Hallo
ich habe gestern einem Kumpel von mir kurz mein iPhone gegeben. Leider ist es ihm dann runtergefallen und jetzt ist oben an der Ecke eine Schramme drin und es ist sogar ein kleines Stückchen Glas weg geflogen. Zahlen das Versicherungen? Weil ich erhalte ja dadurch eine Wertminderung. Danke im voraus
hi,
ihr müsst sehen ob zb Privathaftpflicht oder Hausratversicherung solche Schäden deckt…
Lg, cellissima
Hallo.
Erst mal ist Voraussetzung das ihr Freund eine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Dann muss in dieser Versicherung eine Spezialklausel enthalten sein, die Schäden an geliehenen/gemieteten/gepachteten Dingen abdeckt.
Sind diese Bedingungen erfüllt können Sie von der Versicherung die Reparaturkosten (wenn Sie nicht reparieren lassen dann MINUS Mehrwertsteuer) verlangen sofern die Unterhalb des Zeitwertes (~Wiederbeschaffungswert) liegen.
Hat Ihr Freund keine derartig qualitative Versicherung, so empfehle ich demnächst einen Termin bei einem Profi zu machen und alle Versicherungen auf Preis-/Leistung überprüfen zu lassen.
Oft ist der Ärger über die Regulierung nämlich das Versäumnis des Kunden, der sich nicht professionell hat beraten lassen.
Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler für Saarbrücken und alle Interessenten aus D
Claude Burgard
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de
http://www.versicherung-saarbrücken.de
Hallo,
„Miete, Leihe, Pacht“ ist ein regelmäßiger Ausschluss. Ansonsten ist das jedenfalls Thema der Privathaftpflicht. Worauf man sich schonmal einstellen kann, ist dass das Iphone der Versicherung zur Verfügung gestellt werden muss, um die Ansprüche klären zu können,
viele Grüße
Andreas
So etwas kann man der privaten Haftpflichtversicherung melden. Ob dies Sinn macht, ist eine andere Frage, denn es wird in Haftpflichtversicherungbereich immer nur nach Zeitwert entschädigt. Ist das iPhone z.B. drei Jahre alt, ist es keine 600 Euro mehr wert, sondern beispielsweise nur noch 300 Euro. Die Wertminderung würde dann anteilig vom Zeitwert berechnet werden und beträgt vielleicht nur 50 Euro. Dafür die Versicherung in Anspruch zu nehmen wäre kaufmännisch nicht sinnvoll.
MfG
CKH
Also …
Falls dein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, so muss der Schaden über seine Versicherung abgewickelt werden. Falls nicht, kannst Du den Schaden bei deiner Hausratsversicherung einrichen. Sollte keiner von Euch eine entsprechende Versicherung haben, dann hast Du Pech gehabt.
Aber Achtung: Versicherungen neigen (besonders bei Handys, etc.) dazu, ziemlich misstrauisch zu sein. Es könne ohne weiteres vorkommen, dass Sie das Gerät zur Überprüfung verlangen. Stellt sich dabei heraus, dass der gemeldete Schadenshergang (Sturz, Fall von der Tischkante, etc.) nicht dem Schadensbild am Gerät entspricht, so kann es zu einer Betrugsanzeige kommen.
Wichtig: Bei der Schadensmeldung an die Versicherung EXAKTE und WAHRHEITSGEMÄSSE Angaben zum Entstehen des Schadens machen!
Tipp: Günstige Versicherungen kann man über die Seite http://58591.tarifcheck24.com abschliessen!
Mit freundlichen Grüßen,
A. Schmidt
Werter Anfragender,
zunächst stellt sich die Frage nach dem Alter des „NUTZERS“, also Ihr Alter. Sollten Sie Volljährig sein, sind SIE auch gleichzeitig Anspruchsteller. Ansonsten wären es die Erziehungsberechtigten.
Sooo, WENN es denn KEINE Absicht des Kumpel war, das iPhone fallen zu lassen UND, wenn er denn eine private Haftpflicht-VS hat, dann sollte man den Schaden dort auch melden. zumindest sollte eine Wertminderung dabei heraus kommen. Kommt allerdings auch auf das Alter des Gerätes an.
Also, obige Dinge beachten und dann auf zur VS. Bitte Anschaffungsrechnung mit einreichen.
Gruß
W. Hölker
Dein Kumpel müsste eine Haftpflichtversicherung haben. Hat er diese, muss er den Schaden melden. Hat er keine - Pech! Die Versicherung schickt dann meist ein Schadensprotokoll welches dein Kumpel und/oder du ausfüllen müsst. Zudem verlangen sie einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung über die Höhe der Reparaturkosten.
In ganz krassen Fällen kann die Versicherung auch einen Gutachter beauftragen, der ggf. den Fall rekonstruieren will um einem eventuellen Betrug auf die Schliche zu kommen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Grüße
Daniel
Hi,
die Versicherung zahlt nur wenn es speziell eine Handyversicherung hierfür abgeschlossen worden ist. Die normale Hausrat tritt hier nicht ein. Zu viel „Schmu“ wurde damit getrieben.
Grüße
Michael