Versicherung gegen Ausbleiben von Mietzahlungen?

Moin,

auf der Seite http://www.peter-hug.ch/lexikon/mietversicherung steht ganz unten zu lesen:

„Eine andere Art der Kreditversicherung ist die namentlich in Frankreich, nicht aber in Deutschland verbreitete Mietversicherung der Hausbesitzer gegen Verluste durch Nichteingang der Mietgelder.“

Ich wüßte gern, ob es auch in Deutschland derartige Mietversicherungen gibt, oder ob es hier so läuft, daß man in einem solchen Fall als Hausbesitzer das Mietobjekt über einen Makler vermietet, der seinerseits quasi die „Mietversicherung“ darstellt und bei Nichteingang der Miete dennoch dem Hausbesitzer weiterhin die regelmäßigen Mietzahlungen leistet.

Ich meine, irgendwie müßte sich ein Hausbesitzer doch auch hierzulande gegen das Ausbleiben von Mietzahlungen absichern können. Kennt sich hier jemand damit aus?

Gruß
Uwe

PS: Antworten bitte ausschließlich in vordeformatorischer Rechtschreibung. Danke.

in vordeformatorischer Rechtschreibung

wie deformiert?

hab zwar bisher nicht gewusst, dass es mietausfallversicherungen in d gibt, ist aber wohl tatsächlich so. z.b. die hier:

http://www.ruv.de/de/privatkunden/hr_vgb/vgb/ww-faq…

wer ein wenig stöbert, findet die absonderlichsten angebote. die einen zahlen bei „berechtigter zahlungverweigerung“ des mieters, die anderen nur bei unberechtigter. in jedem fall hat der versicherungsgott natürlich davor alle denkbaren klauseln und einschränkungen gesetzt.

unterm strich: ist sicher kein massengeschäft, aber jede unterschriebene police wird wohl für die versicherung ein goldesel sein. irgendein grund, die leistung im versicherungsfall zu verweigern, findet sich dann immer.

in vordeformatorischer Rechtschreibung

wie deformiert?

gewusst, dass

So zum Beispiel.

So zum Beispiel.

sonst so als fragesteller noch was zur sache beizutragen? oder soll ich für dich den umzug in deutsche sprache beantragen?

So zum Beispiel.

sonst so als fragesteller noch was zur sache beizutragen? oder
soll ich für dich den umzug in deutsche sprache beantragen?

Halloooo? Sonst bei dir alles ok?? du hattest gefragt („wie deformiert?“). Ich habe dir geantwortet!

Hallo,

wer ein wenig stöbert, findet die absonderlichsten angebote.
die einen zahlen bei „berechtigter zahlungverweigerung“ des
mieters, die anderen nur bei unberechtigter. in jedem fall hat
der versicherungsgott natürlich davor alle denkbaren klauseln
und einschränkungen gesetzt.

Na ja, die Versicherung bei „berechtigter Zahlungsverweigerung“ deckt eben ab, dass die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werden könnte - die andere bei „unberechtigter Zv“ deckt den Fall des zahlungsunwilligen/unfähigen Mieters ab.

Klar ist, dass man alles tun muss, um den Schaden gering zu halten. Wird die Wohnung unbewohnbar, muss man unmittelbar Reparaturen veranlassen, die dauern eben, dann springt die Versicherung ein.

Grüße

Holygrail

Hallo,

hab zwar bisher nicht gewusst, dass es
mietausfallversicherungen in d gibt,

In Deutschland gibt es keine Mietausfallversicherung für Privatkunden!

ist aber wohl tatsächlich
so. z.b. die hier:

http://www.ruv.de/de/privatkunden/hr_vgb/vgb/ww-faq…

wer ein wenig stöbert, findet die absonderlichsten angebote.
die einen zahlen bei „berechtigter zahlungverweigerung“ des
mieters, die anderen nur bei unberechtigter. in jedem fall hat
der versicherungsgott natürlich davor alle denkbaren klauseln
und einschränkungen gesetzt.

Bei diesem Link handelt es sich nicht um eine Mietausfallversicherung,
sondern um eine Gebäudeversicherung, die bei einem versicherten Schaden wie z.B. bei Brand, Sturm, Hagel usw. den Mietausfall der Mietwohnung übernimmt.

unterm strich: ist sicher kein massengeschäft, aber jede
unterschriebene police wird wohl für die versicherung ein
goldesel sein. irgendein grund, die leistung im
versicherungsfall zu verweigern, findet sich dann immer.

Siehe oben!

Gruß

Hallo,

beim untenstehenden Link gibt es Versicherungsschutz bei fehlender Mietzahlung nur, wenn vorher ein Versicherungsschaden beim Vermieter aufgetreten ist, also z.B. Wasserschaden oder Heizungsausfall, welches den Mieter berechtigt, die Miete einzustellen/kürzen.
Die Versicherung zahlt nicht bei „Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit“ des Mieters.

hab zwar bisher nicht gewusst, dass es
mietausfallversicherungen in d gibt, ist aber wohl tatsächlich
so. z.b. die hier:

http://www.ruv.de/de/privatkunden/hr_vgb/vgb/ww-faq…

Schönen Tag noch.

Hallo,

nein, generell gibt es in Deutschland kein Anbieter, der Versicherungsschutz für unberechtigtem Mietrückbehalt absichert.

Die einzige Möglichkeit ist die Mietkaution von 3 Monaten und bei Mietrückstand von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung.

Schönen Tag noch.

Wer hat dich auf die abstruse Idee gebracht, dass Makler oder auch Hausverwaltungen für den Mieteingang haften?
Ich kenne nur Übernahmen von Mietgarantien bei Vermarktung von überteuerten Anlageobjekten. Die Garantie geben extra für diesen Zweck gegründete Firmen die nach der Vollvermarktung des Anlagekomplexes Insolvenz anmelden, oder so.

vnA