eine dann lediglich nötige Lehrerhaftpflicht kostet vielleicht 5-10 Prozent einer Betriebshaftpflicht für den eigenen Betrieb. Ausserdem muss man sich um viele andere Dinge weniger Sorgen machen (Werbung, Nutzungsänderung beim Bauamt, Lebensmittelrisiken und-Genehmigungen bei Saisonfesten, …) Man ist einfach da wenn man gebraucht wird und der Träger sorgt für die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was hat das ganze überhaupt mit Lehrkräften zu tun.

Weil ein Kursleiter auch eine pädagogische Tätigkeit ausführt
und damit unter Lehrer fällt.
Je nachdem was hier geplant ist soll hier eine
Familienbildungsstätte gegründet werden oder eine
ausserschulische Lernumgebung, oder gar eine Privatlehranstalt
( eine Art Elternschule)

Jetzt bin ich aber sprachlos! dies haben Sie alles aus dem
Ursprungstext entnommen. Privatlehranstalt im Hinterhof bzw.
im Kinderzimmer.

Think big, ein Unternehmen das Kurse anbietet ist für Finanz- und Gewerbeamt in diesen Kategorien angesiedelt. Ein Ausweg könnte da sein, das ganze als Verein laufen zu lassen, wie es viele vergleichbare Anbieter machen. Aber auch dann werden diese Kategorien als private Bildungsstätte angesetzt. Ein selbstständiger Nachhilfelehrer (der klassische Student, der gegen Honorar lehrt) ist, sofern legal angemeldet, auch einem kompletten Nachhilfeinstitut gleichgestellt. Lediglich die Höhe der Umsätze macht den Unterschied. Die Folgen kann man sich ausmalen.

Auch hier der Hinweis - Eine Betriebshaftpflichtversicherung
deckt nur Fremdschäden ab.

Ja davon rede ich auch. Eigene Unfälle/Arbeitsunfälle darf man
als Selbstständiger sowieso nicht haben (auch dagegen kann man
sich natürlich versichern, aber das die Kunden geschützt sind
ist eher wichtig, als dass man selbst ein Sozialfall wird,
wenn man körperlich nicht mehr arbeiten kann. Sollte einem
Kunden jemals etwas passieren und bei der Schadensregulierung
Probleme auftauchen ist die Kacke richtig am dampfen, Das
kostet einen sonst das Privatvermögen, dazu dann bleiben neue
Kunden wegen Negativwerbung weg, und man selbst hat dennoch
eigentlich keinen Grund auf soziale Hängematte zu hoffen, da
man ja selst eigentlich ohne Probleme arbeiten kann; wenn die
Firma nicht mehr läuft ist Hartz 4 auch keine Lösung um so
einen Schuldenberg abzubauen, wie ein verletzter Kunde kostet)

Aufgrund der schon angesprochenen baulichen Vorraussetzungen
würde ich vorschlagen die ZUsammenarbeit mit
Familienbildungsvereinen zu suchen zB dem Wellcome-Projekt
oder deren Trägern und darüber die Kurse anzubieten.
Das wird sicher billiger.
Gruß B

ich wiederhole mich nicht wenn ich auch nicht gegrüßt werde

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Text dem
Fragesteller hilft!

Und ich kann mir vorstellen, dass sie nicht der richtige Versicherungsvertreter für freiberufliche Dozenten sind.
Bleiben sie lieber in den festen Bahnen des ÖD, dann müssen sie sich auch keinen Kopf darum machen, was für komische Berufe es noch gibt.

wenn die UP sich die Sache nochmal überlegt und ihre Idee lieber in anderem Rahmen umsetzt, hat der Text schon geholfen.

Alternativ sollte sie sich auf die Suche nach den passenden Tarifen machen und wird nach Zusammenzählen aller zuzahlenden Beiträge, sowie der durch die Kurse zu erzielenden Beträge sich notgedrunden einen anderen Weg suchen.
Sollte sie sich denken, „wird schon nix passieren“ kann sie sich zumindest nicht rausreden mit „nix gewusst“.
die bisherigen Tipps mit Jugendamt, Tagesmutter etc sind jedenfalls allesamt bisher unsinnig. Bei Tagesmüttern werden die Kinder ohne Eltern betreut, das ist also etwas komplett anderes. Und für eine andere gewerbliche Tätigkeit mit Kindern bedarf es keiner Genehmigung des Jugendamtes. allerdings kann man mit denen durchaus zusammenarbeiten, je nach Kursangebot.
Man darf allerdings keinesfalls die Werbung auf die Kinder ausrichten (UWG), solche Dinge sind sehr viel wichtiger als das Jugendamt.
Mehr Infos gibt es bei der IHK.
Gruß B