Versicherung kündigen?

Guten Tag,
mal angenommen, meine Frau hat sich vor ca. 3 Jahren eine Unfallverswicherung auf schwatzen lassen. Diese wollten sie kündigen, das ging aber leider nicht, da
die Versicherung eine Laufzeit von fünf Jahren hat.
Nun meine Frage. Können man die Versicherung nach dem neuen VVG (01.01.09)zum Ende des dritten Jahres jetzt kündigen?

Gruß
Andy

Nun meine Frage. Können man die Versicherung nach dem neuen
VVG (01.01.09)zum Ende des dritten Jahres jetzt kündigen?

Das hängt vom Abschlußdatum ab. Wenn der Vertrag drei jahre alt ist, kann man ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Beispiel: Vertragsbeginn: 01.01.06
dann ist er am 1.1.09 drei jahre alt und kann zum Ablauf des Versicherungsjahres (1.1.2010) gekündigt werden.

Danke erstmal für die Antwort. Dann frag ich mal ganz konkret, weil ich das mit dem 1.1.2010 nicht ganz verstanden habe. Die Versicherung wurde am 1.10.2006 abgeschlossen. Wann könnten wir sie frühestens kündigen?
Müssen wir auch einen Grund angeben oder muss die Versicherung unsere Kündigung einfach akzeptieren?
Danke im Voraus

Versicherung wurde am 1.10.2006 abgeschlossen. Wann könnten
wir sie frühestens kündigen?
Müssen wir auch einen Grund angeben oder muss die Versicherung
unsere Kündigung einfach akzeptieren?

Diese Versicherung kann, unter Berücksichtigung des neuen VVGs zum 01.10.2009 gekündigt werden.

In das Kündigungsschreiben würde ich §11 Abs 4 VVG mit reinpacken, weil einige Versicherer versuchen sich darum zu drücken.

Einen Grund muss man für die Kündigung nicht nennen. Wichtig ist, dass die Kündigung noch diesen Monat rausgeht wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist.

Viel Glück

Hallo Lars,

Diese Versicherung kann, unter Berücksichtigung des neuen VVGs
zum 01.10.2009 gekündigt werden.

Bist Du da sicher ? Ich verstehe den Paragraphen des neuen VVG so, dass frühestens am 01.10.09 gekündigt werden kann, weil der Vertrag dann drei Jahre alt ist. Die Frist und die Hauptfälluigkeit wären dann auch noch zu beachten.

Gruß

Nordlicht

Da gibt es natürlich geteilte Meinungen…

Unser Unternehmen teilt die Auffassung der Verbraucherschützer, dass der Vertrag zum Ende des 3. Jahres gekündigt werden kann.

Das habe ich in der Praxis bei meinen Kunden auch schon erfolgreich praktiziert. Ein Versicherer hat sich quer gestellt, der Sachbearbeiter hat aber nach Studium des entsprechenden VVG Paragraphen unsere Ansicht geteilt.

Und ausserdem… Versuch macht Kluch :wink:

Bist Du da sicher ? Ich verstehe den Paragraphen des neuen VVG
so, dass frühestens am 01.10.09 gekündigt werden kann,

Hi Nordlicht,

die „herrschende Meinung“ ist recht eindeutig, lediglich die Provinzial Rheinland sieht das anders… 2 Juristen dieses Hauses haben dazu einen Aufsatz geschrieben, in dem sie diese Meinung begründen. Wird aber von allen anderen führenden Juristen in dieser Materie zerpflückt.

Grüße, M