Liebe Versicherungs-Fachleute,
ich bitte um Euren fachlichen Rat in folgender hypothetischer Situation:
Angenommen, Frau X - eine ältere Dame - erhält gelegentlich und unregelmässig Hilfe bei „hausnahen Dienstleistungen“ in, auf und um das eigene Haus und den eigenen Grund (Hausputz/Umräumen, Gartenpflege, Einkaufen…) von unterschiedlichen Personen gegen ein Anerkennungsentgelt.
Gehen wir von der Annahme aus, daß sowohl eine Privathaftpflcht-Versicherung für Frau X als auch eine Grundstücks- und Gebäude-Haftpflicht-Versicherung besteht.
Frage 1:
Wer haftet für die entstehenden Kosten, wenn eine dieser Personen bei der Ausübung der Dienstleistung im Haus, auf dem Grundstück oder ausserhalb (Einkauf) einen Unfall erleidet?
Frage 2:
Gibt es eine Möglichkeit für Frau X, einerseits sich gegen Haftungsansprüche aus solcher Situation und andererseits ihre freundlichen Dienstleister gegen mögliche Unfallfolgen zu versichern?
Danke und
herzliche Grüße
Helmut