Versicherung ignoriert Kündigung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, jemand hätte eine Versicherung gekündigt. Als Kündigungsgrund wurde die Erhöhung des Beitrags angegeben. Da die Versicherung im Umgang mit eingehender Post sehr nachlässig ist (alles wird ignoriert, auf eine Antwort kann man warten bis man schwarz wird), wäre die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt worden.

In der Kündigung wäre auch mitgeteilt worden, dass die Kündigung bis Datum XY schriftlich bestätigt werden solle. In jedem Fall sehe man jegliche Post der Versicherung, die nach diesem Datum eintreffe als gegenstandslos an (weil man nicht wirklich eine Antwort erwartet hat - siehe oben).

Die Kündigung wurde nicht bestätigt, nun kommt jedoch eine Mahnung, da der Versicherungsbeitrag inzwischen fällig geworden wäre (hätte man nicht gekündigt).

Was sollte man nun tun? Nochmal antworten und auf die Kündigung hinweisen? Erfahrungen haben inzwischen gezeigt, dass man keine Reaktion auf ein solches Schreiben zu erwarten hätte.
Einfach in den Müll mit der Mahnung? Die V. scheint ja der Meinung zu sein, sie bekämen noch Geld also ist das wohl nicht die beste Maßnahme, oder?

Weiteres Problem: Obwohl man mit Einschreiben mit Rückschein gekündigt hat ist der Rückschein nie angekommen. Die Internetseite der Post gibt Auskunft, dass der Brief jedoch an Datum X angekommen sei. Reicht das, um den Eingang zu bestätigen oder hat man für den Rückschein nun umsonst bezahlt?

Ich freue mich über eure Antworten.

Liebe Grüße
Timi

Hallo Timi,
ganz einfach.
Der Versicherung antworten und nachweisen, dass man rechtzeitig gekündigt hat und das auch mit den passenden Kopien beweisen.
Damit ist eigentlich alles schon gegessen.
Die antworten dann und entschuldigen sich, bzw. zeigen Dir, dass Du gar nicht hättest kündigen dürfen.
Ein verspätetes eintreffen bei der Fachabteilung ist kein Grund für Nichtannahme.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

ganz einfach.

Wenn du meinst :frowning:

Der Versicherung antworten und nachweisen, dass man
rechtzeitig gekündigt hat und das auch mit den passenden
Kopien beweisen.

Tja, und woher die passenden Kopien nehmen? Also: Was ist mit dem Rückschein? Braucht man den unbedingt oder reicht auch der Einlieferungsbeleg von der Post (steht die Sendungsnummer drauf) mit dem Ausdruck von der Post, wann diese Sendung angenommen wurde?

Damit ist eigentlich alles schon gegessen.

Wir hatten gedacht, es wäre schon mit der Kündigung gegessen. Leider stellt sich diese Versicherung einfach taub. Telefonisch ist niemals jemand zu erreichen, „einfache“ Briefe werden genau wie dieses Einschreiben unbeantwortet gelassen. Inzwischen sind wir froh, dass wir in den Jahren, wo wir die Versicherung hatten nie einen versicherungsfall hatten… wir würden wohl bis heute noch auf die Abwicklung warten…

Die antworten dann und entschuldigen sich, bzw. zeigen Dir,
dass Du gar nicht hättest kündigen dürfen.

Wieso hätten wir nicht kündigen dürfen?

Ein verspätetes eintreffen bei der Fachabteilung ist kein
Grund für Nichtannahme.

Wieso verspätetes Eintreffen? Und angenommen wurde das Einschreiben laut Post ja, wenn die Annahme verweigert worden wäre wären wir doch informiert worden, oder?

Ich danke dir schon mal für deine Antwort, wenn auch weitere Fragen offen bleiben.

Liebe Grüße
Timi

Hallo Timid,

nenn doch einmal Ross und Reiter - auch um andere zu warnen, falls das stimmt!

Zur Not mit allen Belegen - Internetnachweis, etc. zum Anwalt!

Viele Grüße
Thorulf Müller

P.S.: Eine Versicherung die nie reagiert und wo keiner ans Telefon geht??? Sachen gibt es !!!

Hallo Raimund,

Der Versicherung antworten und nachweisen, dass man
rechtzeitig gekündigt hat und das auch mit den passenden
Kopien beweisen.

Tja, und woher die passenden Kopien nehmen? Also: Was ist mit
dem Rückschein? Braucht man den unbedingt oder reicht auch der
Einlieferungsbeleg von der Post (steht die Sendungsnummer
drauf) mit dem Ausdruck von der Post, wann diese Sendung
angenommen wurde?

Richtig: Du hast von der Post einen Beleg für Deinen Einschreibbrief erhalten, auf dem Tag und Empfänger notiert ist.
Das reicht als Nachweis

Damit ist eigentlich alles schon gegessen.

Wir hatten gedacht, es wäre schon mit der Kündigung gegessen.

Eigentlich ja. doch über 6% aller Briefe erreichen nie den Empfänger.

Leider stellt sich diese Versicherung einfach taub.
Telefonisch ist niemals jemand zu erreichen, „einfache“ Briefe
werden genau wie dieses Einschreiben unbeantwortet gelassen.

Nenne mal namen! Vor der muss gewarnt werden!

Inzwischen sind wir froh, dass wir in den Jahren, wo wir die
Versicherung hatten nie einen versicherungsfall hatten… wir
würden wohl bis heute noch auf die Abwicklung warten…

Sieht so aus!

Die antworten dann und entschuldigen sich, bzw. zeigen Dir,
dass Du gar nicht hättest kündigen dürfen.

Wieso hätten wir nicht kündigen dürfen?

z.B. wenn Du die Fristen nicht eingehalten hast, die in den AVB stehen.

Ein verspätetes eintreffen bei der Fachabteilung ist kein
Grund für Nichtannahme.

Wieso verspätetes Eintreffen? Und angenommen wurde das
Einschreiben laut Post ja, wenn die Annahme verweigert worden
wäre wären wir doch informiert worden, oder?

Richtig. Ich habe das geschrieben, damit Du gleich antworten kannst, falls ein Sachbearbeiter das Argument bringt, er hätte Deine Kündigung erst gestern erhalten und deswegen wäre sie nichtig.
Grüße
Raimund

Hallo Timi,

schau mal unter www.bafin.de, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn, Abteilung Verbraucherschutz und Recht. Frage dort nach, ob die auch für Deine Versicherung zuständig sind. An diese Aufsicht kann man sich wenden, wenn Unstimmigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer
bestehen.

Ich hatte selbst Probleme mit der Versicherung, mein Anwalt hatte sogar den Vorstand der Versicherung angeschrieben, der Brief wurde an den Vorstand nicht weitergeleitet, sondern einfach von einer kleinen Versicherungstusse versucht, abzuschmettern mit Standardausreden.
Erst als ich mich an die Bafin richtete, mit einer Beschwerde, hat sich der Vorstand meiner Versicherung geäußert - Kulanz eingeräumt, usw.

Wenn o. g. Aufsicht für deine Versicherung zuständig ist,
mache eine Kopie deines Einschreibebelegs und wenn möglich auch, von der Bestätigung der Post, die du online abrufen konntest. Setzte ein kurzes Erklärungsschreiben an die Bafin auf, z. B. in Form einer Beschwerde über Deine Versicherung und bitte die Bafin um Prüfung der Angelegenheit. Erkläre Deinen Standpunkt, das die Versicherung für Dich gekündigt ist, Kündigungsgrund erklären, Einschreibbeleg als Beweis nennen. Kannst auch leicht drohen, wenn weitere Mahnungen an Dich von der Versicherung kommen würden, das Du die Sache einen Rechtsanwalt übergeben würdest. Meist reicht schon ne Drohung.

Was die Versicherung kann… Kündigungen ignorieren, Mahnbescheide schicken…, kannst Du auch !

Du bist nicht unbedingt verpflichtet, Kopien einer Kündigung aufzuheben, wäre allerdings natürlich von Vorteil. Wenn möglich, immer alles in Kopie aufheben, bis „ein Fall“ abgeschlossen ist.
Lass es Dir ne Lehre sein. :smile: Du kannst belegen, das Du die Versicherung angeschrieben hast und das da wohl was angekommen ist.
Wenn die Kündigung angeblich nicht angekommen ist, dann muss die Versicherung wohl erklären, was ansonsten dort angekommen ist.

Vielleicht kannst Du Dich ansonsten auch nochmal an die Post wenden,
und fragen was Sache ist, wenn Du kein Rückschein erhalten hast, aber online bestätigt wurde, das daß Einschreiben dort angekommmen wäre.
Schließlich hast Du für eine Dienstleistung bezahlt und Recht auf Aushändigung eines ordentlichen Rückscheines. Irgendein Postbote muss diese Sache ja für Dich erledigt haben. Versuch mal, ob die Dir nicht doch noch den Rückschein besorgen können. Wäre vielleicht kein Fehler.

Gruß
dex

hallo dex,
diese Aufsicht ist immer zuständig.
Ausnahme: wenn das Unternehmen keine Genehmigung in D hat. Dann ist allerdings der Vermittler fällig.
grüße
Raimund

Hallo dex,

ich habe mal dort geschaut, aber gefunden habe ich nichts darüber, dass sie für diese Versicherung zuständig wären. Dort steht auch, dass sie für regionale Versicherungen nicht zuständig sind und allen Anschein nach handelt es sich hier um eine kleine Regionale. Ich persönlich hatte zumindest von dieser V. noch nie gehört bevor ich sie für meinen Partner kündigen sollte.

Es handelt sich also nicht um eine große V. wie Allianz oder so, ich glaube die Großen würden sich so was auch nicht erlauben, weil es sich wie ein Lauffeuer rumsprechen würde…

Ich werde an die Bafin einfach mal schreiben und nachfragen, ob sie etwas für mich tun können. Danke für den Tipp.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Raimund,

diese Aufsicht ist immer zuständig.
Ausnahme: wenn das Unternehmen keine Genehmigung in D hat.
Dann ist allerdings der Vermittler fällig.

Aud der Internetseite habe ich aber gelesen, dass sie für kleine regionale Versicherungen nicht zuständig sind.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Raimund,

Der Versicherung antworten und nachweisen, dass man
rechtzeitig gekündigt hat und das auch mit den passenden
Kopien beweisen.

Tja, und woher die passenden Kopien nehmen? Also: Was ist mit
dem Rückschein? Braucht man den unbedingt oder reicht auch der
Einlieferungsbeleg von der Post (steht die Sendungsnummer
drauf) mit dem Ausdruck von der Post, wann diese Sendung
angenommen wurde?

Richtig: Du hast von der Post einen Beleg für Deinen
Einschreibbrief erhalten, auf dem Tag und Empfänger notiert
ist.
Das reicht als Nachweis

Auf dem Ausdruck von der Post steht nur, wann die Sendung zugestellt wurde, wer die Sendung angenommen hat ist leider nicht vermerkt.

Eigentlich ja. doch über 6% aller Briefe erreichen nie den
Empfänger.

Seltsamerweise scheinen diese 6% zu 100% auszuarten, wenn es um diese Versicherung geht. Wie gesagt ist die aktuelle Kündigung ja nicht der einzige Brief, der „scheinbar nicht angekommen“ ist.

Die antworten dann und entschuldigen sich, bzw. zeigen Dir,
dass Du gar nicht hättest kündigen dürfen.

Wieso hätten wir nicht kündigen dürfen?

z.B. wenn Du die Fristen nicht eingehalten hast, die in den AVB
stehen.

Also mir war gesagt worden, bei einer Beitragserhöhung kann man innerhalb eines Monats kündigen. Der Brief, in dem die Erhöhung mitgeteilt wurde war auf den 1. des Monats datiert, der „neue“ Versicherungsschutz begann auch am 1.; erhalten haben wir den Brief natürlich erst später, am 6. (wenn ich mich noch richtig erinnere, ist schon einige Monate her) und unser Einschreiben wurde dann am 14. des gleichen Monats aufgegeben und kam laut Post am 16. an.
Ist das mit dieser 4 – Wochen – Kündigungsfrist richtig oder wurde mir da Mist erzählt? (Ich hab keine Ahnung von Versicherungen und halte ohnehin nicht viel davon, gegen alles versichert zu sein.)

Liebe Grüße
Timid

Hallo Thorulf,

nenn doch einmal Ross und Reiter - auch um andere zu warnen,
falls das stimmt!

Es handelt sich um die „Vereinigte Kraftfahrzeug – Interessen – Schutz – Gesellschaft VaG“ mit Sitz in Wuppertal. Ich nehme jetzt mal an, dass das eine kleine regionale ist, ich hatte zumindest bevor ich die Kündigung dafür geschrieben habe noch nie was von denen gehört (es geht in dem Fall nicht direkt um mich).

Eine Versicherung die nie reagiert und wo keiner ans
Telefon geht??? Sachen gibt es !!!

Oh, manchmal geht schon jemand ans Telefon, aber der ist grundsätzlich erst mal nicht zuständig und derjenige, der zuständig ist ist niemals da. Vielleicht hat er ja schon vor einiger Zeit gekündigt und es hat noch keiner gemerkt? Wäre ja nicht das erste Mal…

Übrigens haben wir den ganzen Mist jetzt auch nur, weil eine Kündigung vor zwei Jahren schon mal ignoriert wurde. Letztes Jahr kam dann wohl gar keine Rechnung und dieses Jahr ist es überhaupt nur aufgrund der Beitragserhöhung aufgefallen, dass es diese Versicherung noch gibt. Deswegen wurde dieses Mal die Kündigung ja auch per Einschreiben gemacht… wie sich jetzt zeigt auch leider fruchtlos.

Liebe Grüße
Timid

hallo Timid,
das wäre mir neu, dass die BaFin nicht für sämtliche Versicherungen zuständig ist. Und zwar m.M. nach alle Versicherungen, die hier in D verteiben wollen.
Lass mal Abwarten, was Thorulf dazu meint.
Grüße
Raimund

Hallo Timid

Auf dem Ausdruck von der Post steht nur, wann die Sendung
zugestellt wurde, wer die Sendung angenommen hat ist leider
nicht vermerkt.

Da muss darauf stehen, wann Du den Brief abgegeben hast und an wen der ging. Wer ihn entgegen nahm, ob Lehrlich oder Generaldirektor ist vollkommen gleichgültig.

Eigentlich ja. doch über 6% aller Briefe erreichen nie den
Empfänger.

Seltsamerweise scheinen diese 6% zu 100% auszuarten, wenn es
um diese Versicherung geht. Wie gesagt ist die aktuelle
Kündigung ja nicht der einzige Brief, der „scheinbar nicht
angekommen“ ist.

Du hast einen Beweis. Jetzt sind die am Zug. Nun müssen die beweisen, dass Du den Einschreibbeleg gefälscht hast. Denn was anderes gibt es nicht. Und da werden sie sich dafür hüten, so etwas zu behaupten.
Also: cool bleiben. Du sitzt am längeren Hebel.

Also mir war gesagt worden, bei einer Beitragserhöhung kann
man innerhalb eines Monats kündigen. Der Brief, in dem die
Erhöhung mitgeteilt wurde war auf den 1. des Monats datiert,
der „neue“ Versicherungsschutz begann auch am 1.; erhalten
haben wir den Brief natürlich erst später, am 6. (wenn ich
mich noch richtig erinnere, ist schon einige Monate her) und
unser Einschreiben wurde dann am 14. des gleichen Monats
aufgegeben und kam laut Post am 16. an.
Ist das mit dieser 4 – Wochen – Kündigungsfrist richtig oder
wurde mir da Mist erzählt? (Ich hab keine Ahnung von
Versicherungen und halte ohnehin nicht viel davon, gegen alles
versichert zu sein.)

Das ist das Dilemma der Versicherungen: Beitragserhöhungen gelten erst ab Zustellung. Und ie nachzuweisen ist schwer. Also: Kündigungsfrist läuft an ab Zustellung.
Trotzdem solltest Du in den AVB nachsehen, was drin steht. So lang sind die AVB nicht, dass man da nicht schnell durchkommt.
Aber Deine Versicherung will ja auf Grund von Nichtkündigung das nicht anerkennen, also nicht, weil die AVB das nicht vorsehen.
Also: keine Zahlungen leisten, der Versicherung offiziell die Abbuchung entziehen und bei Zuwiderhandlung einen RA einschalten. Auch der Bank eine Kopie des Entzuges der Abbuchungsgenehmigung geben.
Grüße
Raimund