für euch einfach zu beantworten aber ich bin ver(un)sichert…
Also nehmen wir an: Frau gestetzlich versichert mit priv. Zusatzversicherung bei stationärem Auftenhalt(Chefarzt, 1Bett Zimmer etc).
Mann privat Vollversichert.
Mitte August steht die Geburt des Kindes an (soll über den Mann in die private Versicherung).
Kommt die Frau bei der Geburt in den Genuss der privaten Zusatzversicherung (ist ja ein stationärer Aufenthalt)
Das Kind (sofern es vor der Geburt angemeldet wird)ist von der Geburt an sofort privat versichert? Oder gibt es da eine Übergangszeit (erst über die Frau gesetztlich und dann privat?) Ab wann gilt der private Versicherungsschutz des Kindes?
für euch einfach zu beantworten aber ich bin ver(un)sichert…
Also nehmen wir an: Frau gestetzlich versichert mit priv.
Zusatzversicherung bei stationärem Auftenhalt(Chefarzt, 1Bett
Zimmer etc).
Mann privat Vollversichert
Mitte August steht die Geburt des Kindes an (soll über den
Mann in die private Versicherung).
Kommt die Frau bei der Geburt in den Genuss der privaten
Zusatzversicherung (ist ja ein stationärer Aufenthalt)
I.d.R. ja. Seit wann ist sie denn versichert?
Das Kind (sofern es vor der Geburt angemeldet wird)
Ist keine Voraussetzung!
ist von
der Geburt an sofort privat versichert? Oder gibt es da eine
Übergangszeit (erst über die Frau gesetztlich und dann
Erste Frage: Ja, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach der Geburt angemeldet, ein Elternteil mind. 3 Mon. PKV-versichert (bei der gleichen Versicherung) und der Versicherungsschutz nicht höher ist als der des versicherten Elternteiles. Darüber hinaus besteht Kontrahierungszwang (wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind)
Zweite Frage: Nein!
Ab wann gilt der private Versicherungsschutz des
Kindes?
Das Kind (sofern es vor der Geburt angemeldet wird)
Ist keine Voraussetzung!
Ach so ist das. Also wenn das Kind am 13.8 kommt und es am 13.8 einen kostenpflichtige Behandlung erhält und ich am 20.8 das Kinde bei der privaten Versicherung anmelde, dann ich das troztdem (Rückwirkend) für den 13.8 versichert. Richtig verstanden?
Dann gibt es i.d.R. keine Probleme! (Ich steh natürlich nicht für alle Tarife)
Das Kind (sofern es vor der Geburt angemeldet wird)
Ist keine Voraussetzung!
Ach so ist das. Also wenn das Kind am 13.8 kommt und es am
13.8 einen kostenpflichtige Behandlung erhält und ich am 20.8
das Kinde bei der privaten Versicherung anmelde, dann ich das
troztdem (Rückwirkend) für den 13.8 versichert. Richtig
verstanden?
Völlig richtig - Zum Tage der Geburt! Du mußt auch keine Gesundheitsfragen bzgl des Babys beantworten. Achte aber auf „die 2 Monate“!
Hallo, ich frage mich nur warum ihr nicht die Kostenlose Familienversicherung der GKV nutzt, dieses ewige Vorstrecken kann echt ganz schön teuer werden, wenn es zB. um Neugeborenenintensiv geht. Das klönnen innerhalb von 2-3 Tagen schnell mal 10tausende werden. Ausserdem müsst ihr dann die nächsten Jahre 3mal Beiträge zahlen statt nur zwei. Aber manch einer hats ja…
Aber ich hoff natürlich dass für euch alles glatt geht und Junior gesund zur Welt kommt und es auch bleibt und euch ordendlich in den Ohren liegt
Gruß Susanne
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Dann gibt es i.d.R. keine Probleme! (Ich steh natürlich nicht
für alle Tarife)
Das Kind (sofern es vor der Geburt angemeldet wird)
Ist keine Voraussetzung!
Ach so ist das. Also wenn das Kind am 13.8 kommt und es am
13.8 einen kostenpflichtige Behandlung erhält und ich am 20.8
das Kinde bei der privaten Versicherung anmelde, dann ich das
troztdem (Rückwirkend) für den 13.8 versichert. Richtig
verstanden?
Völlig richtig - Zum Tage der Geburt! Du mußt auch keine
Gesundheitsfragen bzgl des Babys beantworten. Achte aber auf
„die 2 Monate“!
Danke Cooler.
Keine Ursache.
Cooler
Hallo, ich frage mich nur warum ihr nicht die Kostenlose
Familienversicherung der GKV nutzt,
Hallo, schau in´s SGB! Die Frau ist (wahrscheinlich)pflichtversichert, auch ist der Mann (wahrscheinlich) besser verdienend. Es geht somit nicht!
dieses ewige Vorstrecken
das gibt es in Wirklichkeit nicht. Bis die erste Erinnerung kommt, ist das Geld von der PKV schon lange auf dem Konto!
Ich würde mich zudem wohler fühlen, wenn mein Baby die weit bessere Versorgung der PKV hätte!
Ausserdem müsst ihr dann die
nächsten Jahre 3mal Beiträge zahlen statt nur zwei. Aber manch
einer hats ja…
Das haben wir ja jetzt oben geklärt! Eine kleine Vorab-Info hätte nicht geschadet, bevor man vollmundig schreibt…
Übrigens, ich tippe mal, dass der Mann immer noch (trotz Baby) weniger bezahlt, als er bei der GKV bezahlen würde!
Es würde nicht beitragsfrei gehen! Aber gegen Beitrag!
Der Beitrag irritiert mich trotzdem - alleine die Sprüche, wie einige haben es halt, für drei zahlen, etc.
Sozialneid und Irrglaube!
Die PKV ist anders und zu den Vorteilen gibt es halt auch Nachteile.
Wenn man drei Personen ist, dann muss man für drei Personen zahlen! Das kommt in der GKV auch noch!
Nun zu den Parolen vom Auslegen - bei 10 tausenden Euro kann man Deckungszusagen anfordern, im Krankenhaus wird direkt abgerechnet, darüber hinaus kann ich erst mit der PKV abrechnen, dann den Arzt zahlen und wenn die Kosten so hoch sind, dann ist das Kind krank und ich freue mich über die Kostenerstattung für die Leistungen, die ich dann i´n Anspruch nehme und ich als Kassenpatient nicht bekomme oder selbst zahle!