Hallo zusammen,
Goofy hatte einen Kaskoschaden, bei dem auch der Auspuff ersetzt werden musste. Nun kürzt die Versicherung den Betrag für den Auspuff um 30%, weil dadurch eine Wertsteigerung erfolgen würde. Dürfen die das ?
Danke und Gruß
Elton
Hallo zusammen,
Goofy hatte einen Kaskoschaden, bei dem auch der Auspuff ersetzt werden musste. Nun kürzt die Versicherung den Betrag für den Auspuff um 30%, weil dadurch eine Wertsteigerung erfolgen würde. Dürfen die das ?
Danke und Gruß
Elton
Hallo,
ja das darf Sie. In der Kasko erfolgt ein „Wertabzug“ wenn ein neues für ein altes Teil verbaut wird, da nur der Wert des alten Teils gezahlt wird und nicht der Neuwert.
Also ist die Abrechnung korrekt.
Grüße
Lars
Hallo,
ja das darf Sie. In der Kasko erfolgt ein „Wertabzug“ wenn ein
neues für ein altes Teil verbaut wird, da nur der Wert des
alten Teils gezahlt wird und nicht der Neuwert. Also ist
die Abrechnung korrekt.
Pauschal kann dies so nicht stehen gelassen werden. Dies hängt individuell vom gewählten Versicherungstarif ab. Es gibt z.B. Policen, wo explizit dieser Abzug „Neu für Alt“ für einen gewissen Zeitraum nicht vorgenommen wird.
Besten Gruß
Falke
Also ist die Abrechnung korrekt.
stimmt so, außer der Versicherer verzichtet bedingungsgemäß auf den Abzug neu für alt. 
Gruß keki
Es gibt z.B. Policen, wo explizit dieser Abzug „Neu für Alt“ für einen gewissen Zeitraum nicht vorgenommen wird.
Hi,
und es gibt Tarife, in denen der vorgenannte Abzug generell entfällt. 
Gruß Keki
richtig, es gibt Tarife die den Abzug Neu für Alt nicht in Anrechnung bringen. Aber nach dem hier vorliegenden Fall wird das in diesem Tarif wohl nicht so sein.