Hallo
man sieht doch immer mal wieder Spielplätze oder Rutschen im Schwimmbad etc. auf denen Steht „ab 6 Jahren“. Natürlich hält sich kaum jemand dran.
Was ist wenn einem 4 jährigen Kind auf einer solchen Rutsche ein Unfall passiert? Wer bezahlt die Arztkosten etc. ? Greift die persönliche Kranken-/Unfallversicherung in jedem Fall? Gibt es einen Unterschied ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist?
Danke
Karin
Die Krankenversicherung (GKV/PKV) übernimmt die Behandlungskosten!
Hallo,
eine private Unfallversicherung greift normalerweise 24 Stunden lang und weltweit. Egal ob der Unfall in der Freizeit, Beruf, Sport oder woanders passiert. Die Krankenversicherung bei Kindern (gesetzliche) leistet bis zum 18. Lebensjahr so ziemlich identisch wie die private. Unterschiede hat der Kassenpatient im Krankenhaus. So z.B. keine Chefarztbehandlung, keine Wahlleistungen wie Einbettzimmer, Fernseh, Nasszelle. Ab dem 18. Lebensjahr zahlt der Kassenpatient pro Krankenhaustag 10,- € sowie beim normalen Arzt die Praxisgebühr, die Brillen selber, bei Zahnersatz leistet die Kasse nur einen Festzuschuss.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]