Hallo Piepmatz80,
Wie funktioniert bitte eine Unfallversicherung?
Kernpunkt einer jeden Unfallversicherung sollte die Invaliditätsleistung sein, d.h. dass eine nach einem Unfall eingetretene Invalidität eine Versicherungsleistung auslöst. Diese erfolgt in Kapital- oder Rentenzahlungen und richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Höhe der Versicherungssumme und einer eventuellen Mehrleistung oder Progression.
Bekomm ich da
nach der kündigung auch wieder was ausbezahlt oder is das Geld
weg? Auch wenn man nie Leistung in Anspruch genommen hat?
Bei den meisten Unfallversicherungen handelt es sich um sog. reine Risikoabsicherungen. Man bezahlt hierbei lediglich für den Schutzcharakter der Versicherung, eine Kapitalbildung findet nicht statt. Somit sind solche Verträge auch keine „Spardosen“, aus denen man am Ende der Laufzeit einen Betrag X erhält.
(Anmerkung: Das ist auch völlig in Ordnung. Ein Personenschützer zahlt auch nicht am Ende seiner Tätigkeit sein Gehalt zurück, nur weil keiner auf seinen Auftraggeber geschossen hat.)
Es gibt aber auch die Variante der Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Hier erhält man am Ende der Laufzeit i.d.T. Geld in Form einer Kaptialzahlung.
Aber Vorsicht:
Erstens ist die Verzinsung solcher Verträge mehr als besch…eiden. Und zweitens verlängert sich eine solche Versicherung NICHT wie bei einer Risikoabsicherung automatisch zum Ablauf um ein weiteres Jahr. Will der Versicherte aber weiterhin den Schutz aus einer Unfallversicherung haben, muss er einen neuen Vertrag abschließen. Sind dann die Gesundheitsverhältnisse negativ, wird´s schwer bis unmöglich.
Und bei Kaiserrente und Kaiserrente mit GOLDEN FUTURE CLASSIC
wie funktioniert es da? Bekommt man da nach Kündigung das
eingezahlte auch wieder nur monatlich raus oder alles in einer
Zahlung? Bei vorzeitiger Kündigung vor Versicherungende
ansich…
Die Kaiserrente ist ein anderer Produktname für eine Riesterrente. Und Golden Future steht meines Wissens nach für eine Anlage innerhalb besagter Riesterrente in Fondsanteilen.
Und ja, hier gibt´s am Ende was raus: eben besagte Rente. Diese aber dann nur monatlich und nicht als Kapitalauszahlung (bzw. nur als Teil-Kapitalauszahlung, nicht aber komplett).
Bei einer Kündigung erhält man die eingezahlten Beiträge abzgl. Kosten zurück. Achtung: erhaltene Zulagen müssen erstattet werden. Alternativ kann man einen solchen Vertrag auch beitragsfrei stellen oder zu einem anderen Anbieter übertragen (aber mit Vorsicht!!!).
Viele Grüße
Loroth