Person A besitzt einen ganzen Topf an Versicherungen:
Pflege… (PZ5)
Krankenzusatz… (Chefarzt, 2 Bett. etc.)
Brille
Zahnersatz
… usw.
Person A hat aus unterschiedlichen Gründen in den letzten Jahren einen Krankenhausaufenthalt gehabt.
Person A arbeitet bei einem Großunternehmen, bei dem auch Versicheungsspezialisten einer Großversicherung tätig sind. Bei einem dieser erkundigt sich Person A, was denn aktuell Stand der Dinge ist, und ob man z.B. das Zweibettzimmer auf ein Einbettzimmer upgraden kann.
Der Versicherungspezi meint O-Ton:„Das versuchen wir einfach mal, es kann nichts passieren und mehr als Nein sagen können die nicht!“. Auch nach mehrmaligem, expliziten Nachfragen von Person A, ob es zu Nachteilen bzw. sogar Streichungen kommen kann, verneint dies der Versicherungsspezi, füllt den Änderungsantrag inkl. der Gesundheitsfragen aus und versendet diesen.
Jetzt, nach ca. 6 Wochen bekommt Person A ein Schreiben der Versicherung, dass alle „normalen“ Anpassungen an aktuelle Tarife von statten gegangen sind - Pflege- und Krankenzusatzversicherung wurden allerdingt komplett gestrichen?!
Welche Möglichkeiten hat Person A, dagegen vor zu gehen? Gilt auch hier die 14 tägige Rücktrittsfrist, obwohl es sich grundsätzlich ja nur um Anpassungen bzw. Änderungen gehandelt hat? Sollte Person A rechtliche Schritte einleiten, da es sich ja zu 100% um eine Fehlberatung gehandelt hat?
Bei einem dieser erkundigt sich Person A, was denn aktuell
Stand der Dinge ist, und ob man z.B. das Zweibettzimmer auf
ein Einbettzimmer upgraden kann.
Wenn man gerade eine Behandlung hiner sich hat, ein kühnes Unterfangen.
Welche Möglichkeiten hat Person A, dagegen vor zu gehen?
So ganz schlau werde ich aus der Schilderung nicht. Grundsätzlich kann eine Versicherung bestimmte Tarife kündigen. Ob und in welchem Umfang das hier möglich ist, kann erst beurteilt werden, wenn man Einsicht in die Vertragsunterlagen hat.
hat? Sollte Person A rechtliche Schritte einleiten, da es sich ja zu 100% um eine Fehlberatung gehandelt hat?
Für mich ist es nicht sicher, ob es sich um eine Fehlberatung handelt oder ob die Versicherung aus eigenem Antrieb gehandelt hat. Hier sollte ein Fachmann befragt werden.
danke für Deine Antwort.
Soweit mir bekannt, darf eine Vers. nicht einfach Tarife streichen - schon gar nicht, wenn/oder deshalb, weil eine gewisse Versicherung in Anspruch genommen wurde. Abg. natürlich von grob fahrlässigen Aktionen etc.
In diesem Fall scheint es sich aber geklärt zu haben: angeblich handelt es sich um einen technischen Defekt (wer´s glaubt - man kanns ja mal probieren und drauf hoffen, dass es der Versicherte nicht merkt. Nicht die feine Englische!), und es ist ganz unabsichtlich raus gefallen. In der entgültigen Police sollen zumindest die vorherigen Leistungen wieder inkl. sein.
Trotzdem bleiben meine ursprünglichen Fragen bestehen, da es ja ums Prinzip geht
danke für Deine Antwort.
Soweit mir bekannt, darf eine Vers. nicht einfach Tarife
streichen - schon gar nicht, wenn/oder deshalb, weil eine
gewisse Versicherung in Anspruch genommen wurde.
Doch, doch.
Es gibt häufig das Recht, dass eine Versicherung gekündigt wird, wenn sie in Anspruch genommen wurde.
Ist einem Bekannten selber passiert. Der hat Jahre lang gezahlt, dann zweimal innerhalb eines Jahres einen Schaden gehabt und rausgeworfen worden.
Begründung: Innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums werden die Schäden summiert, in diesem Fall war die Schadenssummer einfach zu hoch. Somit zählte man auf einmal als „schlechtes Risiko“ und wurde trotz jahrelanger Schadensfreiheit kurzfristig gekündigt.