Hallo Rechtler!
Beim Arbeiten sind mir 2 Rasenmäher abhanden gekommen,die ich ohne Aufsicht stehen ließ.
Nun verlangt mein Arbeitgeber von mir Schadenersatz.
Er ist versichert,holt sich das auch von dort zurück,verlangt aber einen Ersatz auch von mir.
OK , es war meine Schuld,doch hat er recht ?
Vielen Dank schon mal
steffen
Hallo Steffen,
ein Arbeitnehmer haftet nicht für ein versicherbares Risiko. Es wäre ja noch schöner, wenn zwei Rasenmäher geklaut werden und diese durch vier ersetzt werden.
Grüße
Michael
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich dachte es mir zwar schon , aber er hat es so gemacht,wie geschildert,in einem anderen Fall aber ! Also glatter Versicherungsbetrug?!?!
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Moien!
Wäre ganz hilfreich zu wissen, wie genau du die Rasenmäher „verloren“ hast!
Versicherungsbetrug wird es nicht, wenn ein Anrecht auf die Versicherungsleistung besteht - dafür gibts die ja ;o)))
Allerdings stellt sich die Frage inwiefern die Versicherung zahlen muß!
Prinzipiell haftet ein Arbeitnehmer nicht für Schäden oder Diebstähle. Voraussetzung ist allerdings, daß er NICHT grob fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt hat!
Das Arbeitsmaterial zeitweise unebaufsichtigt rumsteht läßt sich imho nicht verhindern, also ist es nicht umbedingt grob fahrlässig!
Naja…aber wenn du sicher bist, daß er Geld von der Versicherung bekommen hat und trotzdem noch Geld von Dir fordert würde ich den Arbeitgeber wechseln und Strafanzeige erstatten, denn dann ist es zwar kein Versicherungsbetrug aber Betrug an Dir!
Bernd
Hallo Steffen,
eigentlich antworte ich Dir, damit nicht der Eindruck entsteht ich würde mich um eine solche drücken. Aber den Ausführungen von Bernd ist aber nichts hinzuzufügen.
Grüße
Michael
Danke erstmal für Eure Tips.
Leider hab ich die Mäher zum Feierabend stehen lassen.Natürlich waren die weg.Ist leider so.
Es war ein überstürzter Abgang,wir waren 2 Leute.Keiner hat daran gedacht.
steffen
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