Versicherung gültig abgeschlossen?

Hallo,

es wird eine Hausratversicherung beim Makler in Auftrag gegeben. Der schickt die Police, alles in Ordnung. Nun muß nur noch unterschrieben werden. Das tut der VN jedoch nicht gleich, aber die Versicherung bucht 14 Tage nach Zusendung der Police bereits den Beitrag vom Konto ab. Der VN hat aber noch nicht einmal den Vertragstext vollständig erhalten.

Kann man hier von einem zwar anfechtbaren, aber gültigen Vertragsverhältnis ausgehen? Was ist jetzt im möglichen Schadensfall, kann die Versicherung die Regulierung wegen der fehlenden Unterschrift des VN verweigern?

Gruß
André

Kann man hier von einem zwar anfechtbaren, aber gültigen
Vertragsverhältnis ausgehen? Was ist jetzt im möglichen
Schadensfall, kann die Versicherung die Regulierung wegen der
fehlenden Unterschrift des VN verweigern?

Ein Versicherungsvertrag kommt, wie jeder Vertrag, durch Annahme eines Antrages zustande. Deiner Schilderung ist nicht ganz klar zu entnehmen, wie das bei Dir abgelaufen ist: wenn Du beim Makler einen Antrag unterschrieben hast, wurde dieser Antrag vom Versicherer durch Übersendung der Police angenommen (läuft nach § 151 BGB), der Vetrag ist also zustande gekommen, wofür auch die Abbuchung der Erstprämie spricht. Eine Regulierungsverweigerung mit der von Dir befürchteten Begründung darf der Versicherer meiner Ansicht nach nicht vornehmen.
Wegen der evtl. fehlenden Versicherungsbdingungen: § 10 a VAG geht vom sog. „Antragsmodell“ aus, d.h. sämtliche Verbraucherinformationen sind vor oder bei Vertragsschluß zu übergeben. Die Versicherer unterlaufen dies, indem sie die Bedingungen weiterhin frühestens mit der Police übersenden und dem VN ein Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG zusteht. Der Widerspruch muß 14 Tage nach Erhalt der Bedingungen erfolgen, spätestens aber 12 Monate nach Zahlung der Erstprämie. Kleiner Trick am Rande: wenn der Versicherer die Bedingungen gar nicht schickt, kannst Du theoretisch nach 11 Monaten den Widerspruch nach § 5 a VVG erklären, wodurch kein Vertrag zustandekommt und der Versicherer Dir die Prämie zurückzuerstatten hat.

Ciao, Wotan

Hallo,

holen wir einmal weiter aus:

War es ein Versicherungsmakler oder ein Mehrfach- oder Einfirmenagent?

Beim Versicherungsmakler hast Du einen Auftrag abgegeben, das Risiko einzudecken. Der ganze „Schmonz“ mit Widerruf oder-spruch, etc. ist damit hinfällig, außer bei Kapital-, Personenrisiko- (BU/RLV) oder Krankenversicherungen. Auch das Thema Verbraucherschutzbestimmungen ist damit vom Tisch. Der Vertrag ist rechtmässig zustande gekommen, wenn er ein jahr Laufzeit hat und der Versicherungsmakler Vollmacht hatte.

Du hast einen Einkäufer mit einem kauf beauftrag und ihn bevollmächtigt. er hat als treuhänderischer Sachwalter für Dich gehandelt.

Im anderen Fall, kann er ja nicht handeln - es ist also ein Angebot. Wie kommt es dann aber zur Lastschrift.

Das würde mich allerdings auch beim Makler wundern - oder war das geregelt???

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler