Versicherung mein laminat?

hallo zusammen!

habe da ein kleines problem mit meinem vermiter! und zwar hatte ich vor einigen monaten einen wasserschaden in der küche. meine spühlmaschiene war undicht. leider! dann habe ich durch meine versicherung den schaden behoben. der alte spanplattenboden raus pvc raus neue platten rein und alles! auf den neuen boden habe ich einen laminatboden gemacht. jetzt wollen meine frau und ich ausziehen und mein vermiter meint der laminatboden gehöre ihm weil es durch den wasserschaden und versicherung zur wohnung gehört!?
ist doch meine versicherung gewesen und nicht seine!

meine frage: wem gehört das laminat?

Hallo,

das ist keine Frage an den Versicherungsbetreuer. Diese Frage muss Du in Abt. Recht stellen.

Hallo zurück,
Ich weis ja nicht, wie lange du da schon wohnst,aber aus deiner Erklärung Verstehe ich, das Laminat schon vorher drin gewesen sein muss. Das wird sicher in Deinem Übergabe Protokoll beim Einzug belegen. Meistens ist es so, das der Mieter seine Mietsache so übergeben muss, wie er Ihn Übergeben bekommen hat. Wenn es dir Lieber ist die Wohnung so zu Übergeben wie bei Deinem Einzug, musst Du doch selbst Wissen und entscheiden!? Wenn das Laminat schon beim Einzug drin gewesen ist, wie kommst Du denn darauf das dieses Laminat Dir oder der Versicherung gehört ?
Du wohnst in einer Mietsache und nicht im Eigentum, daher könnte Dein Vermieter schon im Recht sein. Vergiss auch nicht, das die Versicherung ,ich Denke Deine Privathaftpflicht den Schaden den Du Verursacht´hast Reguliert hat. Sonst hättest Du das aus eigener Tasche bezahlen müssen ! Ob es nun seine Versicherung ist oder Deine, das witigste ist doch, das Du es nicht aus Privattasche bezahlen musstest. Der Schaden ist an der Mietsache entstanden und dies ist nun mal Eigentum des Vermieter. Wenn Du die Mietsache nicht in den Zustand wieder Hergestellt hast so wie es Vorer war und hast als Beispiel anstatt Auslegware oder Lenoleum Parkett bzw. Laminat erstezt, dann ist es schon Besitz des Eigentümer. Du kannst daher noch Froh sein wenn Dein Vermieter dich so leicht zihen lässt, denn Laminat ist ist auch nicht dazu geeignet, Verlegt zu werden und dann wied demontiert zu werden. Das sind dünne Brettchen, die gehen bei der Demantage kaputt und das wieder einbauen ist dann ein echtes Problem. Ich würde Dir Raten schnellsten aus zu ziehen um den Urzustand der Mietsache nicht wieder Herstellen zu müssen. Das entscheidest aber allein Du und Deine Frau , wie geschmeidig Ihr Euch den Umzug gestalten wollt!?
Vom Grund her, gehört das Laminat jetzt dem Vermieter, da der Schden den Du Verursachts hast , Repariert worden ist. Streite dich nicht wegen soon Sch…

LG Lossi

Hallo!
Die Wohnung muss so zurückgegeben werden wie sie übernommen wurde. Wenn der Laminatboden den Wert der Wohnung gegenüber dem bestehenden PVC-Belag erhöht, so könnte man die Differenz vom Vermieter rückfordern. Welche Versicherung welchen Schaden erledigt ist egal.
„Normale“ Abnützungsschäden (Malerei, Tapeten, Gastherme,…)sind Teil der Miete. Die Erneuerung - aber erst wenn sie die Wohnung zurückgeben - trägt der Vermieter - kann also nicht von der Kaution abgezogen werden.
LG Gerhard

Hallo,
ich bin zwar nicht der richtige Ansprechpartner, aber ich weiß, dass alle mit dem Gebäude verbundenen Sachen dem Vermieter gehören. Er kann sogar verlangen, das der Laminatboden herausgenommen und der bisherige Fußbodenbelag wieder eingebracht wird (wahrscheinlich
PVc oder Teppichboden). Die Kosten hat der Mieter zu tragen.
Gruß
Hoddel

Hallo,

ich denke, die Sache ist sehr einfach. Du bist verpflichtet, beim Auszug die Wohnung so zu verlassen wie du sie beim Einzug vorgefunden hast. Wenn in der Küche PVC-Platten drin waren und die jetzt auch wieder drin sind und darauf Laminat - dann gehört das Laminat zweifelsfrei dir, falls dadurch die Platten nicht beschädigt wurden.

Hallo,

der erste Fußboden gehört dem Vermieter. Da dies das PVC ist, ist dieser dem Vermieter.
Auf das Laminat hat er keinen Anspruch, da dies vom Mieter eingebracht wurde.
Es sei denn, von der Entschädigungszahlung der Gebäudeversicherung wurde auch das Laminat finanziert.

VG René

Hi,

Durch den schaden ging das Eigentum vom Vermieter kaputt.
Diesen musst du ersetzen, in dem Fall hat es deine versicherung gemacht aber ohne Versicherung hattest du ihm den schaden ja auch ersetzen müssen und dann wäre es nicht dein Boden geworden. Beispiel: dir fällt irgendetwas un die Badewanne und dadurch geht sie kaputt, deine versicherung bezahlt die neue Badewanne aber dann ist und bleibt sie trotzdem Eigentum vom vermieter. Mit dem Beispiel wird’s vielleicht ein bisschen deutlicher.

Leider kann ich dir keine schönere Antwort geben.
Hoffe ich konnte dir damit helfen.

Lg

hallo und guten tag,

der zustand bei auszug aus einer mietwohnung sollte
dem zustand entsprechen bei einzug…pauschal be-
anwortet

in dem vorliegenden fall…hat bei einzug ueber dem
spanplattenborden ein belag gelegen

meines erachtens. hat der vermieter recht…und er kann
den neuen laminatboden…„behalten“

wenn in ihrer naehe eine verbraucherzentrale er-
recihbar ist wenden sie sich dort hin…

dort sitzen experten die ihnen die frage juristisch
einwandfrei beantworten koennen

frdl. gruesse

hallo,
kann die frage leider nicht beantworten.
hier greift wohl eher das mietrecht und nicht das versicherungsrecht.

gruß karl

Hallo

eine 100% antwort kann ich leider nicht geben. Das hat mit Versicherung nicht wirklich was zu tun sondern mit Mietrecht.
Ich würde aber davon ausgehen dass das Laminat euch gehört, es ist nicht fest mit dem Haus/Wohnung verbunden.
Allerdings solltet ihr im Mietvertrag nach lesen, wenn da so was drin steht wie, „Die Wohnung muss im gleichen Zustand übergeben werden“ dann muss auch ein Boden in der Küche liegen.

Ihr könntet einen billigen PVC verlegen oder so. Oder euch mit dem Vermieter über eine Abstandszahlung für das Laminat einigen.

LG

Ich verstehe die Frage nicht. Willst Du jetzt den Laminatboden wieder rausreißen, oder was?

Vielleicht mal grundsätzlich was für Dich zum Nachdenken: Es war doch DEINE Spühlmaschine. die undicht war und den Schaden an der Wohnung verursacht hat, oder? Also bist DU zunächst mal verpflichtet, mindestens erst mal den Zustand wie vor dem Schaden wieder herzustellen. Theoretisch könnte Dein Vermieter sogar verlangen, dass Du jetzt das Laminat auf Deine Kosten wieder entfernst und Spanplattenboden neu reinlegst. Tut er das nicht, dann sei froh.

Zu Deiner Frage, wem das Laminat gehört: Rechtlich sieht es aus, dass das Laminat als nicht bewegliche Sache als Verbindung mit einem Grundstück gilt und in das Eigentum des Vermieters übergeht. Ein Schadenerstzanspruch kommt imho nicht in Betracht, da der Vermieter ja sicher nach dem Schaden von Dir nicht verlangt hat, dass Du Laminat statt Spanplatte verlegst. Der Streit, wem die Versicherung gehört, ist natürlich schwachsinnig, weil das nicht das geringste zur Sache tut.

Sollte das Lamnat ohne Weiteres und ohne Beschädigung der Mietsache entfernbar sein, kannst Du es natürlich auch rausnehmen und den Zustand wie vor dem Wasserschaden wiederherstellen.

hallo,
ich befürchte, dass dem vermieter das laminat „gehört“, denn vorher hatte er pvc…
an ihrer stelle würde ich mal beim mieterschutz nachfragen.
lg, ichbins

Wenn es Dein Verschulden war, musst Du das ja bezahlen, sprich der Laminat gehört ihm.

LG

Hallo Mistrauisch,

meine frage: wem gehört das laminat?

Was habt ihr im Vorfeld der Instandsetzung vereinbart? War der Deal, alles in den vorherigen Zustand zu bringen, oder war das mit der „besseren“ Ausstattung abgesprochen?

Grundsätzlich ist der Boden mit dem Objekt verbunden und somit gehört er dem Vermieter. Wenn Schönheitsreparaturen anstehen sagt ja auch KEIN Mieter, mach ich selber (oder irre ich mich).

Frag ansonsten mal beim Mieterschutzbund. Gibt es auch einen in Deiner Nähe.

Viel Glück, maxxler71