Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, jemand hätte eine Versicherung gekündigt. Als Kündigungsgrund wurde die Erhöhung des Beitrags angegeben. Da die Versicherung im Umgang mit eingehender Post sehr nachlässig ist (alles wird ignoriert, auf eine Antwort kann man warten bis man schwarz wird), wäre die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt worden.
In der Kündigung wäre auch mitgeteilt worden, dass die Kündigung bis Datum XY schriftlich bestätigt werden solle. In jedem Fall sehe man jegliche Post der Versicherung, die nach diesem Datum eintreffe als gegenstandslos an (weil man nicht wirklich eine Antwort erwartet hat - siehe oben).
Die Kündigung wurde nicht bestätigt, nun kommt jedoch eine Mahnung, da der Versicherungsbeitrag inzwischen fällig geworden wäre (hätte man nicht gekündigt).
Was sollte man nun tun? Nochmal antworten und auf die Kündigung hinweisen? Erfahrungen haben inzwischen gezeigt, dass man keine Reaktion auf ein solches Schreiben zu erwarten hätte.
Einfach in den Müll mit der Mahnung? Die V. scheint ja der Meinung zu sein, sie bekämen noch Geld also ist das wohl nicht die beste Maßnahme, oder?
Weiteres Problem: Obwohl man mit Einschreiben mit Rückschein gekündigt hat ist der Rückschein nie angekommen. Die Internetseite der Post gibt Auskunft, dass der Brief jedoch an Datum X angekommen sei. Reicht das, um den Eingang zu bestätigen oder hat man für den Rückschein nun umsonst bezahlt?
Ich freue mich über eure Antworten.
Liebe Grüße
Timi