Wir haben unsere Versicherung fristgerecht zum 1.12.2005 per Einschreiben gekündigt. Die Versicherung buchte aber weiter jedes Jahr die Beiträge ab bis 2011 - leider ist es uns nicht eher aufgefallen. Haben jetzt die Versicherung am 5.10.2011 (mit Kopie von der Originalkündigung ung Einschreibebeleg) angeschrieben und die zu viel gezahlten Beiträge zurückgefordert, worauf man uns einräumte den Vertrag zum 1.12.2011 (weniger als 3 Monate Frist) aufzuheben und das eine rückwirkende Aufhebung zum 1.12.2005 nicht möglich sei. Die Bearbeiterin am Telefon hat uns vor Zusendung unseres Schreibens an die Versicherung bestätigt, dass bei Nachweis der fristgerechten Kündigung unsere Beiträge zurück erstattet werden müssten. Wer kann uns helfen?
Hallo,
hab Ihr Euren Hamster versichert, die Schubkarre oder die Katze?
Also, um was für einen Vertrag handelt es sich?
Gab es bei einer anderen Gesellschaft ggf. einen anderen Anschlußvertrag?
VG René
Hallo Grußloser,
Wir haben unsere Versicherung fristgerecht zum 1.12.2005 per
Einschreiben gekündigt.
Um was für eine Versicherung handelt es sich denn ?
Bis wann lief der Versicherungsvertrag ?
Die Versicherung buchte aber weiter
jedes Jahr die Beiträge ab bis 2011
könnte mehrere Gründe haben:
1)eine Kfz-Versicherung kann man nicht einfach kündigen, ohne dass eine Abmeldung bei der Zulassung erfolgt.
2)Auch bei Kündigung eine PKV - musste bereits 2005 ein Nachweis über die Folge-Pflegeversicherung vorgelegt werden.
3)Der Ablauf der Versicherung war nicht der 01.12.2005
- leider ist es uns nicht
eher aufgefallen. Haben jetzt die Versicherung am 5.10.2011
(mit Kopie von der Originalkündigung ung Einschreibebeleg)
angeschrieben und die zu viel gezahlten Beiträge
zurückgefordert, worauf man uns einräumte den Vertrag zum
1.12.2011 (weniger als 3 Monate Frist) aufzuheben und das eine
rückwirkende Aufhebung zum 1.12.2005 nicht möglich sei.
Die
Bearbeiterin am Telefon hat uns vor Zusendung unseres
Schreibens an die Versicherung bestätigt, dass bei Nachweis
der fristgerechten Kündigung unsere Beiträge zurück erstattet
werden müssten.
Na dann gleich bei der Beraterin anrufen. Die dürfte die einzigste sein die Ihnen helfen kann.
Gruß Merger
Das Problem ist erstmal: Ein Absendebeleg ist kein Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist. Und die Post kann das heute nicht mehr nachprüfen. (Theoretisch kann auch was anderes im Brief gewesen sein als die Kündigung.)
Also besser unter „dumm gelaufen, aber selbst verschuldet“ abhaken. Und auch von mir die Frage: Was war das für eine Versicherung mit Fälligkeit 1.12. ?
Gruss
Barmer
Hallo,
es war eine Rechtschutzversicherung. Einen Anschlußvertrag gab es ab 2005 bei einer anderen Gesellschaft.
Wir sind zu dieser Zeit aber gerade umgezogen und haben den alten Vertrag unter Angabe der neuen Anschrift gekündigt, und danach nie wieder etwas von der Versicherung per Post zugesandt bekommen.
Nach einem Anruf unsererseits mit der Bitte um Zusendung der Police für eine bestehende Versicherung, welche wir nicht zuordnen konnten, kam diese dann auch. Daraufhin haben wir bei der Versicherung angerufen, wo uns die Beraterin sagte, wenn wir nachweisen können, dass wir fristgerecht gekündigt haben, sehe sie einer Rückerstattung nichts im Wege stehend.
Nach dem wir die alte Kündigung nochmals der Versicherung zugeschickt haben, haben wir jetzt(14.10.2011) folgendes Schreiben von der Versicherung bekommen:
„Wir haben Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Aufhebnung der oben genannten Versicherung. Daher werden wir den Vertrag zum 1.12.2011 aufheben. Ab diesem Zeitpunkt erlöschen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem obigen Vertragsverhältnis. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich.“
Einen Fehler gesteht sich die Versicherung doch selbst ein, indem sie uns ohne 3-monatige Küdigungsfrist zum 01.12.2011 aus dem Vertrag entlassen möchte.
Kann es sein, dass die Versicherung auf Dummfang geht und wir uns damit abfinden sollen? Gibt es irgendeinen Paragraphen im Gesetzbuch auf den man sich beziehen könnte?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort.
VG kagomabu
Hallo,
Hi,
…danach nie wieder etwas von der Versicherung per Post
zugesandt bekommen.
Üblich ist eine (zeitnahe) Kündigungsbestätigung. Falls die nicht kommt, nach zwei Wochen nachfragen.
… wenn wir nachweisen können, dass wir fristgerecht gekündigt haben,
Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
…haben wir jetzt(14.10.2011) folgendes
Schreiben von der Versicherung bekommen:
"Wir haben Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen
hiermit die Aufhebnung der oben genannten Versicherung. Daher
werden wir den Vertrag zum 1.12.2011 aufheben. Ab diesem
Zeitpunkt erlöschen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten
aus dem obigen Vertragsverhältnis.
Das ist die Kündigungsbestätigung.
Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich."
Schon klar.
Einen Fehler gesteht sich die Versicherung doch selbst ein,
indem sie uns ohne 3-monatige Küdigungsfrist zum 01.12.2011
aus dem Vertrag entlassen möchte.
Das ist kein Eingeständnis eines Fehlers, sondern Kulanz.
Gibt es irgendeinen Paragraphen im Gesetzbuch auf den man sich beziehen könnte?
VVG § 60 ? … mit dem Nachversicherer über eine Beginnverlegung reden.
Gruß Keki