Versicherung - Hausrat oder Haftpflicht?

Hallo,

ich hätte gerne eine Auskunft: Nehmen wir an, letzte Woche hat es bei mir zu Hause eine kleine Party gegeben. Dort wurde das Notebook eines Bekannten beschädigt (Glas Saft über Tastatur - Notebook jetzt defekt). Der Laptop wurde eingesetzt für die Musik und war an einer Anlage angeschlossen. Nun die Frage, ob dafür meine Privathaftpflichtversicherung oder doch meine Hausratversicherung aufkommen kann. Dies ist ja auch ein Unterschied, da in dem einen Fall der Zeitwert, in dem anderen Fall der Neuwert zur Anschaffung ersetzt wird. Oder handelt es sich hier um keinen Versicherungsfall?

Freue mich über Antworten…

Hallo,

die Hausratversicherung geht das nichts an, da es keine versicherte Gefahr ist. „Kaputtgehen“ ist da nicht mitversichert.

Damit geht es die Haftpflichtversicherung des Schädigers an, also desjenigen, der den Saft drübergeschüttet hat. Ob und was die Haftpflicht dann zahlt kommt auf die Gegebenheiten an: Trifft den Notebookbesitzer irgendeine Art Mitverschulden? Wenn geleistet wird: kann das Notebook repariert werden, etc.?

Viele Grüße
Andreas

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In meinen Augen ist das kein versicheurngsfall, wie andreas schon schreibt, ist keines der durch die Hausratversicherung versicherten Risiken eingetreten.

Privathaftpflicht ist nicht so einfach zu beantworten, weil es dort verschiedenste Leistungserweiterungen gibt. Ich würde in Unkenntnis der Verträge des Gastgebers und des Glasumwerfers vermuten, dass deren Privathaftpflicht diesen Schaden nicht deckt. Eine Frage bei der jeweiligen Versicherung ist es allemal wert.

Hallo,
eindeutig ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
In der Police des Betreffenden (Schadenverursacher) steht auch drin, ob der Neuwert ersetzt wird.
Grüße Heinz

Hallo,

Hallo,
eindeutig ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

holla!! Gewagte Aussage!! Aufgrund der Schadenschilderung kann - wie auch bereits gesagt - keine eindeutige Entscheidung getroffen werden, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt oder nicht.
Sollte derjenige, der hier in Haftung genommen werden soll, NICHT für den Schaden verantwortlich sein, greift die Haftpflicht allenfalls in der Form, dass sie den Schaden ablehnt.

In der Police des Betreffenden (Schadenverursacher) steht auch
drin, ob der Neuwert ersetzt wird.

Den Blick ins Bedingungswerk kann man sich getrost sparen; Haftpflichtversicherungen ersetzen grundsätzlich den Zeitwert (der im vorliegenden Fall allenfalls bei einem funkelnagelneuen Laptop dem Neuwert entsprechen würde).
Daher meine Bitte: Wecken Sie keine falschen Hoffnungen!!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,
zu deinen Anmerkungen, folgendes:

holla!! Gewagte Aussage!! Aufgrund der Schadenschilderung kann

  • wie auch bereits gesagt - keine eindeutige Entscheidung
    getroffen werden, ob es sich um einen versicherten Schaden
    handelt oder nicht.
    Sollte derjenige, der hier in Haftung genommen werden soll,
    NICHT für den Schaden verantwortlich sein, greift die
    Haftpflicht allenfalls in der Form, dass sie den Schaden
    ablehnt.

Wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, eine Privathaftpflichtversicherung hat, wird der Schaden durch diese gedeckt. Wenn ich nicht weiß, wer es war, kann man sich das natürlich sparen!

Haftpflichtversicherungen ersetzen grundsätzlich den Zeitwert
(der im vorliegenden Fall allenfalls bei einem
funkelnagelneuen Laptop dem Neuwert entsprechen würde).

Mir ist die Police nicht bekannt, also kann ich keine Aussage dazu treffen. In meiner Police wird der Neuwert ersetzt! Ob dies allerding auch auf Güter zutrifft, die sich abnutzen oder generell an Wert verlieren, weiß ich nicht.

Viele Grüße, Heinz

Haftpflichtversicherungen ersetzen grundsätzlich den Zeitwert
(der im vorliegenden Fall allenfalls bei einem
funkelnagelneuen Laptop dem Neuwert entsprechen würde).

Mir ist die Police nicht bekannt, also kann ich keine Aussage
dazu treffen. In meiner Police wird der Neuwert ersetzt! Ob
dies allerding auch auf Güter zutrifft, die sich abnutzen oder
generell an Wert verlieren, weiß ich nicht.

Hi,
eine Haftpflichtpolice, die den Neuwert ersetzt habe ich noch nie gesehen, aber man lernt ja nie aus. Wenn dem denn wirklich so wäre, würde mich die Gesellschaft und der Tarif brennend interessieren.
Gruß keki

Haftpflichtversicherungen ersetzen grundsätzlich den Zeitwert
(der im vorliegenden Fall allenfalls bei einem
funkelnagelneuen Laptop dem Neuwert entsprechen würde).

Mir ist die Police nicht bekannt, also kann ich keine Aussage
dazu treffen. In meiner Police wird der Neuwert ersetzt! Ob
dies allerding auch auf Güter zutrifft, die sich abnutzen oder
generell an Wert verlieren, weiß ich nicht.

Ich glaube Du verwechselst da einiges. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt den Zeitwert. Warum sollte ein Versicherer eine Haftpflichtversicherung anbieten, die den Neuwert ersetzt?

Hallo,

Wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, eine
Privathaftpflichtversicherung hat, wird der Schaden durch
diese gedeckt.

Nein, nicht automatisch! Nur wenn derjenige den Schaden auch SCHULDHAFT verursacht hat und damit haftbar gemacht werden kann. Siehe hierzu BGB § 823 ff.

Wenn ich nicht weiß, wer es war, kann man sich
das natürlich sparen!

Mir ist die Police nicht bekannt, also kann ich keine Aussage
dazu treffen. In meiner Police wird der Neuwert ersetzt!

Wie bereits auch von anderen Postern hier gesagt: DAS wäre eine absolute Neuerung auf dem Markt der Haftpflichtversicherer. Ich bin mir fast sicher, dass man dann auch mal ruhig hier den Anbieter nennen darf (oder, MOD?). Also, nur zu!

Ob
dies allerding auch auf Güter zutrifft, die sich abnutzen oder
generell an Wert verlieren, weiß ich nicht.

Der Fragende sprach doch ausdrücklich von einem Laptop, oder?

Gruß
Frank Hackenbruch

Hallo keki,

du hast Recht, die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert. Ich hatte allerdings in der Vergangenheit 2 Fälle, in denen zum Neuwert ersetzt wurde. Es hängt vom Gegenstand ab, und wenn der Laptop nur ein paar Monate alt ist, dürfte der Neuwert erstattet werden.
Danke für den Hinweis!

Grüße Heinz

[MOD]

Ich bin mir fast sicher, dass man dann
auch mal ruhig hier den Anbieter nennen darf (oder, MOD?).
Also, nur zu!

´

Die Namen nichtexistenter Unternehmen dürfen genannt werden :wink: