Hallo liebe Gemeinde
Mir ist da ein großes Missgeschick passiert und ich hoffe auf Eure Hilfe. Ich komme gerade aus dem Urlaub aus Thailand mit einer Freundin habe ich an Pool rumgealbert ich wollte sie ins Wasser schupsen leider rutscht sie dabei aus und schlägt mit dem Mund auf dem Beton ein Zahn ist dabei abgebrochen und der andere gestaucht mir ist die ganze Angelegenheit natürlich total peinlich und unangenehm ich habe Ihr natürlich versichert für alle Kosten aufzukommen und da kommt jetzt meine Frage. Ich habe eine Erweiterte Haushaltsversicherung die eine Haftpflichtversicherung beinhaltet das alles bei der Allianz. Kommt meine Versicherung für Zahnarzt kosten jetzt auf und wenn ja kann ich das meiner Versicherung genau so erklären und ist es ein Problem dass es in Thailand passiert ist? Vielen Dank für eure Mühe im Voraus
MfG Matre
Hallo,
ist ein typischer Haftpflichtschaden da Sie es ja nicht grob fahrlässig gemacht haben…
Allianz anrufen und Schaden melden!!
Haben Sie kein Außendienstpartner der Allianz???
Warum dann Allianz?
Stehe Ihnen mit meiner Agentur gerne zur Verfügung!
Nach dem Schaden haben Sie ja ein außerordentliches Kündigungsrecht und ich ertselle Ihnen dann gerne ein Vergleichsangebot!!
Sie erreichen mich unter www.thomas-wolter.eu
Gruß und viel Erfolg
Danke für die schnelle Antwort Außendienstpartner bei der Allianz habe ich wollte trotzdem erst einmal hier nachfragen
Danke
Lieber Matre,
grundsätzlich haftet die Privathaftpflicht für Schäden, die Du Dritten zufügst, auch im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner Freundin nicht verlobt bist. Da Du nicht vorsätzlich und nicht grob fahrlässig gehandelt hast, sollte die Haftpflichtversicherung für den Personenschaden aufkommen. Frag einfach mal Deinen netten Allianz-Vertreter.
Danke für die Antwort,
gute Bekannte ist wohl besser gesagt
Okay - dann mal schnell nachgefragt…
Vertrauen ist alles…
Gruß
Danke für die schnelle Antwort Außendienstpartner bei der
Allianz habe ich wollte trotzdem erst einmal hier nachfragen
Danke
Sie sollten Ihre Ploice dahingehend überprüfen, inwieweit für Schäden im Ausland überhaupt eine ersatzpflicht für die Versicherung besteht. Dass kann man nicht einfach allgemein beantworten.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe