Versicherung kündigen bei Eheschließung

Hallo,

angenommen, A und B wollen heiraten. Bisher hat jeder eine eigene Wohnung und eigene Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung. Dies ist nach Hochzeit und Zusammenziehen nicht mehr erforderlich. Können die beiden frei wählen, welche Versicherung sie jeweils kündigen? Kann man wqegen Eheschließung überhaupt vor Ende der Laufzeit (5 Jahre) quasi außerordentlich kündigen?

Danke sagt Teddy

Kann man
wqegen Eheschließung überhaupt vor Ende der Laufzeit (5 Jahre)
quasi außerordentlich kündigen?

Nein, kündigen kann man nicht. Es gibt eine rechtlich nicht bindende Vereinbarung der Versicherer untereinander, dass in so einem Falle der jüngere der beiden Verträge aufgehoben (!) wird. Also: Gesellschaft anschreiben und Kopie der älteren Police beilegen. Das funktioniert natürlich nicht, wenn bei der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung Singletarife bestehen.

Wenn man die jüngere Versicherung behalten will (weil sie vielleicht besser oder billiger ist), muß man die ältere ganz regulär kündigen (also drei Monate vor dem Ablauf).

P.S. Das gleiche gilt übrigens für die Hausratversicherung.

Sicher??? Ich dachte, dass die Hausratversicherungen nicht aufheben, sondern das ich dort zum nächsten Termin kündigen muss, weil ja von Beiden der Hausrat zusammengelgt wird???

Eine anteilige Reduzierung zum Verzicht auf Überversicherung ist i.d.R. möglich!

Soetwas gehört aber zur Serviceleistung von Versicherungsmaklern. Also ab zu einem in ihrer Nähe!

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