Hallo zusammen,
um eine lange Geschichte möglichst kurz zu halten:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wurde kurz nach der letzten Abrechnung, im Juni / Juli 2003 gekündigt.
Ob diese Kündigung bestätigt wurde kann ich nicht sagen, es wurde nach der Kündigung auch nicht mehr an diese Versicherung gedacht (man hat es einfach vergessen, man hat ja auch noch andere Sachen im Kopf).
Jetzt schickt die Versicherungsgesellschaft eine neue Rechnung für das Jahr 2004 (incl. einer „geringen Erhöhung“ der Prämie).
Muss diese Rechnung beglichen werden? Man will den Versicherungsschutz nicht, sonst hätte man ja nicht gekündigt. Leider hat man eben überhaupt keine Dokumente mehr über die Versicherung, speziell über die Kündigung (hier versteckt sich die lange Geschichte mit PC – Crash und der Unzuverlässigkeit von Disketten…).
Ist die kleine Erhöhung (man kann gar nicht sagen, ob es wirklich mehr ist, da man nicht mehr weiß, was man vorher bezahlt hat) ein Grund die Kündigung jetzt noch durch zu bekommen oder muss man ein weiteres Jahr bezahlen ohne die Versicherung zu wollen? Auf ein Sonderkündigungsrecht wird nicht hingewiesen, es wird nur „um Ihr Verständnis“ gebeten.
Wer kann Tipps zu diesem – natürlich rein fiktiven - Fall geben?
Liebe Grüße
Timid
P.S.: auch wenn’s kaum einer glauben wird geht es tatsächlich nicht um mich persönlich, ich habe nicht mal einen Führerschein.
Zusatz
Ich hab jetzt gerade erst gesehen, dass die Kündigung nicht im Jahr 2003 erfolgt ist sondern schon vor August 2002 erfolgt sein muss.
Auf der Prämie steht nämlich noch das KFZ – Kennzeichen eines Autos, welches seit 8.2002 in diesem Haushalt nicht mehr existiert (im August 2002 wurde ein neues Auto gekauft, folglich mit neuem Kennzeichen und das alte Auto wurde an einen Autohändler abgegeben).
Ich gehe nun davon aus, dass im letzten Jahr keine Rechnung von der Versicherung kam, sonst wäre der Fehler bestimmt spätestens da aufgefallen und nicht erst jetzt.
Ein Blick auf die Kontoauszüge von Juni 2003 zeigt eine Abbuchung am 12.6.2003 von der Versicherungsgesellschaft. Mal abgesehen davon wie blöd es ist, die Kontoauszüge nicht genau zu kontrollieren: Kann es dadurch zu weiteren Problemen kommen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der im Juni 2003 abgebuchte Betrag nicht mehr zurückgefordert werden kann?
Ist aber gut zu wissen, dass ein Auto, was allem Wissen nach schon vor langer Zeit nach Polen verkauft wurde dort noch Verkehrsrechtsschutz genossen hat
Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich nie Einzugsermächtigungen erteile und die Auszüge von meinem Konto immer so genau prüfe…
Timid
Hallo,
das Problem ist immer, dass Du beweisen musst, dass die Kündigung dem Versicherer auch zugegangen ist. Wenn also keinerlei Dokumente diesbezüglich vorhanden sind, hast Du schlechte Karten.
Allenfalls auf Kulanz plädieren, wegen Wegfalls des versichterten Risikos.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Mengeler
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der im Juni 2003
abgebuchte Betrag nicht mehr zurückgefordert werden kann?
Hallo,
du kannst alles zurück fordern, was zuunrecht belastet wurde. Allerdings geht dein Weg nicht über die Bank sondern über den Dialog mit der Gesellschaft.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
und schon mal danke für deine Antwort.
Hallo,
du kannst alles zurück fordern, was zuunrecht belastet wurde.
Allerdings geht dein Weg nicht über die Bank sondern über den
Dialog mit der Gesellschaft.
Gruß Ivo
dies wäre doch sicherlich ein großer Aufwand mit - m. E. aufgrund von fehlendem Nachweis der Kündigung - sehr zweifelhaftem Erfolg, oder?
Außerdem muss man ja mal wirklich davon ausgehen, dass die Kündigung nie angekommen ist, dann hätte die V. ja den Versicherungsschutz gestellt. Dass dieser nicht in Anspruch genommen wurde ist ja etwas anderes, man zahlt ja auch meist jahrelang andere Versicherungen (Hausrat etc.) bevor es mal zu einem Schaden kommt.
Wenn jeder hingehen könnte und behaupten könnte „Ich hab aber vor einem Jahr schon gekündigt, ich will das Geld zurück“ (wohl gemerkt: 1 Jahr später!) und das würde einfach so funktionieren gäbe es wahrscheinlich keine Versicherungen mehr…
Aber wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht wegen der Erhöhung (von 2 €
aus? Oder gibt es das ber Versicherungen nicht?
Liebe Grüße
Timid
Hallo,
das Problem ist immer, dass Du beweisen musst, dass die
Kündigung dem Versicherer auch zugegangen ist. Wenn also
keinerlei Dokumente diesbezüglich vorhanden sind, hast Du
schlechte Karten.
Allenfalls auf Kulanz plädieren, wegen Wegfalls des
versichterten Risikos.
Hallo Josef,
ja, habe ich mir schon gedacht 
Aber vielleicht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung?
Liebe Grüße
Timid
Hallo Timid,
ja, das geht innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird.
Gruß
Josef
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Bitte nochmal für einen Laien erklären
Hallo Josef,
das geht innerhalb eines Monats nach Zugang des
Erhöhungsverlangens frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung
wirksam wird.
Der Brief ist auf den 1.6. datiert. „Fälligkeit“ des Betrages laut Rechnung ist auch der 1.6.
Also ist der 1.6. auch der Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird? Und kündigen kann man bis spätestens 1.7.? Mit welcher Frist? So dass der Vertrag sofort ausgelöst wird oder dass man nur noch für X Monate zahlen muss?
Lieben Gruß
Timid