Versicherung kündigen aufgr. von Beitragsanpassung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: ich habe eine R+V PrivatPolice (Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz in einem) für eine Laufzeit von 5 Jahren damals (2002) abgeschlossen - endet 8/2007. Heute habe ich eine neue Beitrags-Rechnung bekommen:
Haftpflicht mit dem Zusatz: Der Beitrag beinhaltet eine Beitragsangleichung gemäß 7.2 HPB um 5%.
Hausrat mit dem Zusatz: Der Beitrag wurde gemäß 11.3 und 13.2 HRB an die Preisentwicklung angepasst, der Anpassungsprozentsatz beträgt 1,20%.

Meine Frage: Kann ich diese jetzt kündigen aufgrund der Preiserhöhung/-anpassung? Oder muß ich diesen noch ein Jahr auslaufen lassen? Ich habe vor, günstigere Versicherungen zu suchen über einen unabhäbngigen Makler (Zahle monatlich 45 Euro für o. g. 3 Versicherungen für eine 100 qm Eigentumswohnung). Wäre nett, wenn ich eine Antwort erhalten könnte. Danke schonmal vorab für eure Mühe. Gruß Dennis

Hallo Dennis,

trotz der Bündelung handelt es sich um drei rechtlich voneinander unabhängige Verträge. D.h. nur Aufgrund der Anpassung in einer Sparte können nicht gleich alle Verträge gekündigt werden.

Grundsätzlich gilt: wird der Beitrag erhöht, ohne dass die Leistung erhöht wird, ist das ein Kündigungsgrund. Dies ist sicherlich bei der Haftpflichtversicherung der Fall.
Bei der Hauratversicherung könnte ich mir vorstellen, dass zeitgleich die Versicherungssumme der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst wurde. In diesem Fall wäre der Vertrag nicht kündbar.

die Rechtsschutzversicherung wird nach Deiner Aussage gar nicht angepasst. Also auch da, nix mit kündigen.

Gruß

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