Versicherung Kosten Unfallfolgen

Liebe Versicherungs-Fachleute,

ich bitte um Euren fachlichen Rat in folgender hypothetischer Situation:

Angenommen, Frau X - eine ältere Dame - erhält gelegentlich und unregelmässig Hilfe bei „hausnahen Dienstleistungen“ in, auf und um das eigene Haus und den eigenen Grund (Hausputz/Umräumen, Gartenpflege, Einkaufen…) von unterschiedlichen Personen gegen ein Anerkennungsentgelt.

Gehen wir von der Annahme aus, daß sowohl eine Privathaftpflcht-Versicherung für Frau X als auch eine Grundstücks- und Gebäude-Haftpflicht-Versicherung besteht.

Frage 1:

Wer haftet für die entstehenden Kosten, wenn eine dieser Personen bei der Ausübung der Dienstleistung im Haus, auf dem Grundstück oder ausserhalb (Einkauf) einen Unfall erleidet?

Frage 2:

Gibt es eine Möglichkeit für Frau X, einerseits sich gegen Haftungsansprüche aus solcher Situation und andererseits ihre freundlichen Dienstleister gegen mögliche Unfallfolgen zu versichern?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Hallo,

Liebe Versicherungs-Fachleute,

ich bitte um Euren fachlichen Rat in folgender hypothetischer
Situation:

Angenommen, Frau X - eine ältere Dame - erhält gelegentlich
und unregelmässig Hilfe bei „hausnahen Dienstleistungen“ in,
auf und um das eigene Haus und den eigenen Grund
(Hausputz/Umräumen, Gartenpflege, Einkaufen…) von
unterschiedlichen Personen gegen ein Anerkennungsentgelt.

Gehen wir von der Annahme aus, daß sowohl eine
Privathaftpflcht-Versicherung für Frau X als auch eine
Grundstücks- und Gebäude-Haftpflicht-Versicherung besteht.

Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt ist die eine zusätzliche Grundstücks- und Gebäude-Haftpflich überflüssig.
Dies ist dann bereits in der Privathaftpflicht eingeschlossen.

Frage 1:

Wer haftet für die entstehenden Kosten, wenn eine dieser
Personen bei der Ausübung der Dienstleistung im Haus, auf dem
Grundstück

Kann man pauschal nicht beantworten, kommt darauf an ob die Schadensursache der Frau X angelastet werden kann.
z.B.: lose Ziegel fällt vom Dach des Hauses

oder ausserhalb (Einkauf) einen Unfall erleidet?

Dafür sollten die jeweiligen Personen eine Unfallversicherung abschließen.

Frage 2:

Gibt es eine Möglichkeit für Frau X, einerseits sich gegen
Haftungsansprüche aus solcher Situation und andererseits ihre
freundlichen Dienstleister gegen mögliche Unfallfolgen zu
versichern?

siehe oben!

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Gruß Merger

Hallo zusammen!

In dem angesprochenen fiktiven Fall bin ich - durch eigene Recherche - mittlerweile auf die einzige praktische Lösung gekommen:

Anmeldung aller gelegentlichen Helfer/-innen bei der Minijob-Zentrale als „kurzfristiger Minijob“.

Damit sind die unfall-haftungs-rechtlichen Probleme gelöst, da Frau X dann (geringfügige) Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, die das Unfallrisiko trägt.

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Liebe Versicherungs-Fachleute,

ich bitte um Euren fachlichen Rat in folgender hypothetischer
Situation:

Angenommen, Frau X - eine ältere Dame - erhält gelegentlich
und unregelmässig Hilfe bei „hausnahen Dienstleistungen“ in,
auf und um das eigene Haus und den eigenen Grund
(Hausputz/Umräumen, Gartenpflege, Einkaufen…) von
unterschiedlichen Personen gegen ein Anerkennungsentgelt.

Gehen wir von der Annahme aus, daß sowohl eine
Privathaftpflcht-Versicherung für Frau X als auch eine
Grundstücks- und Gebäude-Haftpflicht-Versicherung besteht.

Frage 1:

Wer haftet für die entstehenden Kosten, wenn eine dieser
Personen bei der Ausübung der Dienstleistung im Haus, auf dem
Grundstück oder ausserhalb (Einkauf) einen Unfall erleidet?

Leider haftet keiner, ganz im Gegenteil, wird der Unfall Aktenkundig kann sowohl die Dame X als auch der Helfer Ärger wegen Schwarzarbeit bekommen.

Daher: Bei der Minnijobzentrale anmelden (Kostet 29% Lohnnebenkosten)

Frage 2:

Gibt es eine Möglichkeit für Frau X, einerseits sich gegen
Haftungsansprüche aus solcher Situation und andererseits ihre
freundlichen Dienstleister gegen mögliche Unfallfolgen zu
versichern?

Gegen Haftungsansprüche glaube ich nicht, gegen Unfallfolgen hilft eine Privatunfallversicherung die sowohl Frau X als auch der Helfer abschließen kann.

Danke und

herzliche Grüße

Helmut