Versicherung Kind bei Eltern PV und KV

Hallo,

angenommen die Frau ist in einer Privaten Krankenkasse und der Vater freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Frau wird Mutter. Wo ist das Kind krankenzuversichern ? Gibt es ein Wahlrecht ? Und macht es einen Unterschied ob Mann und Frau verheiratet sind oder nicht ?

Danke vorab

für das kind gib es einen kontrahierungszwang mit der pkv der mutter das kind muss aber nicht privat versichert werden, wenn das bruttogehalt der mutter unterhalb der BBG ist.

matthias

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Hallo,

Wenn beide über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen ist es egal. Die PKV muss das Kind annehmen. In beiden Fällen ist ein Beitrag fällig. Auch in der GKV.

Wenn die Frau Selbständig ist und unter der BBG verdient kann das Kind in der Familienhilfe versichert werden. Aber nur, wenn beide verheiratet sind.

Viele Grüße
Stefan Bröseke
Versicherungskaufmann der Deutsche Krankenversicherung AG

Hallo,
hier die Auskunft eines GKV-Mannes -
Wenn in diesem Falle die Ehefrau nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und der Mann in der GKV versicherungspflichtig ist, kann das
Kind beitragsfrei in der GKV mitversichert werden.
Liegt das Einkommen der Ehefrau über der Beitragsbemessungsgrenze
kann das Kind nicht kostenlos in der GKV mitversichert werden,
hat aber ein Beitrittrecht als freiwillig Versicherter (Beitrag
ca. 121,00 €).
Liegen beide Ehegatten über der Beitragsbemessungsgrenzen kommt
ea darauf an wer mehr Einkommen hat - ist es die Frau, dann keine
kostenlose Versicherung - ist es der Mann dann kostenlose
Mitversicherung.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Chab,

guckst du hier:

FAQ:680

Gruß
Marco