Versicherung lehnt Antrag ohne Begründung ab

Hallo,

bin leider im beim Durchstöbern des Internets nicht wirklich schlau geworden.

Ich bin seit ein paar Jahren bei einer großes Versicherung versichert, wollte jedoch nunmehr wechseln, da sie mir zu teuer war.

Nun bekomm ich von der neuen Versicherung tatsächlich ohne jegliche Begründung sowohl für die Hausrat-, die Unfall- als auch die Haftpflichtversicherung eine Ablehnung.

Auf Nachfragen hieß es, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden darf.

Was ist da bitte schief gelaufen? Hat jemand mit sowas Erfahrungen? Weder habe ich - außer einen 80,00 € Vorschaden aus meiner alten Haftpflicht (was bei der neuen gar nicht im Versicherungspaket wäre) - meine alte Versicherung in Anspruch genommen, noch Versicherungsbeiträge nicht (rechtzeitig) bezahlt oder falsche Angaben gemacht.

Hallo Saphelia,
nun zum Anfang ersteinmal, wenn man nur zu ungenügend Angeben macht,verstehe ich nicht Deine Frage. Es gibt so viele Versicherungen die alle andere Bedingungen haben, wie soll man denn Dir eine Auskunft geben, wenn Du ein geheiniss machst von welcher Versicherung Du jetzt Versichert warst und zu welcher Du wechseln möchtest. Wenn Dir Deine Anfrage hier auf diesem Portal ernst ist, dann solltest Du Bitte auch Fakten angeben. Ansonsten wäre ernsthaft eine Wahrsagerin besser dazu geeignet.
Was ich Dir schon von vornherein sagen kann, das in diesem Land das Monopol wieder einkehrt und der Zahlende Kunde nur an der Nase herum geführt wird. Abzocke in jedem Gewerk. Ob Banken, Energie oder Versicherung. Überall wird der kleine Bürger ausgeblutet. Ich weis auch nicht wo Du Deine neue Versicherung abgeschlossen hast. Wenn Dich die eine nicht wirklich möchte, gibt es sehr viele andere die Dich als Kunde gern haben möchten.
Daher kann Dir nur jemand weiter helfen, wenn Du alle Angeben machst. Ansonsten wirst Du nur Bla BLa Bla Bla hören.
Dies ist ein enrstes Thema und schreibe doch bitte auch was Du vorher bezahlt hast und was Du bei der neuen bezahlen sollst, zum Beispiel.
Es ist nicht immer gut,zu wchseln, weil ein vergleich der Unterschiedlichen Verträge , gibt einem manchmal Direkt zum Denken auf, ob man tatsächlich mit einem Wechsel wirklich spart, denn neue Verträge sind nicht immer billiger, weil man einen bestimmten Vertsicherungsschutz in einer neuen nicht mehr dabei hat. Gerade Deine Haftpflicht , da hat sich vieles für den Kunden verbessert. Denke mal daran, an Hochwasser zum Beispiel? Da gibt es unendlich viel Gründe die Dir ein wechsel erschweren. Unter anderen, wenn eine Versicherung solch Blödsinn schreibt, dann will Sie dich nicht, weil Deine alte Versicherung über Dich Blödsinn geschrieben hat an die neue.
Neuderding überprüfen auch die Versicherungen Deine Bonität in der Schufa. Es kann ja auch sein, das die Schufa über Dich Sachen eingetragen hat, von denen Du nichts weist. Das mal nur so nebenbei.

LG Lossi

Hallo,
kann auf diese Frage leider keine Anwort geben, empfehle daher eine Anfrage an eine Versicherung oder
Verbraucherschutz Zentrale.
VG
Sacul1944

Hallo Saphelia,

leider ist die Fragestellung etwas undeutlich formuliert, so dass ich nicht wirklich ganz schlau draus werde.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Versicherung gekündigt haben. Dies geht am besten mit dem Satz „ich kündige hiermit zum DATUM, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin“. Damit muss die Kündigung angenommen werden. Die Versicherungen sind nach allgemeiner Rechtsprechung verpflichtet die Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen (allerdings muss das Wort „Kündigung“ dann auch in dem Schreiben stehen und nicht „Antrag“). Sie können die Versicherung nur kündigen, wenn Sie tatsächlich auch der Versicherungsnehmer sind. Sollte also Eltern, Ehemann oder sonst eine dritte Person die Versicherung für Sie abgeschlossen haben und Sie sind „nur Beitragszahler“, dann können Sie die Versicherung auch nicht kündigen, sondern nur die entsprechende dritte Person. Dies würde auch erklären, warum man ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gibt.
Bitte prüfen Sie den Versicherungsvertrag, ob Sie auch Versicherungsnehmer sind. Wenn das der Fall ist und Sie eine Kündigung geschickt haben, dann muss die Versicherung Ihnen diese bestätigen (unabhängig von irgendwelchen Vorschäden).
Hinsichtlich der beschriebenen Ablehnung, gehe ich davon aus, dass hierbei die Kündigung abgelehnt wurde. Dies kann nur damit zusammenhängen, dass zum falschen Termin gekündigt wurde. Evtl. hat ihr Vertrag eine Vertragslaufzeit (in der Regel 5 Jahre). Sollte dies der Fall sein, so kann der Vertrag trotz der 5-Jahresfrist erstmalig nach 3 Jahren gekündigt werden. Eine vorherige Kündigung ist tatsächlich nicht möglich.

Hallo noch mal,

also meine eigentliche(n) Frage(n) sind:

Aus welchen Gründen lehnen Versicherungen Anträge ab. (Aus meiner „neuen“ ist ja leider nichts rauszubekommen und ich bin absolut ratlos, woran es gelegen hat).

Nützt es überhaupt, bei einer anderen jetzt noch anzufragen oder sollte ich lieber meine Kündigung bei meiner alten VS rückgängig machen?

@Lossi
Schufa ist tadellos, habe mir grade vor einem Monat mal einen Auszug anfordern lassen.
Und was sollte meinte alten VS denn für „Blödsinn“ an die neue geschrieben haben? Wie beschrieben, hatte ich keine Vorschäden und die Beiträge wurden auch immer pünktlich bezahlt.

Bin einfach ratlos, warum die neue Versicherung die Anträge ablehnt. Kann man eine Begründung von denen irgendwie „erzwingen“?

Es geht also offenbar um einen Versicherungsantrag bei einer neuen Versicherung. Diese kann z.B. ablehnen, weil das Klientel der Versicherten eingeschränkt ist. Es gibt Versicherungen die z.B. nur Beamte versichern. Das sollte dann aber begründet sein.
Ansonsten würde ich mich da nicht verrückt machen und lieber eine gute Versicherung suchen. Wenn eine Versicherung schon beim Antrag solche Schwierigkeiten macht, was passiert dann erst im Schadensfall? Meine Versicherung wäre das auf jeden Fall nicht.
Gerade im Bereich der Haftpflicht, Hausrat etc. sind die Preisunterschiede in der Regel nicht so gravierend. Ich würde da mehr auf Leistung achten.

Das erscheint mir doch ziemlich seltsam. Da es sich ja um Deine Daten handelt, ist der Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe nicht wirklich nachvollziehbar.

Kleiner Tipp: Bei den meisten ‚günstigen‘ Gesellschaften klappt zumindest der Neuabschluss reibungslos (im Schadenfall sieht’s dann manchmal anders aus). Wenn schon der Neuabschluss bei Deiner neuen Gesellschaft nicht funktioniert, solltest Du Dir dringend einen anderen Versicherer suchen.

Ansonsten kann man ohne weitere Informationen wirklich nichts sinnvolles sagen.

wenn eine Vers. Gesellschaft einen Antrag ablehnt, so wird sie nur in den seltensten Fällen dafür eine Begründung geben. Sie muss es ja auch nicht. Vielleicht passt Du nicht in die Annahmerichtlinien der betreffenden Gesllschaft. Mach Dir nichts draus. Gehe einfach zu einem Versicherungsmakler. Da passiert so etwas nicht.

Hoddel

Moin!

Es tut mir leid, aber ich kann dir ebenfalls keinen Grund nennen. Aufgrund deiner Schilderung kann ich mir aber auch nicht annähernd denken, was der Grund sein könnte.

Dass du aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aussage bekommst, kann ich mir jedoch nicht vorstellen.

Die ausgesprochene Kündigung der Gesellschaft muss einen Grund haben, der dir im Kündigungsschreiben genannt wird (z.B. Kündigung gem. § 24 der allg. Bedingungen etc.). Sofern dies nicht so ist, halte ich die Kündigung für nicht gültig.

Bei Rückfragen oder weiteren Versichernugsfragen stehe ich selbstverständlcih gerne zur Verfügung.

Herzlichst
Daniel

[email protected]
0211 277 000

Hallo,

es ist tatsächlich so dass die Versicherungen Daten untereinander austauschen zu Vorschäden etc.

Keine Versicherung muss jeden versichern, sie können selektieren.

Einfach bei einer anderen Versicherung anfragen und abwarten ob diese auch ablehnen.

Und nochmals nachforschen ob nicht irgendwann irgendwas war auch wenn es einige Jahre schon zurück liegt.

Gruß Mario

Hallo,

es tut mir leid da kann ich die keine Antwort drauf geben. Es ist sehr ungewöhnlich das ohne Begründung alles Abgelehnt wir und dann vor allem die Auskunft verweigert wird.
Aber warum es so gelaufen ist keine Ahnung sorry…

Hallo Saphelia,
ich kann dieses Geschäftsgebaren leider nicht nachvollziehen - möglicherweise gehört die neue Versicherung mehrheitlich der alten und die haben intern die Vereinbarung, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Oder im Antrag bei der neuen steht im Kleingedruckten, dass die neue Versicherung eine Schufaabfrage machen darf und die halten Sie nicht für „würdig“. Die Absage haben Sie sicher schriftlich bekommen: Schreiben Sie - mit Kopie dieser Ablehnung anbei - 2 Zeilen an den Vorstand der neuen Versicherung „mit der Bitte um schriftliche Begründung der Absage“.
Wenn Sie wollen, können Sie sich hier
http://www.rva24.de/go.php?pid=102974 einen Vergleich anschauen und ggf. direkt online buchen.
Viele Grüße
Heinz
auch www.hs-baufinanzierung.de

Hallo frag doch einfach mal den betreuenden Vermittler
warum die Anträge abgelehnt wurden.
Mfg Febud

bin leider im beim Durchstöbern des Internets nicht wirklich
schlau geworden.

Ich bin seit ein paar Jahren bei einer großes Versicherung
versichert, wollte jedoch nunmehr wechseln, da sie mir zu
teuer war.

Nun bekomm ich von der neuen Versicherung tatsächlich ohne
jegliche Begründung sowohl für die Hausrat-, die Unfall- als
auch die Haftpflichtversicherung eine Ablehnung.

Auf Nachfragen hieß es, dass aus datenschutzrechtlichen
Gründen keine Auskunft gegeben werden darf.

Was ist da bitte schief gelaufen? Hat jemand mit sowas
Erfahrungen? Weder habe ich - außer einen 80,00 € Vorschaden
aus meiner alten Haftpflicht (was bei der neuen gar nicht im
Versicherungspaket wäre) - meine alte Versicherung in Anspruch
genommen, noch Versicherungsbeiträge nicht (rechtzeitig)
bezahlt oder falsche Angaben gemacht.

hallo,

kann es manchmal sein das du in irgendeiner art und weise einen schufa eintrag hast, ob wissentlich oder unwissentlich (soll schon mal vorkommen bei der schufa)?

würd dir da gern bei deinem problem zur seite stehen, [email protected]

im normalfall hat man aber jemanden der sich um diese angelegenheiten kümmern sollte und nicht gerade das internet!

LG Christian (meld dich einfach mal)

Hallo,
erneut anrufen wenn es die Hotline ist und auf einen anderen Sachbearbeiter hoffen der Auskunft gibt. Was soll da Datenschutz sein - es geht doch um die eigenen Daten.
Es besteht jedoch kein Annahmezwang wie bei Kfz.
gruß
marago

Hallo,

das ist aus der Ferne betrachtet schwierig zu sagen. Kann schon sein, daß es an dem Vorschaden hängt. Oder aber auch einfach daran, daß Dein Beruf nicht in deren Zielgruppe paßt, das Alter, der Familienstand…

Hallo Saphelia,

in einigen seltenen Fällen veranlasst ein Versicherer eine Bonitätsauskunft bei der Schufa, der Sie im übrigen im Antrag zugestimmt haben. Auch gibt es einen Zentralversicherungsverband, der negative Informationen über Sie gespeichert haben könnte?

Zur Bonitätsauskunft: Fordern Sie doch mal über schufa.de eine Selbstauskunft an, kostet um die 20 Euro, da manche Firmen selbst bereits ehemals versäumte Zahlungen, die schon längst ausgeglichen sind, vergessen haben auszutragen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie diese Firmen o. Gesellschaften mit dem Hinweis auf Austragung anschreiben.

Negative Eintragungen im Zentralverband, könnte evtl. Ihr Vermittler, also derjenige herausfinden der mit Ihnen die Verträge abgeschlossen hat. Kommt dort immer auf den Ansprechpartner im Innendienst des Versicherers an, sollte aber machbar sein :wink:

Ehrlich gesagt höre ich heute davon auch das erste Mal, aber nur einer dieser beiden Punkte führt zur Ablehnung eines Antrages.

MfG

Oracel

Hallo,
das klingt ja wirklich merkwürdig, ich kann mir das leider auch nicht erklären. vielleicht mal dort anrufen, sofern eine Telefonnummer drauf steht.
sorry dass ich nicht weiterhelfen kann.