Hallo, mal angenommen die Eltern einer jungen Frau hätten für die psychisch behinderte Tochter vor bestimmt 10 Jahren eine erweiterte Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei einer großen Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung hätte die Tochter nun im Dez 2010 zum Januar 2012 gekündigt. Die Versicherung lehnt die Kündigung ab und will stattdessen wissen wohin sie gezogen sei, wie groß die Wohnung sei, mit wem zusammen gezogen etc…alles wäre doch als nicht relevant anzusehen, wenn einfach nur gekündigt werden soll. Es ist anzunehmen, dass in all den Jahren kein Versicherungsfall eingetreten sei und die Frau will einfach nur weg von dieser Versicherung. Wie kommt eine Versicherung dazu, die Kündigung abzulehnen, obwohl zum Januar gekündigt werden könnte! Gibt es denn eine lebenslange Versicherungspflicht zu dieser Versicherung? Was ist denn dann die Rechtsgrundlage? Es könnte sein, dass sie die Vertragsunterlagen noch nicht einmal hätte, den hätten wohl die Eltern und zu denen, nehmen wir an, gibt es keinen guten Draht.
Mit gutem Gruß ThelmaLouise
Hallo,
aus Ihrem Text gehen die wichtigsten Dinge nicht hervor:
Wer ist Versicherungsnehmer dieses Vertrages ?
(Nur der Versicherungsnehmer kann den Vertrag kündigen)
Wann ist der Versicherungsablauf des Vertrages (bitte genaues Datum angeben)?
Ein Versicherungsvertrag kann nicht mit Angabe " ich kündige zum Januar 2012 " gekündigt werden.
Gruß Merger
Guten Tag,
Hallo,
aus Ihrem Text gehen die wichtigsten Dinge nicht hervor:
Wer ist Versicherungsnehmer dieses Vertrages ?
(Nur der Versicherungsnehmer kann den Vertrag kündigen)
Die junge Frau ist selbst Versicherungsnehmerin.
Wann ist der Versicherungsablauf des Vertrages (bitte genaues
Datum angeben)?
Das ist der 24. Januar 2012
Ein Versicherungsvertrag kann nicht mit Angabe " ich kündige
zum Januar 2012 " gekündigt werden.
Nun ja, soweit ich weiß, kann jeder Vertrag gekündigt werden. Wenn die junge Frau im Dezember 2010 schreibt, sie kündigt zum xy Tag im Folgemonat und die Versicherung sagt, nene, das geht erst zum 24.1.2012. dann ist bereits eine Kündigung im Raum, nur das Datum ist noch nicht klar. Wenn die junge Frau dann im Januar 2011 ihre Kündigungsabsicht wiederholt, müsste der Versicherer sie ja nun zum 24.1.2012 aus dem Vertrag entlassen. Die Anfragen des Versicherers nach neuer Adresse (sie wohnt anonymisiert), Wohnung und Anzahl und Partner etc. will die junge Frau aus sehr guten Gründen nicht bekanntgeben und darum auch genau aus dieser Versicherung heraus,und auch gar nicht erst in deren Tochtergesellschaften reinrutschen. Die sehr gute Vernetzung von großen Firmen, wie hier Versicherungen, kann für manche (ich meine hier selbstverständlich unbescholtene) Menschen recht fatale Folgen haben.
Mit gutem Gruß und Dank für Ihre Hinweise
ThelmaLouise
Guten Tag,
die Kündigungsfristen in den genannten Sparten beträgt in der Regel 3 Monate. Wenn man, wie hier geschehen, im Dezember zu einem konkreten Termin im Januar kündigt, weist der Versicherer die Kündigung mit Recht zurück und verweist auf das nächstmögliche Kündigungsdatum. Da die Kündigung zu einem konkreten (nicht realisierbaren) Termin ausgesprochen wurde, steht síe mitnichten im Raum - sie war unwirksam.
Bezüglich der Nachfragen des Versicherers: bei aller Skepsis hinsichtlich der Neugier der Versicherer - der es gibt vertragliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Dazu gehört natürlich bei einer Hausratversicherer die Angabe zum versicherten Risiko (Ort, Bauweise, qm, Versicherungssumme etc.). Und wenn man dem Versicherer mitteilt, dass kein Versicherungsschutz mehr notwendig ist, weil sich ggf. die Lebensumstände geändert haben und / oder eine anderweitige Versicherung / Mitversicherung besteht, muss man das auch belegen.
Nun ja, soweit ich weiß, kann jeder Vertrag gekündigt werden.
Wenn die junge Frau im Dezember 2010 schreibt, sie kündigt zum
xy Tag im Folgemonat und die Versicherung sagt, nene, das geht
erst zum 24.1.2012. dann ist bereits eine Kündigung im Raum,
nur das Datum ist noch nicht klar.
die Kündigung wurde von dem Versicherungsunternehmen abgelehnt,
da das Ablaufdatum falsch war!
Wenn die junge Frau dann im
Januar 2011 ihre Kündigungsabsicht wiederholt, müsste der
Versicherer sie ja nun zum 24.1.2012 aus dem Vertrag
entlassen.
nur dann, wenn die Versicherungsnehmerin kündigt mit dem Wortlaut
" ich kündige meine Hausratversicherung zum 24.01.2012"
(wenn dieses Datum in der Kündigung nicht steht muss sie nicht angenommen werden)
Die Anfragen des Versicherers nach neuer Adresse
(sie wohnt anonymisiert), Wohnung und Anzahl und Partner etc.
will die junge Frau aus sehr guten Gründen nicht bekanntgeben
und darum auch genau aus dieser Versicherung heraus,und auch
gar nicht erst in deren Tochtergesellschaften reinrutschen.
Die sehr gute Vernetzung von großen Firmen, wie hier
Versicherungen, kann für manche (ich meine hier
selbstverständlich unbescholtene) Menschen recht fatale Folgen
haben.
Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Tatsache ist jedoch, wenn die Kündigung fehlerhaft war besteht die Hausratversicherung noch weiter. Die Beiträge müssen gezahlt werden.
Wenn keine Änderungsdaten mitgeteilt werden, kann es im Schadensfall zu verminderten Leistungen, bzw. evt. sogar zu Ablehnungen kommen.
Gruß Merger