Versicherung gebäude

Hallöchen, habe heute die Gebäudeversicherung für mein Haus erhalten & die wurde gegenüber dem Vorjahr um 20 Euro erhöht mit der Begründung :

In den vergangenen Jahren sind Reparatur & Baukosten gestiegen.Hinzu kamen schwere Gebäudeschäden, durch zahlreiche Unwetter in allen Regionen der neuen Bundesländer.

Ist dies denn rechtens ?
Ich selber hatte doch keinerlei Schaden am Haus ?

Bitte um Rückantwort, vielen Dank !

Ja, ist rechtens. Ganz normale Beitragsanpassung. Die Erhöhung der Kosten wird von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt. Der Versicherer KANN dann die Prämie anpassen. Sie haben daraufhin ein Sonderkündigungsrecht.

Denken Sie nach: Wenn die Versicherer die Beiträge nicht erhöhen darf, dann wäre schon allein wegen der Inflation irgendwann die Prämie nicht mehr im Verhältnis zum Gebäudewert und dessen Reparaturkosten. Was 1980 noch 1000 DM gekostet hatte, kostet heute weit mehr als 1000 EUR.

Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft. Nur weil sie keinen Schaden hatten, ist das kein Argument.
Die Versicherung verteilt das eingenommene Geld an die, die Schäden hatten. Mehr macht eine Versicherung nicht. Wenn also die Kosten steigen, steigen auch die Prämien. Einen Gewinn daran hat die Versicherung allein wegen der Beitragsanpassung nicht.

Der einzelne Schaden oder Nicht-Schaden ist irrelevant.
Ja, es ist rechtens. In deinen Vertragsbestimmungen steht mit Sicherheit eine entspr. Anpassungsklausel.
Du hast aber ein Kündigungsrecht wegen Beitragserhöhung: einen Monat ab Zugang der Rechnung.
Wenn ein Vergleich / Produktalternative gewünscht wird, stehe ich im Direktkontakt gern zur Verfügung (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

danke & noch schönen 1. Advent !

danke :wink: !

, ist rechtens. Ganz normale Beitragsanpassung. Die Erhöhung

der Kosten wird von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt.
Der Versicherer KANN dann die Prämie anpassen. Sie haben
daraufhin ein Sonderkündigungsrecht.

Denken Sie nach: Wenn die Versicherer die Beiträge nicht
erhöhen darf, dann wäre schon allein wegen der Inflation
irgendwann die Prämie nicht mehr im Verhältnis zum Gebäudewert
und dessen Reparaturkosten. Was 1980 noch 1000 DM gekostet
hatte, kostet heute weit mehr als 1000 EUR.

Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft. Nur weil sie
keinen Schaden hatten, ist das kein Argument.
Die Versicherung verteilt das eingenommene Geld an die, die
Schäden hatten. Mehr macht eine Versicherung nicht. Wenn also
die Kosten steigen, steigen auch die Prämien. Einen Gewinn
daran hat die Versicherung allein wegen der Beitragsanpassung
nicht.

Hallo,

sofern es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt, ist dieses rechtens, da hierbei die Versicherungssumme automatisch an die Kostenentwicklung im Baugewerbe angepasst wird.
Dafür gilt ein bedingungsgemäßer Unterversicherungsverzicht. Sofern keine Beitragserhöhung gewünscht wird, bleibt nur die Möglichkeit auf eine feste Versicherungssumme umzustellen. Ist allerdings eher abzuraten. In dem Fall ist der Versicherungsnehmer für die Richtigkeit/Höhe der Versicherungssumme verantwortlich.

lieben Dank ! :wink: