Hallo Tony,
grundsätzlich ist das schon richtig, bei Preiserhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dies trifft aber nicht zu wenn du z.B Dynamik (bei Lebens- Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen) oder wie in deinem Fall eine „Gleitende Neuwert“-Versicherung abgeschlossen hast. Gleitender Neuwert, bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, das dein Hausrat/Glas immer zum Neuwert versichert ist. Sonst bekämst du im Schadenfall nur den Zeitwert = Wiederbeschaffungswert (z.B. Wert der Gebrauchtware) erstattet. Da durch die Inflation, allgem. Preisentwicklung und Neuanschaffungen der Wert deines Hausrates stetig steigt, wird durch die Preiserhöhung lediglich eine Anpassung vorgenommen. - Ist also zu deinem Vorteil; Auch wenn die ganze Sache auf den ersten Blick teurer wird, so profitierst du nur daraus.
Als allgemeine Empfehlung: Überprüfe spätestens alle 5 Jahre den Wert deines ganzen „Hab-und-Gut“ von den Socken, über den Inhalt deines Kühlschrankes bis hin zum Kronleuchter. Vergleiche deine Summe (Neuwert!) mit der Versicherungssumme deiner Hausratversicherung. Solltest du Abweichungen von mehr als 10% feststellen, dann melde dich bei deinem Versicherer und passe die Police an. - Meist wird es günstiger 
Gruß Andi
Die Leistung passt sich gemäß den AG1B der
Glaspreisentwicklung an;dementsprechend ist die Prämie um 3,1 % erhöht.
Meine Frage ich hab gedacht man hat ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder trifft das bei dieser Erhöhung nicht zu