Es gibt etwas ähnliches…
Hallo TobiN,
es gibt Unternehmen, welche die Mietforderungen von Eigentümern „abkaufen“. Dieses Geschäftsart ist orientiert an einem in der Geschäftswelt seit eh und jeh praktizierten Forderungsabkauf (factoring)
http://de.wikipedia.org/wiki/Factoring
Im Immobilienbereich gibt es eine (mir bekannte) Praktik, welche geschäftsfähig geworden ist, allerdings gibt es keine Mietzahlungen bei Leerstand.
In groben Zügen läuft es wie foglt ab:
Der Eigentümer tritt die Forderung an den factoring-Anbieter ab und dieser sorgt dafür, daß die Miete pünktlich zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Vermieters erfolgt. Abgesichert ist in diesem Falle die pünktliche Einnahme der Miete und das Wagnis von Zahlungunfähigen oder -unwilligen Mietern. Stichwort: Mietnomaden.
Tritt der Schadensfall ein (also z.B. das Ausbleiben der Mietzahlung durch die Mieter)- man spricht hier vom Delkrederefall- zahlt die Factoringgesellschaft teilweise auch rückwirkend die Miet- und Nebenkosten an den Vermieter. Von da an zahlt sie fortlaufend, bis das Mietverhältnis - auch im Klagewege - beendet ist. Die Kosten für den Rechtsstreit werden ebenfalls von dem Factoringanbieter übernommen.
Der Eigentümer wird in der Regel vollständig durch die Factoringgesellschaft abgesichert. D. h., diese setzt die Wohnung z. B. nach Vandalismus in den Zustand zurück, wie der Vermieter dem Mieter die Immobilie bei Übergabe überlassen hat.
Leicht vereinfacht ausgedrückt ist es eine „Versicherung“ gegen Mietnomaden/-vandalen.
Die Kosten dafür orientieren sich an den (Brutto-)Mieteinnahmen und belaufen sich auf normal etwa 7% für ein Einzelobjekt. Je nach Quantität der „gefactorten“ Mietobjekte ist eine Staffelung abwärts bis zu 1,5 oder 2% möglich. Dazu kommt eine einmalige Vertragsabschlußgebühr, welche sich normalerweise für eine Wohnung im Rahmen von ca. 150.- € bewegt.
Bei Bedarf stelle ich gerne einen Kontakt mit einem Anbieter her.
Grüße aus Berlin
Daniel