Hallo und einen schönen Tag,
leider habe ich einen Schaden verursacht und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Schadenshergang:
Auf einer Bootstour habe ich einer Bekannten ihr Handy versehendlich aus der Hand geschlagen.
Das Handy ist versunken und konnte nicht geborgen werden.
Handy:
iPhone 3Gs
Alter ca. 5 Monate
von privat gekauft
Die bekannte steht in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis mit mir.
Wird der Schaden von meiner Haftpflicht-Versicherung übernommen?
Welche Daten werden benötigt und auf was muß ich bei der Schadensmeldung achten?
Auch wenn es nach einem Vers.Betrug aussieht, ist es der tatsächliche Schaden, leider.
Ich habe leider keinen Vers.Betreuer/Vertreter der mir helfen könnte.
Darum meine Fragestellung an euch.
Für jegliche Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.
Mit einem freundlichem Gruß
Hallo Heino,
ich bin kein Sachversicherungsexperte, aber kann Dir trotzdem eine Antwort geben.
Die Versicherung sollte greifen, genau dafür ist diese da. Was die Versicherung haben wollen wird ist wahrscheinlich
ein kurzer schriftlicher Bericht
die Rechnung vom iphone
wenn die nicht vorhanden ist einen Nachweis über den Kauf (wann und wieviel)
wenn das auch nicht vorhanden ist einen Nachweis über den Neuwert des iphones (einfach aus dem Internet ausdrucken)
Erstattet wird der Zeitwert (also geschätzter Wert des iphones mit Alter 5 Monate).
Ruf Montag einfach bei der Versicherung an (Telefonnummer im Internet oder auf dem letzten Schreiben).
Die Versicherung wird nicht leisten, wenn Du grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hast oder Du betrunken warst (Tanz in den Mai ).
Ich hoffe ich konnte Dich etwas unterstützen.
Carsten
Hallo Heino!
Ja, es handelt sich dabei um einen Privathaftpflicht-schaden. Einfach Ihren Haftpflichtversicherer anrufen und vorab kurz den Schadenhergang schildern. Ihnen wird dann ein Schadenformular zugesandt, indem Sie dann den Schadenhergang schriftlich schildern können.
Der Anspruchsteller benötigt aufgrund des Privatkaufs eine Kaufbescheinigung oder einen Kaufbeleg / Quittung oder Kaufvertrag vom Verkäufer des Handy`s. Ganz ohne irgendwelche Anhaltspunkte kann ein Versicherer keine Regulierung vornehmen.
In der Privathaftpflichtversicherung wird immer der Zeitwert entschädigt und Versicherer können pro Jahr entsprechend des Alter`s ca. 20% vom Anschaffungswert abziehen. Da das Handy 6 Mon. alt war, wird hier vorraussichtlich noch der Neuwert erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Oracel
Hallo Heino,
ich komme jetzt erst dazu, Ihnen die Frage zu beantworten.
Wichtig ist zuerst, dass Sie entsprechende Nachweise haben, die den Besitz des iPhones Ihrer Bekannten nachweisen (Kaufquittung). Da die „Beweise“ ja nur unter schwerem Aufwand geborgen werden können.
Sowieso ganz wichtig ist, ehrlich zu sein und zu bleiben. Deswegen ist meine Empfehlung, den Schaden einfach zu melden. Melden Sie den Schaden am Telefon oder per Post und alles Weitere wird meist eh vom Versicherer eingeleitet. Wenn Sie vorher noch nie einen Schaden hatten, dann stehen die Chancen gut. Dazu muss ich sagen, dass ich mit derartigen Schäden keine Erfahrung habe. Aber aus der Erfahrung weiß ich, dass, je nach Versicherer, solche Schäden durchaus beglichen werden.
Wichtig ist auch: Es wird der Zeitwert des iPhones erstattet. Dieser Zeitwert unterscheidet sich meist sehr von dem Neupreis. Zeitwert wäre z.B. der Preis eines 5 Monate alten iPhones gleicher Art und Güte bei ebay.
Ich wünsche Ihnen viel Glück. Vielleicht posten Sie Ihr Ergebnis auch an dieser Stelle.
Gruß
Ralph Kurz
Hallo Ralph,
Danke für deine Hilfe.
Die Versicherung hat nach einigem „hin und her“
den Wert erstattet.
Deine Beratung war hilfreich, nochmal herzlichen Dank
Mit einem freundlichen Gruss
Heino
Hallo Heino,
freut mich, dass es geklappt hat.
Sonnige Grüße aus der Eifel
Ralph