Versicherung kündigen

hallo.

nehmen wir einmal an, herr A möchte seine haftpflichtversicherung kündigen. kündigungsfrist liegt bei drei monaten, also z.b. 1.5., wenn die versicherung zum 1.5. abgeschlosen wurde.
herr A schickt die kündigung per fax. dummerweise gibt’s keinen sendebericht, nur im einzelverbindungsnachweis der telefonrechnung taucht die nummer der versicherung auf.
versandt wurde die kündigung demnach am 8. 1.2005.
weil sich die versicherung längere zeit nicht meldet, schickt herr A am 6.2. ein erinnerungsschreiben.
wenn jetzt die versicherung hergehen würde, und würde mit bezug auf das schreiben vom 8.1. den eingang der kündigung zum 6.2. bestätigen, also „leider“ zu spät, um sie für 2005 noch berücksichtigen zu können, wie groß wären ihre chancen, damit durchzukommen?

also einfach ausgedrückt: ist der einzelverbindungsnachweis von herrn A beweiskräftig?

gruß

michael

Hallo michael,

wenn jetzt die versicherung hergehen würde, und würde mit
bezug auf das schreiben vom 8.1. den eingang der kündigung zum
6.2. bestätigen, also „leider“ zu spät, um sie für 2005 noch
berücksichtigen zu können, wie groß wären ihre chancen, damit
durchzukommen?

also einfach ausgedrückt: ist der einzelverbindungsnachweis
von herrn A beweiskräftig?

Zunächst zur letzten Frage: darauf kommt es hier nicht an.
Entscheidend ist die Antwort auf die erste Frage.
Zwar sind Kündigungen regelmäßig formlos möglich, jedoch steht in den
AGB der Versicherer regelmäßig drin, dass eine schriftliche Kündigung
nötig ist. Solche Klauseln sind regelmäßig auch wirksam. Wenn im
vorliegenden Fall also eine solche Klausel existiert, hat A mit dem
Fax nicht wirksam gekündigt. In das Erinnerungsschreiben kann man
zwar eine Kündigungserklärung hineinlesen, jedoch kam diese nicht
fristgerecht an. Folglich hat der Versicherer IMHO sehr gute Chancen,
damit durchzukommen.

Gruß - Jaschiii

hallo jaschiii.

Zwar sind Kündigungen regelmäßig formlos möglich, jedoch steht
in den AGB der Versicherer regelmäßig drin, dass eine schriftliche
Kündigung nötig ist.

wo steht denn definiert, was man unter einer schriftlichen kündigung zu verstehen hat?
ein fax ist ja letztlich nur ein brief auf anderem versandweg.

Solche Klauseln sind regelmäßig auch wirksam. Wenn
im vorliegenden Fall also eine solche Klausel existiert, hat A
mit dem Fax nicht wirksam gekündigt. In das Erinnerungsschreiben kann
man zwar eine Kündigungserklärung hineinlesen, jedoch kam diese
nicht fristgerecht an.

heute so - morgen so? konsequenterweise dürfte doch auch dann die kündigung nicht anerkannt werden?!

gruß

michael

der meint, die kommunikation mit versicherungen sollte nur über einschreiben mit rückschein erfolgen :smile:

Hallo Michael,

Zwar sind Kündigungen regelmäßig formlos möglich, jedoch steht
in den AGB der Versicherer regelmäßig drin, dass eine schriftliche
Kündigung nötig ist.

 
wo steht denn definiert, was man unter einer schriftlichen
kündigung zu verstehen hat?
ein fax ist ja letztlich nur ein brief auf anderem versandweg.

Unter schriftlich versteht man gemäß § 126 I BGB, dass die Urkunde
vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet
sein muss. Dieses Erfordernis liegt bei einem Fax nicht vor, da es
eine Fernkopie ist und ihm somit die Urkundsqualität fehlt. Denn ein
Fax lässt nicht eindeutig den Ersteller erkennen. Ob jetzt auf die
mangelnde Urkundsqualität oder das Fehlen der eigenhändigen
Unterschrift (da Fernkopie!) abgehoben wird, entzieht sich meiner
Kenntnis. Jedenfalls genügt ein Fax nicht der Schriftform, auch nicht
zur Fristwahrung.
Etwas anderes gilt im Prozeßrecht. Vergl. zu beidem Palandt, § 126
Rn. 11.

Solche Klauseln sind regelmäßig auch wirksam. Wenn
im vorliegenden Fall also eine solche Klausel existiert, hat A
mit dem Fax nicht wirksam gekündigt. In das Erinnerungsschreiben
kann man zwar eine Kündigungserklärung hineinlesen, jedoch kam
diese nicht fristgerecht an.

 

heute so - morgen so? konsequenterweise dürfte doch auch dann
die kündigung nicht anerkannt werden?!

Entschuldige, aber Deinen Kommentar verstehe ich nicht.
Fax hatte keine Schriftform (falls nötig --> abhängig von AGB), war
somit keine wirksame Kündigungserklärung
Brief = nicht fristgerecht
daraus folgt: hier liegt keine fristgerechte Kündigung vor.

Gruß - Jaschi

hallo jaschiii.

heute so - morgen so? konsequenterweise dürfte doch auch dann
die kündigung nicht anerkannt werden?!

Entschuldige, aber Deinen Kommentar verstehe ich nicht.
Fax hatte keine Schriftform (falls nötig --> abhängig von
AGB), war somit keine wirksame Kündigungserklärung

ich meine, die kündigung dürfte auch nach der erinnerung nicht anerkannt werden, da die erinnerung auch als fax geschickt würde.
würde die versicherung also nach der erinnerung die kündigung bestätigen, würde sie zugeben, daß eine kündigung per fax wirksam ist. warum aber nicht die eigentliche kündigung? - weil man mit der beschriebenen praxis noch ein jahr lang beiträge kassieren könnte?

gruß

michael

Hallo Michael,

ich meine, die kündigung dürfte auch nach der erinnerung nicht
anerkannt werden, da die erinnerung auch als fax geschickt
würde.
würde die versicherung also nach der erinnerung die kündigung
bestätigen, würde sie zugeben, daß eine kündigung per fax
wirksam ist. warum aber nicht die eigentliche kündigung? -
weil man mit der beschriebenen praxis noch ein jahr lang
beiträge kassieren könnte?

Ich verstehe Deinen Ärger. Fakt ist, erst der Brief wurde als
wirksame Kündigung anerkannt, was versicherungsseitig korrekt ist,
auch wenn es Dir ungelegen kommt. Man bestätigte also den Erhalt
eines Briefes, legte diesen, zutreffend, als Kündigung aus. Diese
kann aber, nach den getroffenen Vertragsvereinbarungen erst zum
nächsten Jahr wirksam werden, da der Brief nicht fristgerecht war.
Alles klar?

Gruß - Jaschiii

Hallo Michael,

ich meine, die kündigung dürfte auch nach der erinnerung nicht
anerkannt werden, da die erinnerung auch als fax geschickt

hallo.

Ich verstehe Deinen Ärger. Fakt ist, erst der Brief wurde als
wirksame Kündigung anerkannt, was versicherungsseitig korrekt
ist, auch wenn es Dir ungelegen kommt. Man bestätigte also den
Erhalt eines Briefes, legte diesen, zutreffend, als Kündigung aus.
Diese kann aber, nach den getroffenen Vertragsvereinbarungen erst
zum nächsten Jahr wirksam werden, da der Brief nicht fristgerecht
war.
Alles klar?

nein. nochmal: es gibt keinen brief. sowohl kündigung als auch erinnerung wurden gefaxt.
das erste fax (also die eigentliche kündigung) wurde ignoriert, das erinnerungsfax mit einer kündigungsbestätigung beantwortet.
warum gilt also das zweite fax als kündigung, das erste aber nicht?

darf man daraus schließen, daß eine kündigung per fax prinzipiell möglich ist? und wenn dem so ist, reicht dann der besagte einzelverbindungsnachweis als beleg, daß die kündigung fristgerecht versandt wurde?

gruß

michael

Hallo Michael,

nein. nochmal: es gibt keinen brief. sowohl kündigung als auch
erinnerung wurden gefaxt.
das erste fax (also die eigentliche kündigung) wurde
ignoriert, das erinnerungsfax mit einer kündigungsbestätigung
beantwortet.
warum gilt also das zweite fax als kündigung, das erste aber
nicht?

darf man daraus schließen, daß eine kündigung per fax
prinzipiell möglich ist? und wenn dem so ist, reicht dann der
besagte einzelverbindungsnachweis als beleg, daß die kündigung
fristgerecht versandt wurde?

Schön, dass Du das doch noch klarstellst…
Entschuldige, aber das war dann schlicht unpräzise von Dir.
Hast Du denn mittlerweile mal in die fiktiven AGB des Vertrags
geschaut??? Denn das ist der Knackpunkt. Lies bitte nochmal in Ruhe,
was ich dazu schrieb.

Also: Schriftform erforderlich laut AGB?

wenn (+), dann keine wirksame Kündigung (überhaupt keine). Ich sehe
dann auch kaum Chancen, sein vermeintliches Recht mittels RA zu
bekommen. Angebot der Vers. akzeptieren, ärgern, dazugelernt haben.
Das heute-so-morgen-so-Argument zieht im Zweifel wohl kaum.

wenn (-), dann Brief schreiben (nicht: Fax!), alles darlegen, Kopie
des Sendeberichts und Bezugnahme durch die Vers. selbst anmerken und
auf umgehenden Vollzug der Kündigung drängen. Bei Ablehnung: RA
einschalten.

Gruß - Jaschiii