Versicherung Hausrat

Für unser Gartenhaus haben wir eine normale GEbäudeversierung die auch Leitungswasserschäden einschließt. Jetzt haben wir das Problem, daß es nach unserem Waserzähler das ganze Jahr über getropft hat. Wir haben gegenüber dem Durchscnittsverbrauch ca. 100 m³ mehr Wasser verbraucht/vertropft. Übernimmt das auch die VErsicherung?
Wir beabsichtigen trotzdem die Rohrleitung zu prüfen, übernimmt das evtl. auch die Vers., da wir nicht ausschließen können, daß das Rohr, ca. 15 m, irgendwo defekt ist?

Danke für Antwort, K. Taeubig

leider bin ich kein Versicherungsexperte - ich an Ihrer Stelle würde meinen Versicherungsagenten aufsuchen und das Problem darstellen.

MfG
aus Dresden

Dies erfahren Sie aus den Bedingungen Ihrer Versicherung. Suchen Sie nach Leitungswasser / Rohrbruch und Mehrverbrauch des Wassers. Es ist unterschiedlich bei vielen Versicherern.

Guten Tag Herr Täubig,
das sollte alles in den Versicherungsbestimmungen stehen. Kann ich mir aber kaum vorstellen. Leistungswasserschäden sind Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden. Im Gegenteil riskieren Sie wenns blöd läuft,dass die HR Versicherung auch bei einem echten Leitungswasserschaden die Leistung verweigert, wenn Sie ihr Gartenhaus nicht ab und zu kontrollieren.

>Die 100 cbm Mehrverbrauch werden sicher nicht übernommen, lassen sich auch kaum nachvollziehen; einmal braucht man etwa 2 Mrd Tropfen um 100 cbm zu bekommen, d.h. etwa 64 Tropfen pro Sekunde.
>Eventuell gibt es aber irgendwo eine Regelung, nach der Sie etwas erhalten, wenn Sie einen Schaden vermeiden helfen.

Ich empfehle Ihnen, dese Fragen entweder (mühsam) aus den Versicherungsunterlagen zu lesen oder ihre Versicherung zu fragen.

Ganz praktisch: Tropft es denn oder tropft es nicht? Wenn ja (das sieht und hört man ja), dann brauchen Sie nicht die Leitung zu prüfen, sondern nur die Dichtung zu wechseln.

Wenn SIe nichts sehen und Sie sind sich sicher, dass sie nicht in diesem Sommer etwas häufiger als sonst den Rasen gesprengt haben (damit kommt man schnell auf 100 cbm), dann lohnt es sich die Versicherung anzufragen, ob die Prüfung übernommen wird.

Gruess

Jus18

Hallo,

die Versicherung übernimmt weder Wasser noch überprüfungskosten.

Ihr müsst beim Versicherer nachfragen ob Rohrleitungen am Schadensort mitversichert sind, dann wird die Prüfung und die Reparatur bezahlt.

LG

Florian

Hallo Herr Taeubig,
grundsätzlich kann dieser Schaden über die Hausratvers. abgesichert sein. Bei einigen Gesellschaften sind Medienverluste bis zu einen bestimmten Betrag (meist so 1000 Euro) mitversichert, wenn dieser Medienverlust eine Folge eines versicherten Schadens war. Sie müssen also in Ihre Police in dem „Kleingedruckten“ mal nachlesen, ob Zuleitungen auf dem Versicherungsgrundstück mit versichert sind. Ich mache Ihnen da aber wenig Hoffnung. Es wäre höchst interessant, welche Gesellschaft das bei einer „Gartenlaube“ mitversichert.
Informieren Sie bitte dieses Forum zum weiteren Verlauf. Interessiert mich auch persönlich.
Vg. maleh

hallo k. taeubig,

die kosten für die überprüfung übernimmt keine versicherung. sollte sich dabei aber ein rohrbruch herrausstellen, wird ihre versicherung die folgen des schadens übernehmen müssen. folgen sind u.a. auch bedingter wasserverlust.

hoffe ihnen geholfen zu haben.

wünsche ihnen ein wasserfreien feierabend.

gruß

michael

Leider nein, hier müsste ein Wasserschaden (Beschädigung einer Sache aufgrund Leitungswasserschaden) vorliegen, damit die Versicherung greift.

Hallo,

ggf. ist MEDIENVERLUST mit in der Gebäudevers. mit abgesichert. Auch könnten Zu-und/oder Ableitungsrohre mit versichert sein.
Allerdings gibt es verschiedene Vers.-Bedingungen und daher ist die Anfrage an den Vermittler am sinnvollsten!

VG René

Hallo!
Wasserverlust durch eine defekte Leitung ist ein Punkt der versichert werden kann - ob das in ihrem Vertrag eingeschlossen ist kann ich nicht sagen.
Die Versicherung zahlt in diesem Fall den Wasserverlust aber nur wenn auch die defekte Stelle gefunden wird.

Die Sanierung der Leitung wird nur dann übernommen wenn ein tatsächlicher Schaden an der Leitung vorliegt (Dichtung, Korrosion,…)und dann nur zu der in der Polizze angegebenen Länge (2,6 oder 10 Meter).
Werden also 15 Meter Leitung erneuert wird anteilig berechnet.
schönen Abend
Gerhard Willert

Leider muss ich mitteilen, dass Allmählichkeitsschäden in keiner Versicherung versichert sind.
Tut mir leid das mitteilen zu müssen.

Liebe Grüße

jeapea

Hallo,
zunächst mal ist das kein Hausratschaden und somit auch kein Fall für die Hausratversicherung (wie der Titel der Anfrage vermuten lässt.

Wenn überhaupt, dann kommt die Gebäudeversicherung in Frage. Hier hilft jetzt nur ein Blick in den Versicherungsschein bzw. die Versicherungsbedingungen. Wenn da irgendwo steht, dass Wasserverlust mitversichert ist, wird die Gebäudeversicherung auch bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Wasserkosten aufkommen, wenn dieser aufgrund einer versicherten Gefahr zustandekam. Das gleiche gilt für den Rohrbruch. Schäden an Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück - außerhalb von Gebäuden müssen mitversichert sein. Jetzt kann ich Dir nur wünschen, dass Du Deine Gebäudeversicherung nicht nur nach dem Preis ausgewählt hast - mancher namhafte Anbieter ist nämlich nicht umsonst ein paar EUR teurer ;o)
Alles Gute

Das kommt ganz auf die Versicherungsbedingungen an,
vor dem Wasserverlust muß ja auch ein Schaden sein,
also wenn ein Rohrbruch oder ähnliches vorliegt dann
kann es sein das dadurch der Wasserverlust gezahlt
wird, wenn es die Versicherungsbedingungen zulassen.
Also würde ich diese erstmal durchlesen.

********** Die Hausratversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Wasserverlust N I C H T !!!
Weil, kein Schadenereignis vorliegt. Nämlich Rohrbruch.
Mfg Egon