Versicherung/Haftung bei Raummiete

Ich bin Psychotherapeutin HP und könnte bei einer Freundin deren Praxisraum mitbenutzen. Wir hätten jetzt gerne gewusst, wer die Haftpflicht trägt, wenn meinem Klienten in den Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück meiner Freundin ein Unfall passiert. Die Eigentümerin oder ich als Nutzer der Räumlichkeiten? Ist es möglich, dass ich während der Zeit die Haftung übernehme?

Beide benötigen eine Haftpflichtversicherung:
die Eigentümerin eine Haftpflichtversicherung als Haus- und Grundbesitzerin (kosten ca 60 euro im jahr),
sie als mieterin und selbstständige therapeutin eine betriebshaftpflicht.
begründungen:
der versicherungsschutz für die eigentümerin kommt für schäden auf, wenn durch das anwesen „dritte“ geschädigt werden.
ihre „betriebs“-haftpflichtversicherung deckt auch mietsachschäden und/oder wenn ein besucher/klient in ihrem verantwortungsbereich zu schaden kommt.
durch den mietvertrag geht die verkehrssicherungspflicht auf sie als mieterin über.

viel erfolg !

Kommt auf den Schadenfall drauf an. Wer eben was verschuldet hat.

Hallo,
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten, da ich keine Gewerbe-Versicherungen anbiete.

F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

die Haftpflicht müssen Sie Beide haben!!!

wenn ein Unfall passiert haftet deren Unfallvers. oder ggf. die Haftpflicht des Hausbesitzers!

übernahme der Haftung für den Zeitpunkt wenn die Kunden sich in Behandlung befinden geht nicht…

weitere Infos gerne aber dann direkt über meine Agentur!! [email protected]

Danke

Vielen Dank, eine sehr klare Antwort!