hallo, ich bitte um hilfe bei folgenden fragen: frage 1: durch hochwasserschaden wurde mein bungalow stark geschädigt und das geamte inventar unbrauchbar. der bungalow ist über eine gebäudeversicherung versichert und der schaden wurde zur regulierung anerkannt. der hausrat ist über eine hausratversicherrung versichert und der schaden wurde zur regulierung anerkannt. auf grund meines hohen alters bin ich beim überlegen den bungalow nicht wieder herzurichten und mit neuen inventar zu versehen. muss mir die versicherung die festgestellte schadenssumme zur reparatur des bungalows und zur beschaffung des neuen inventars in diesen fall auszahlen.? frage 2: gesetzt dem fall ich lasse den bungalow mit der zugesicherten aufbausumme und der zugesicherten neubeschaffungssumme wieder instand setzen, kann mir da die versicherung vorschreiben was ich mir da für neues inventar kaufe? die einbauküche ist zb. mit 10.000,00 euro versichert. sie war beim kauf so eingebaut und versichert. kann ich mir da eine nicht ganz so teuere küche einbauen lassen, nehme wir an für 5.000,00 euro? was wird mit den differenzbetrag, muss mir den die versicherung erstatten? danke für die antwort
hohen alters bin ich beim überlegen den bungalow nicht wieder herzurichten und mit neuen inventar zu versehen. muss mir die versicherung die festgestellte schadenssumme zur reparatur des bungalows und zur beschaffung des neuen inventars in diesen fall auszahlen.?
Die Zahlung der Schadenssumme aus der Gebäudeversicherung setzt den Neubau des Gebäudes auf dem versicherten Grundstück voraus. Falls das Haus nicht dort wiedererrichtet werden soll, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen.
Die Hausratversicherung muß die Schadenssumme leisten, unabhängig davon, was mit diesem Geld passiert.
gesetzt dem fall ich lasse den bungalow mit der zugesicherten aufbausumme und der zugesicherten neubeschaffungssumme wieder instand setzen, kann mir da die
versicherung vorschreiben was ich mir da für neues inventar kaufe?
Nein.
zu 1: wenn das gebäude kein totalschaden ist, solltest du es reparieren lassen. oder soll es als ruine vor sich hinrotten? was sagt die gemeinde dazu?
zu 2: bei der hausratversicherung handelt es sich um eine neuwertversicherung. die schadenhöhe ist der wiederbeschaffungswert von gleichwertigem hausrat. (wert am schadentag) es ist durchaus möglich, dass eine küche, die damals € 10.000 wert war, heute nur noch € 5.000 kostet, da elektrogeräte sehr im preis gefallen sind. hier solltes du einen kostenvoranschlag bei der versicherung einreichen, weil streitigkeiten im nachhinein immer langwierig und mühsam sind.
Also nicht immer nur das schlechteste von den versicherungen denken, aber bei schäden dieser größenordnung ist ein miteinander für beide seiten effektiver. man könnte auch über eine pauschalentschädigung verhandeln, wobwi es dann allein in deinem ermessen liegt, was du tust.
Kommunikation ist das Zuberwort.
In der Gebäudeversicherung ist es so, das nur die volle, vereinbarte Entschädigung erfolgt, sofern das Gebäude auch wieder so wie vorher aufgebaut/instandgesetzt wird. Andernfalls erfolgt eine Kürzung der Entschädigung. In der Wohngebäude ist die Entschädigung massgeblich vom Wiederaufbau/der Wiederherstellung abhängig. Ausnahme das Gebäude darf aus gesetzlichen Gründen an der Stelle nicht wieder aufgebaut werden. Dann gilt der Wiederaufbau in gleicher Art und Güte an einem anderen Ort.
In der Hausrat gilt Entschädigung zum Neuwert. Ausnahme sind Gegenstände, welche zum Schadenzeitpunkt nicht mehr im Gebrauch waren. Hierbei ist nicht maßgeblich, genau den selben Gegenstand wieder zu besorgen.
Hier wäre es allerdings durchaus ratsam mit der Versicherung vorab zu sprechen, um spätere Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden.