Versicherung für überlasene Räumlichkeiten

ich bin in einem Musikerverein und für eine Veranstaltung haben wir eine Nutzungsvereinbarung mit dem Inhaber der Räumlichkeiten getroffen.
Die Räumlichkeiten gehörten zu einem Jugendfreizeitheim. So weit, so gut, wir machen die Veranstaltung und ein Hirngelenkter demoliert die Klos. Wir bekommen denjenigen aber nicht zu fassen, der Täter ist unbekannt. Also haben wir den Schaden für den der Verein haftbar gemacht wird, unserer Veranstaltungshaftpflicht gemeldet, die auch prompt die Regulierung ablehnte. Laut Aussage unseres Versicherungsfredis ist das auch gar nicht versicherbar.
Nun meine Frage: gibt es eine Versicherung in einem solchen Falle? Es gibt ja Versicherunge für und gegen alles, auch dafür?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß

Knautschke
http://www.rockcyclus.de
http://www.ramblinbluesband.de

Hallo Jürgen,

das Problem ist hierbei, dass es eine gemietete Sache war/ist.
Mietsachschäden sollten in der Haftpflicht eingeschlossen sein und dann wären nach meiner Auffassung diese Schäden versichert, da durch eure Unachtsamkeit (eurer Verschulden) das Demolieren möglich war. Nicht durch euch selber, aber ihr habt es verursacht.

Gruß
Marco