ich bin in einem Musikerverein und für eine Veranstaltung haben wir eine Nutzungsvereinbarung mit dem Inhaber der Räumlichkeiten getroffen.
Die Räumlichkeiten gehörten zu einem Jugendfreizeitheim. So weit, so gut, wir machen die Veranstaltung und ein Hirngelenkter demoliert die Klos. Wir bekommen denjenigen aber nicht zu fassen, der Täter ist unbekannt. Also haben wir den Schaden für den der Verein haftbar gemacht wird, unserer Veranstaltungshaftpflicht gemeldet, die auch prompt die Regulierung ablehnte. Laut Aussage unseres Versicherungsfredis ist das auch gar nicht versicherbar.
Nun meine Frage: gibt es eine Versicherung in einem solchen Falle? Es gibt ja Versicherunge für und gegen alles, auch dafür?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß
Knautschke
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