Hallo, folgender Fall: die Krankenversicherung hat dem Versicherten gekündigt, weil er nicht pünktlich die Beiträge gezahlt hat. Der nun Nichtversicherte hat erstmal garnichts unternommen und vor ca. fünf Monaten versucht, sich bei anderen Versicherungen erneut versichern zu lassen. Er hat Gesundheitszeugnisse von Haus- und Zahnarzt vorgelegt. Es sind keine schlimmen Erkrankungen vorhanden.
Nun will ihn aber keine Versicherung nehmen.
Ist es tatsächlich möglich, dass er nun bis zu seinem Lebensende ohne Versicherungsschutz rumlaufen muss?
Gruß Maike
gesetzlich oder privat?
Hallo,
war er freiwillig in der GKV oder privat krankenversichert?
Der Hinweis mit den Arztberichten und Gesundheitszeugnissen deutet eigentlich auf privat hin, aber ich frag lieber noch mal nach.
Grüße
Laber
Hi,
die Person war freiwillig in einer GKV versichert.
Hi,
die Person war freiwillig in einer GKV versichert.
Ist der Betreffende Arbeitnehmer, Selbststämdig oder ohne Beschäftigung ?
Hallo,
als freiwilliger hat er keine Chance mehr in die GKV zu kommen,
als Pflichtversicherter wohl, das ist der Grundsatz, aber es kann
auch anders kommen - ich will es an einem Beispiel demonstrieren.
Ausschluss aus Kasse A wegen Beitragsrückstand zum 15.12.05
Beginn einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zum 01.05.06 -
Mitgliedschaft in Kasse A muss wiedergestellt werden.
Ende der Versicherungspflicht zum 31.12.06 - Eine freiwillige
Weiterversicherung in Kasse A ist nicht möglich wegen des Ausschlusses
in 2005 - ein Wechsel in eine andere GKV-Kasse aber auch nicht, da
keine ordentliche Kündigungsbestätigung vorliegt.
Hier könnte aber u.U. ein Trick helfen, nämlich die Mitgliedschaft
fristgerecht kündigen, also z.B. im Juli zum 30.09. - oder
im Oktober zum 31.12.2006 - dann verfügt er über eine Kündigungs-
bestätigung un dkann in eine andere GKV-Kasse wechseln.
Wenn dort dann die Frage der freiwilligen Weiterversicherung sich stellt, wird diese Kasse vom Ausschluss bei Kasse A nicht wissen und
die Versicherung durchführen - Da es hierzu meines Wissen nach
keine gesetzliche Bestimmung gibt und auch der Versicherte nicht verpflichtet ist die neue Kasse über seinen Ausschluss bei Kasse A
zu informieren, liegt somit auch kein Gesetzesbruch vor.
Das ist meine Sicht der Dinge und keine juristische Auskunft.
Gruss
Czauderna
Die Person ist selbständig.
Die Person ist selbständig.
Dann wird es mit der GKV schwierig (siehe die Stellungnahme von Günter). Schonmal bei einer PKV probiert ?
Hallo Günther,
ich glaube wenn das irgend jemand anderes geschrieben hätte, hätte er hier mehrere Breitseiten vor den Bug (und auch mittendurch)bekommen… 
Hört sich interesant an.
Gibt es da nicht eine Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten in einer Krankenkasse, bevor man da überhaupt ordentlich kündigen kann?
Die Kasse A scheint dann tatsächlich die Gesamtversicherungsdauer zu interessieren, und die Lücke spielt keine Rolle?
Ich denke mal bei einem Selbständigen, der wegen Beitragsrückstand aus der PKV geflogen ist, funktioniert das leider nicht. Mit „das“ meine ich durch Aufnahme eine versicherungspflichtigen Tätigkeit in die GKV eintreten, danach freiwillig in der GKV bleiben.
Also eine neue Krankenkasse überprüft die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft nur anhand einer ordentlichen Kündigungsbestätigung der alten Kasse??? Es gibt nicht sowas wie eine „zentrale Sünder-/Beitragspreller-Kartei der GKV“?
Mal wieder alles sehr interessant…
Grüße
Laber
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kleiner Nachtrag
Hallo,
habe mich glaube ich missverständlich ausgedrückt.
Ein vormals Selbständiger kann ja sehr wohl durch Aufnahme einer versicherungsprlfichtigen Tätigkeit zurück in die GKV, danach kann er sich aber erst wieder als Selbständiger in der GKV freiwillig weiterversichern, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war. Richtig?
Meine Frage bezieht sich dann eher auf die Frist von einem Jahr.
Hallo,
ja, die 12 Monate müssen schon sein.
In diesem Fall jedoch ist die 18 Monate Bindungsfrist nicht gegeben,
wenn er erst vor 5 Monaten aus der Kasse rausgeflogen ist - er
würde die Kasse A bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit ja nicht wählen - er muss dort angemeldet werden, weil
erstens keine 18 Monate dazwischen liegen und die Mitgliedschaft nicht aufgrund einer ordentlichen Kündigung beendet wurde.
Wenn er aber während der Versicherungspflicht kündigt, dann kann
er das - er wechselt dann in eine andere Kasse, die fragt nicht nach Vorversicherungszeit, sondern will nur die Kündigungsbestätigung der letzen Kasse, die hat er dann und damit ist sein Problem hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung ist gelöst - so
wie ich es beschrieben habe.
Gruss
Günter Czauderna
OK Danke (OWT)
verstanden 