Versicherung informiert Bank ohne mein OK

Meine Bank informierte mich heute, dass meine Gebäudeversicherung (AXA) sie darüber informiert hat, dass wir mit 2 Beiträgen im Rückstand seien.
Ich finde es sehr befremdend, dass die AXA meine Bank informiert, ohne mich vorher „vorzuwahrnen“, zumal ich nicht im Verzug bin.

Ist es rechtlich ok, wenn das geschieht? Verstößt soetwas nicht gegen den Datenschutz?

Sie dürften im Rahmen des Kredivertrags unterschrieben haben, dass Sie eine Gebäudeversicherung abschließen und die Versicherung verpflichtet ist der Bank mitzuteilen, wenn diese gekündigt wird und/oder in Zahlungsverzug gelangt. Sie können diese auch nicht ohne Einverständnis der Bank kündigen. Die Bank muss jedoch ihr Einverständnis erteilen, wenn Sie zugleich eine adäquate Ersatzversicherung nachweisen.
Das Thema Datenschutz dürften Sie mit Unterschrift auf dem Kreditvertrag selbst freigegeben haben.
Die Regelung macht auch Sinn, da die Bank ihr Haus als Sicherheit für den Kredit hat und auch im Brandfall nicht mit einem Totalausfall dastehen will. Es dürfte sogar eine weitergehende Regelung bestehen, wonach die Versicherung im Totalschadensfall vorrangig die Bank und dann erst Sie zu bedienen hat.
Aber keine Panik: Die Bank macht sich keinen Kopf über die Rückstände, wenn diese jetzt ausgeglichen werden (oder sind). Die Versicherung ist zu der Info an die Bank verpflichtet, da bei 2 Monaten Beitragsrückstand keine Verpflichtung mehr zur Schadensregulierung besteht.
Hinsichtlich der „Vorwarnung“: Sie sollten zu den offenstehenden Beiträgen Mahnungen erhalten haben.
Im Übrigen ist niemand verpflichtet Mahnung zu versenden, sondern kann, wenn er dieses möchte, direkt den gerichtlichen Weg beschreiten.

Hallo,

  1. Es ist richtig und notwendig, dass die Versicherung die Bank informiert. Es müssen beide sicherstellen, dass Sie ihren VErsicherungsschutz behalten. Den gefährden Sie bei Nichtzahlung.
  2. Entweder sie sind zwei Beiträge in Rückstand oder sie sind nicht in VErzug. Mit 2 Beiträgen in Rückstand ist das deutlich Verzug.

Es machen also in dem Fall mal alle etwas richtig, jetzt müssen nur noch Sie die Beiträge zahlen, dann sind auch alle wieder glücklich.

Gruss
Norman

Kann ich leider nichts zu sagen. Grüße

Hallo,

ja, ist alles Bestens.
Der Finanzierer (hier wohl die Bank) will ja „sein“ Objekt auch geschützt wissen.
Die Versicherung ist sogar dazu verpflichtet, dies dem Finanzierer mitzuteilen!

VG René

Ich vermute mal, der Hintergrund ist eine bestehende Finanzierung. Hierbei kann es möglich sein , dass Sie im Rahmen der Kredidtvereinbarung einen anhängsel im Vertrag unterschrieben haben Daten bezüglich der Absicherung Ihres Darlehens bzw. ihrer Immobilie an dritte weiterzugeben.Vieleicht ist Ihre Bank auch im gleichen Verband wie die AXA dann ist es sowieso im Haus und Sie sind gläsern. Übrigens diese erlaubnis ihre Daten weiterzugeben verteilen sie auch stehts wenn sie mit Geldkarte bei ALDI/OBI/ REWE/Kaufland mit ec-Karte bezahlen und anschließent den Beleg Unterzeichnen. Vieleicht mal den Beleg durchlesen und darüber nachdenken. :wink:

Hallo,

dass steht im Kleingedruckten, und dass kann gut sein. Die Versicherung will sich absichern, da ohne bezahlten Beitrag der Versicherungsschutz erlöschen kann. Also ist eher ein normaler Vorgang.

Gruss Mario Bechtold

Hallo
nun der Versicherungsschutz dient dazu das Gebäude welches die Bank finanziert hat zu schützen. Ohne Prämie ist der Versicherungsschutz unwirksam, der Kredit der Bank damit im Schadensfall ohne Sicherheit.Dadurch ist ein Vertragswiedriges Verhalten entstanden, welches die Bank verärgern könnte, deshalb ist so etwas in Ordnung,bitte immer für Bezahlung der Raten und der Versicherung sorgen.
VG

Möglicherweise wurde bei der Finanzierung des Hauses ein Sicherungsschein zu Gunsten der Bank ausgestellt.
Da die Beiträge offen sind, erlischt auch der Versicherungsschutz. Die finanzierende Bank würde also, sollte Dein Haus abbrennen leer ausgehen.
Versäumt die Versicherung, die Meldung an die Bank, muss sie befürchten, im Schadensfall dennoch bezahlen zu müssen.
Ich kann Dir nur raten, bezahle Deine Beiträge unverzüglich. Du bekommst sonst unnötigen Ärger 1. mit der Versicherung, weil die Beiträge eingeklagt werden, und mit Deiner Bank, weil die Dir Dein Darlehen kündigen.
Viele Grüße
Julius Jordan

Kann ich pauschal nicht beantworten - kommt halt auf die Vertragsbedingungen etc. drauf an. Ich nehme mal an, dass die AXA ein Vertriebspartner der Bank ist und da ist dies durchaus möglich. Variante zwei wäre evtl., dass Lastschriften zurückgegangen sind.

Genaueres kann dazu ein Rechtsanwalt sagen - evtl. auch der Verbraucherschutz -> kann man anrufen und kostet meist nichts.

Gruß
Martin
http://www.marcoxa-minikredit.de/minikredit.html

Ja, wenn das Gebäude durch die Bank finanziert wurde.

hallo vi-doc,

moralisch ist das unterste schublade. erinnert mich an die arbeitsweise der schufa…

was war der auslöser? hat die bank eine anfrage gestellt? muss ich passen, ist rechtsberatung, sorry.

gruss, maxxler71

Hallo maxxler71,
angeblich habe ich meine letzten 2 Beiträge nicht bezahlt und auf Mahnungen nicht reagiert. Mittlerweile hat sich das als falsch herausgestellt. Ich habe die AXA aufgefordert, das meiner Bank ausführlich zu erklären, damit ein evtl. gemachter Aktenvermerk gelöscht wird. Mal schauen ob sie das macht. Ich werde es hier posten wenn es mir vorliegt.

Nun noch meine Meinung:
Selbst wenn die AXA recht haben würde…, da ist doch die mit meinen Beiträgen teuer bezahlte Agentur. Warum kann dann mein Betreuer nicht vorher Kontakt zu mir aufnehmen und mich über die nächsten Schritte der AXA informieren? Gibt es den nur für das Neugeschäft? Hat der nicht auch eine „Betreuungs- Beratungs- und Informationsfunktion“? Steht die Bank in der Gunst der AXA vor mir als Versicherungsnehmer?
Ich zahle monatlich inc. aller anderen Versicherungen mehr als 800€ an die AXA. Ein Blick in die Unterlagen hätte gezeigt, dass ich immer pünktlich bezahle. Wie schon von Ihnen angemerkt: Moralisch -unterste Schublade!-

Gruß, vi-doc

Hallo,
ja das ist üblich.
Ich vermute, dass du dein Haus über diese Bank finanziert hast.
Die Bank erwartet bei einem finanzierten Haus, dass dieses Gebäude versichert ist (sonst würde die Bank ein zu großes Risiko auf sich nehmen um dir den Kredit zu geben).

Deshalb ist die Versicherungsgesellschaft zur Auskunft über den Gebäudeversicherungsvertrag gegenüber der Bank berechtigt. Aber das es ohne Vorwahrnung passiert finde ich etwas unüblich.

Wenn du mit deinen Beiträgen im Rückstand bist, dann kriegst du ja eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung. Lt. AVB (Allg. Versicherungsbedingungen) wurde das mit Sicherheit im Antrag so erwähnt, dass dies passieren kann, wenn du nicht rechtzeitig zahlst.

Rede einfach mal mit der Axa, was man bezüglich dieses Zahlungsverzugs machen kann. - Ich denke die werden das kulant behandeln.

Liebe Grüße

pearl

Hallo, prinzipiell ja, jedoch geht sicher aus den Unterlagen im „Kleingedruckten“ eine Datenschutzfreigabe hervor, welcher man sich hier bedient. Ich nehme an, die Bank hat Kredit gegeben, also wird sie die Versicherung für die Besicherung anfordern. Das hat seine Richtigkeit.
Was nicht okay ist, ist, dass eine „Warnung“ rausgeht, wenn gezahlt wurde. Tipp:

  1. Versicherung zurechtweisen, wenn dies berechtigt ist
  2. Jahreszahlung vereinbaren (dann wird der Ärger zumindest seltener).
  3. Notfalls Versicherer wechseln (genehmigung der Bank erforderlich).
    Alles gute. Ko.

alles rechtens. leider ist das so.

gruß ororvivo

hallo vi-doc,

auch wenn ich die axa für eine brauchbare SACHversicherung halte, hapert es gewaltig am service. ist ihr betreuer ausschliesslich für axa tätig oder makler? auf jeden fall würde ich über einen betreuerwechsel nachdenken. ein guter makler bekommt die info´s in kopie und kümmert sich drum.

der vertrieb im versicherungsbereich lebt vom neugeschäft. ab gewissen bestandsgrössen kann eine büro auch von der b-provision, heisst bestandsprovision, leben, bzw. gewisse fixkosten abdecken. eine änderung ist nicht in sicht, leider.

gruss, maxxler71

sorry wenn ich mich erst jetzt melde aber ich war im krankenhaus und konnte darum nicht frueher antworten

meines erachtens unterliegt alles was sie bei iener gesellschaft versichert haben erst einmal der schweigepflicht

inwieweit jetzt…ihre versicherung also die axa ihr interesse gegenueber ihrer hausbank kundgetan hat weiss ich nicht…dh. welche begruendung die versicherung gegenueber ihrer hausbank erklaert hat und dann diese information weitergegeben hat dass 2 beitrage nicht gezahlt wurden

ich empfehle ohnen wenn sie zwischenzeitlich noch keine befriedigende antwort erhalten haben sich an den user
„keki“ zu wenden er ist sehr versiert in allen versicherungsfragen

frdl grusse