Versicherung gesucht

Hallo,

ich möchte ein abgemeldetes Auto, dass über den Winter fernab in einer abgeschlossenen Halle, zusammen mit anderen „automobilen Schätzen“ (leider nicht meine) eingemottet wird, gegen Diebstahl/Feuer/Vandalismus versichern.

Welche Art Versicherung brauche ich und wo bekommt man sowas?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG
Stephan

PS: Nein, der Wagen wurde nicht mit Saison-Kennzeichen betrieben.

Hallo,

wenn das Auto vorher versichert war und dann abgemeldet wird, dann gibt es ein „Ruheversicherung“.
Also Auto in Garage und es ist noch Haftpflicht/Teilkasko (bei Vollkasko bin ich mir nicht ganz sicher) versichert.

Allerdings darf der Vertrag, dann nicht „abgerechnet“ werden und Tk muss schon im Vertrag vorhanden gewesen sein.

Ob es nun alles 100%ig genau ist…aber die Richtung stimmt!

VG, René

Hallo Rene,

wenn das Auto vorher versichert war und dann abgemeldet wird,
dann gibt es ein „Ruheversicherung“.

und das gilt auch bei Eigentümerwechsel?

Also Auto in Garage und es ist noch Haftpflicht/Teilkasko (bei
Vollkasko bin ich mir nicht ganz sicher) versichert.

Teilkaskoschutz würde eigentlich ausreichen.

Allerdings darf der Vertrag, dann nicht „abgerechnet“
werden und Tk muss schon im Vertrag vorhanden gewesen sein.

Was heißt nicht „abgerechnet“?

MfG
Stephan

Hallo,

und das gilt auch bei Eigentümerwechsel?

nein, der Vertrag muss für Dich bestanden haben.

Teilkaskoschutz würde eigentlich ausreichen.

In der KH gibt es auch i. d. R. keine Ruheversicherung. Ist eine Frage der Bedingungen oder einer individuellen Vereinbarung.

Was heißt nicht „abgerechnet“?

Das vorhandene Beitragsguthaben wird nicht erstattet, sondern reserviert und bei Wiederinkraftsetzung angerechnet.

Grüße, M

Hallo Stephan,

und das gilt auch bei Eigentümerwechsel?

der Eigentümer ist wurscht. Der Versicherungsnehmer muss nur vor der Abmeldung und nach der Abmeldung identisch sein! (was aber auch wurscht sein könnte, da die Vers. beim Kauf auf den Käufer übergeht!)

Zur Ruheversicherung!
So in etwa wird es dann im Versicherungsvertrag stehen:

H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde
uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger
als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
(z.B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer
Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung ,
  • die Teilkaskoversicherung , wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
    eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
    Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
    H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum
    (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz
    (z.B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug
    außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind
    wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.

Bei Fragen, fragen!

VG, René

Hallo,

Teilkaskoschutz würde eigentlich ausreichen.

In der KH gibt es auch i. d. R. keine Ruheversicherung. Ist
eine Frage der Bedingungen oder einer individuellen
Vereinbarung.

wofür steht die Abkürzung „KH“?

und das gilt auch bei Eigentümerwechsel?

nein, der Vertrag muss für Dich bestanden haben.

Und welche Art Versicherung brauche ich, um versichert zu sein? Ich werde den Wagen doch jetzt nicht angemeldet einmotten, nur um versichert zu sein. Gibt es sowas wie eine Hausratversicherung auch für einen gemieteten Stellplatz in einer abgeschlossenen Halle?

MfG
Stephan

Hallo Rene,

und das gilt auch bei Eigentümerwechsel?

der Eigentümer ist wurscht. Der Versicherungsnehmer muss nur
vor der Abmeldung und nach der Abmeldung identisch sein! (was
aber auch wurscht sein könnte, da die Vers. beim Kauf auf den
Käufer übergeht!)

sorry, aber das hört sich für mich nach vollkommenen Unsinn an. Entweder hast Du Dich verschrieben bzw. wolltest etwas anderes zum Ausdruck bringen, oder du hast schlicht und einfach keine Ahnung. Ich kann mir nur einen Fall vorstellen, wo der Versicherungsnehmer vor und nach der Abmeldung nicht der selbe ist: Wenn der Wagen wieder neu zugelassen wird. Dann besteht aber ganz einfach eine neue Versicherung, und man hat nicht das von mir beschriebene Problem.

Aber was hätte ich von der Ruheversicherng, falls sie denn überhaupt besteht? Ich bin nicht der Versicherungnehmer.

Das Thema meiner Frage war übrigens „Versicherung gesucht“. Das heißt ich bin schon fast davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nicht versichert ist. Deshalb möchte ich eine separate Versicherung abschließen. Gibt es sowas nicht, oder muss ich da zu Lloyds gehen?

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

besten Dank, für die lobenden Worte.

Entweder hast Du Dich verschrieben bzw. wolltest etwas anderes zum Ausdruck bringen, oder du hast schlicht und einfach keine Ahnung.

Musterbedingungen GDV

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für
die Kfz-Unfallversicherung.
G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers,
wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt
auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs
ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung
folgt.
G.7.3. Den Beitrag für die laufende Zahlungssperiode können wir entweder von Ihnen oder vom
Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich
anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz
der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kündigung des Vertrags
G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7
den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

Für weiter Fragen stehe ich nicht mehr zur Verfügung!

VG, René

Hallo Stephan,

dann versuche ich mal etwas Licht in die verschiedenen Versicherungsformen zu bringen, die hier schon genannt wurden.

Das, was Du suchst, ist eine sogenannte Ruheversicherung.
Die gibt es für zwei Bereiche (KH = Kfz-Haftpflicht und Teilkasko) und in zwei Formen: die beitragsfreie und die beitragspflichtige Ruheversicherung.

Zu den Formen: Die beitragsfreie Ruheversicherung kommt dann (automatisch) zum Tragen, wenn Du ein auf Dich versichertes Fahrzeug vorübergehend stilllegst. Der Umfang dieser Versicherung richtet sich nach dem Versicherungsschutz, der bereits VOR der Stilllegung bestand.(Diese Form der Ruheversicherung wurde auch schon hier beschrieben.)

Die beitragspflichtige Ruheversicherung ist für Fahrzeug ohne bereits bestehende Haftpflichtversicherung gedacht und kann m.W.n. für bis zu 18 Monate abgeschlossen werden. Zusätzlich kann dann ein Teilkasko-Schutz vereinbart werden.
Achtung: Während der KH-Beitrag meist mit dem Vertrag NACH erfolgter Anmeldung verrechnet wird, gilt dies nicht für die TK-Prämie. Da der berechnete Beitrag aber meist keine astronomischen Höhen erreicht, ist eine solcher Schutz trotzdem empfehlenswert.

Ein Problem bleibt: Du wünschst nach eigener Aussage einen Versicherungsschutz für Diebstahl/Feuer/Vandalismus. Während die ersten beiden Gefahren über die TK versichert sind, kann man die mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte nur über eine Vollkasko darstellen.
Und ich kenne keinen Versicherer der eine VK-Ruheversicherung anbietet (was aber nicht unbedingt heißen muss, dass es keine gibt).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

danke, dass du etwas Licht ins Dunkele gebracht hast.

Und ich kenne keinen Versicherer der eine VK-Ruheversicherung
anbietet (was aber nicht unbedingt heißen muss, dass es keine
gibt).

Kannst du mir ein paar Anbieter nennen, bei denen man eine beitragspflichtige TK-Ruheversicherung abschließen kann? Entschuldige diese blöde Frage, aber bietet jede Versicherungsgesellschaft sowas an? Gibt es sowas auch online, oder geht das nur über Makler bzw. Versicherungsbüros?

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

Kannst du mir ein paar Anbieter nennen, bei denen man eine
beitragspflichtige TK-Ruheversicherung abschließen kann?
Entschuldige diese blöde Frage, aber bietet jede
Versicherungsgesellschaft sowas an? Gibt es sowas auch online,
oder geht das nur über Makler bzw. Versicherungsbüros?

Zumindest die „Großen“ der Branche sollten das eigentlich alle können. Ich würde mal bei KRAVAG/R+V, Allianz, LVM oder AXA nachfragen (@MOD + Alle: ich mache keine Werbung, ich beantworte nur die Frage. Bitte also nicht wieder in einem pawlowschen Reflex die Löschung des Posts fordern, nur weil ich einige Gesellschaften genannt habe. Die o.g. Liste kann ja noch ergänzt werden, falls sich jemand dazu bemüssigt sieht. Im voraus besten Dank.).

Noch einmal der Hinweis: Ich kenne es nur so, dass man ZUSÄTZLICH zu einer beitragspflichtigen KH-Ruheversicherung den TK-Schutz hinzuwählen kann; als eigenständige Versicherung ist sie mir nicht bekannt. Dies nur, weil Deine Antwort etwas danach klang.

Und da es sich hierbei doch um eine etwas exotische Versicherungslösung handelt, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass man sowas online machen kann. Aber, wie sagt man in Köln so schön? „Et jit nix, bat et nit jit“ (Für Schluchtenkraxler und Muschelschubser: „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“).
Wenn Du aber den Gang zu einem Vertreter/Makler scheust, besteht noch die Möglichkeit, eine Versicherung direkt anzusprechen. Möglicherweise kann man Dir dort schon weiterhelfen.

Schöne Grüße
Loroth